Schlagwort: Verbraucherschutz

  • Internet ohne Telefon

    Internet ohne Telefon

    Der Abgeordnete der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Uli König, nimmt Stellung zu den Plänen der Telekom, ISDN-Anschlüsse zwangsweise abzuschalten:

    „Das Argument der Telekom, es gäbe keine Ersatzteile mehr für die ISDN-Technik, ist vorgeschoben. Die Telekom ist gemäß eigener Darstellung so groß, das sie ohne Weiteres ihre eigene ISDN-Technik zu bezahlbaren Preisen fertigen lassen könnte. Es geht bei der Umstellung von ISDN/Analog-Telefonie auf IP-basierte Telefonie doch nicht um alte Technik, sondern darum doppelte Infrastrukturen von Sprachtelefonie und Internet abzubauen. Das ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar.
    Dieser Umbau geht jedoch zu Lasten der Sprachqualität und Zuverlässigkeit des Telefons beim Endverbraucher. So waren IP-basierte Telefonanschlüsse der Telekom in den letzten Monaten häufig nicht benutzbar. Die Telekom sollte hier ein bisschen mehr Ehrlichkeit an den Tag legen.
    Es ist auch unverständlich, warum weiterhin Internet mit der Telefonie bei der Deutschen Telekom in einem Vertrag zwangsgebündelt werden müssen. Damit werden Kunden, in Zeiten von Sprachflatrates im Mobilfunk zum Kauf von Dienstleistungen genötigt, die sie nicht mehr benötigen. Ich fordere die Bundesnetzagentur dazu auf, dafür zu sorgen, dass jeder Internetanschluss auch ohne Telefoniefunktion zu einem entsprechend günstigeren Preis angeboten werden muss.
    Es ist technischer Blödsinn, die Nutzung eines IP-Telefonanschlusses an einen bestimmten Internetanschluss zu binden. IP-basierte Telefonate können von jedem flotten Internetanschluss geführt werden. Es wäre doch ein Mehrwert für die Verbraucher, wenn sie ihre Festnetznummer auf dem Mobiltelefon überall mit hinnehmen könnte. Technisch ist das einfach. Nur gewollt ist das nicht.
    Mit der Entkoppelung von Internet und Telefonievertrag haben die Kunden die Möglichkeit, sich ihren Anbieter für Sprachtelefonie frei zu wählen. Sie müssten nicht mehr zwangsweise hinnehmen, dass sie ihren IP-Telefon-Anschluss nur von Zuhause nutzen kann, sondern könnte diesen weltweit nutzen. Das ist schon fast eine Sache für den Verbraucherschutz."

  • Obst ist gesund und Äpfel helfen gegen Putin.

    Obst ist gesund und Äpfel helfen gegen Putin.

    Man könnte denken, dass es sich um eine Satire handelt, aber es ist keine. Früher haben uns unsere Eltern angehalten Obst und Gemüse zu essen, weil es ja gesund ist. Ich habe mich davon immer wenig beeindrucken lassen. Vielleicht hätten es meine Eltern mal mit dem Slogan: ‚Iss Obst, sonst kommen die Russen‘ probieren sollen? Ich bin schon gespannt, ob sich die ‚Obst gegen Putin‘ Kampagne positiv bei den Kosten der Krankenkassen auswirkt. ;) Aus Sicht des Verbraucherschutzes kann ich den Ansatz: „mehr Äpfel essen“ nur unterstützen, wenn ich mir auch nicht sicher bin, ob sich Herr Putin davon ernsthaft beeindrucken lässt.
    In diesem Sinne: guten Hunger. ;-)

  • Antrag: Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein stärken, nicht abbauen

    Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein stärken, nicht abbauen zu der Drucksache 18/1528 (Zukunftsfähigkeit der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein sichern)

    Änderungsantrag der Piratenfraktion

    Der Landtag wolle beschließen:
    Die Landesregierung wird aufgefordert, durch Aufstockung der institutionellen Landesförderung der Verbraucherzentrale das vor dem Jahr 2014 bestehende Beratungsangebot wiederherzustellen und entsprechend den steigenden Beratungsbedarfen auszubauen. Darüber hinaus ist die institutionelle Landesförderung in Zukunft regelmäßig der Entwicklung von Personalkosten und Beratungsbedarf anzupassen.

