Der Landtag hat über die Wiederwahl von Thilo Weichert (Grüne), oder die Neuwahl von Gerrit Koch (FDP) zum Landesbeauftragten für den Datenschutz in Geheimerwahl abgestimmt. Beide Kandidaten haben die Mehrheit von 35 Abgeordneten verpasst. Weichert erhielt 34 Stimmen, Koch 30 Stimmen. 5 Abgeordnete enthielten sich. Der Landtag Thilo Weichert als unabhängigen Kandidaten abgelehnt.
Ein ist klar: Die ‚ein stimmen Mehrheit‘ der Koalition aus SPD, Grünen und SSW steht nur in offener Wahl. Bei geheimer Wahl steht die Mehrheit nicht (immer).
Piraten, FDP und CDU fordern jetzt eine offene Ausschreibung der Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Das Ziel ist, dass sich jeder auf die Stelle bewerben kann, und der Landtag den besten Bewerber auswählen kann.
Die Koalition wird es schwer haben, diesen Vorschlag abzulehnen, wenn sie nicht riskieren will, ein weiteres Mal Schiffbruch zu erleiden.
Update 1
Wir Piraten haben gefordert, dass öffentliche Ämter, wie z. B. der Landesbeauftragte für den Datenschutz, offen ausgeschrieben werden. Diese Forderung wurde von der Regierungskoalition geflissentlich ignoriert. Es gab aus gutem Grund eine gesetzliche Regelung, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz nur ein Mal wieder gewählt werden darf.
Dies soll die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten sichern. Es soll verhindert werden, dass sich diese Person regelmäßig lieb Kind bei der Regierungskoalition machen muss, um wieder gewählt zu werden.
Wenn man sich dann noch anguckt, dass Dr. Weichert keine Probleme mit der Informationsfreiheit sah, während der Deutschem Journalistenverband und das Netzwerk Recherche bei der Formulierung der neuen Landesverfassung eine Einschränkung des Informationszugangs der Bürger drohen sah, ist das schon merkwürdig.
Auch bezeichnete er die hierzulande geplante verdachtslose Videoüberwachung von Demonstrationen (Überblicksaufnahmen) als unproblematisch. Ohne besondere Rechtsgrundlage hielt er sogar den Einsatz von Drohnen zu diesem Zweck für zulässig.
Die Wiederwahlsperre ist 1988 von der SPD in das Landesdatenschutzgesetz geschrieben worden. 2014 wurde diese es von der Koalition aus SPD, Grünen und SSW wieder abgeschafft um Thilo Weichert die Wiederwahl zu ermöglichen.
Früher traten die Grünen für Rotation ein, so dass Thilo Weichert 1986 sein politisches Mandat rotierte, heute beschließen SPD, Grüne und SSW Gesetze, die gesetzliche Rotationsgebote aufheben wie im Landtag von Schleswig-Holstein.
Sehr interessant lesen sich diese Redebeiträge aus dem Jahr 1988, die heute aktueller den je sind:
Abgeordneter Rolf Selzer (SPD) in der zweiten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes
Änderung des Landesdatenschutzgesetzes am 6.12.1988:
„Einigkeit bestand schließlich auch, daß das Amt des Datenschutzbeauftragten niemals in der politische Ränkespiel und in Machtfragen einbezogen werden darf. Durch den Wahlmodus und die Amtszeit sowie die nur einmalige Wiederwahl und die nur mit einer Zweidrittelmehrheit mögliche Abwahl ist auf der einen Seite ein Weg gefunden, der eine weitestgehende Selbstständigkeit des Datenschutzbeauftragten sichert. Auf der anderen Seite sind dadurch Verlockungen unattraktiv gemacht worden, die darauf hinauslaufen, etwa eine Persönlichkeit der Konfrontation zur Wahl zu stellen.“
Innenminister Hans-Peter Bull (SPD) am 7.9.1988 in der ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes
Änderung des Landesdatenschutzgesetzes
„Datenschutzbeauftragter ist kein Lebensberuf. Nach längerer Zeit ist es gut, dieser Institution neue Impulse zu verleihen“.