    Begründung:

    Die Förderung der Verbraucherzentrale durch das Land Schleswig-Holstein ist in den vergangenen 10 Jahren ungeachtet steigender Beratungsbedarfe und trotz gestiegener Personal- und Sachkosten (+ 18%) nicht entsprechend angepasst worden. Vielmehr wurde 2012 die institutionelle Landesförderung der Verbraucherzentrale von zuvor 758.000 € jährlich auf 699.400 € gekürzt. In der Folge musste die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Anfang 2014 Personal in den Beratungsstellen abbauen und die Öffnungszeiten ihrer Beratungsstellen in Kiel, Lübeck, Norderstedt, Heide und Flensburg einschränken. Dabei konnte schon mit den früheren Kapazitäten jeder dritte Anruf in den Beratungsstellen nicht mehr entgegen genommen werden. Über 18.000 Ratsuchenden konnte 2013 nicht geholfen werden.In der gleichen Zeit haben sich die Verbraucherthemen in ihrer Tiefe und Breite stark ausgeweitet, beispielsweise im Bereich der privaten Altersvorsorge, des Finanzmarkts, der Telekommunikation und neuen Medien. Verminderte Beratung führt auch zu geringeren Eigeneinnahmen der Verbraucherzentrale. So droht eine Abwärtsspirale. Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW heißt es: „Wir wollen das bestehende Beratungsangebot der Verbraucherzentralen im Land erhalten und optimieren. Wir wollen den steigenden Beratungsbedarfen bei der Insolvenzberatung und Finanzprodukte/Finanzdienstleistungen sowie bei Internet- und Telefondienstleistungen Rechnung tragen.“ Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, das Versprechen einzulösen, das vorhandene Beratungsangebot zu erhalten und anzupassen. Die Finanzierung könnte aus dem Etat der Wirtschaftsförderung erfolgen. Projektmittel sind nicht geeignet, die Kapazität in den Beratungsstellen zu erhalten. Die Beratungsstellen vor Ort sind kein Projekt, sondern Daueraufgabe: Eine unabhängige Verbraucherberatung gibt den Bürgerinnen und Bürgern die nötige Sicherheit, sich in Zeiten komplexer Märkte für Produkte und Leistungen zu entscheiden. Außerdem gewährleistet sie die Bedingungen eines fairen Wettbewerbs und schützt seriöse Unternehmen.

    Uli König Torge Schmidt und Fraktion

    Drucksache 18/1608

  • Kleine Anfrage: Umgang mit Lebensmittelproben – Käse aus Prüflaboren in Kantinen

    Umgang mit Lebensmittelproben – Käse aus Prüflaboren in Kantinen

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

    Anmerkung: Aus der Presseberichterstattung wurde bekannt, dass Reste von Käseproben, die Produzenten dem Land zwecks Überprüfung unentgeltlich zur Verfügung stellten, jahrzehntelang an Kantinen verkauft wurden.

    Vorbemerkung der Landesregierung:
    Bei der hier in Frage stehenden Überprüfung von Käse handelt es sich um eine reine Markenprüfung zur Einstufung von Güteklassen gemäß § 11 der Käseverordnung vom 14. April 1986. Die Käseprüfungen finden in einem monatlichen Turnus durch eine überregionale Sachverständigenkommission statt. Für diese Prüfungen werden ganze Käselaibe angeliefert, von denen jeweils nur kleine Mengen für sensorische und analytische Prüfungen entnommen werden.

    1. Wie viele Betriebe (Produzenten) waren insgesamt betroffen?

    Fünf Meiereien.

    2. Welche Kantinen waren betroffen?

    Die Kantine im Behördenzentrum Kiel-Wik sowie die Kantine im Gebäude Düsternbrooker Weg 104.

    3. Wer hat die Weitergabe der Proben autorisiert? Wer ist für die Weitergabe verantwortlich?

    Die Weitergabe war über Jahrzehnte geübte Praxis, die Anfänge lassen sich nicht mehr nachvollziehen. Warum seinerzeit die Weitergabe und die damit verbundene Einrichtung eines Einnahmetitels im Landeshaushalt eingeführt und autorisiert wurden, darüber liegen dieser Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

    4. Kann ausgeschlossen werden, dass die an die Kantinen weitergegeben Proben mit Keimen oder anderweitig belastet waren?

    Es handelt sich bei den Proben um handelsüblichen Käse, der gemäß Marktordnung eingestuft wurde. Die Überprüfungen fanden nicht aufgrund lebensmittelrechtlicher oder sicherheitsrelevanter Fragestellungen statt. Zur guten fachlichen Laborpraxis gehört es, Probematerial so zu lagern und zu behandeln, dass Belastungen mit Fremdkeimen etc. ausgeschlossen werden können. Im Rahmen der Käseprüfung wird der Käse von Sachverständigen geprüft und verkostet.

    5. Kann eine Gesundheitsgefährdung bei Verzehr der weitergegebenen Proben ausgeschlossen werden?

    Siehe Antwort zu Frage 4.

    6. Welche Gründe gibt es für das Land SH und den verantwortlichen Minister von der Bundesregelung, die die Weitergabe der nicht genutzten Proben verbietet, abzuweichen?

    Siehe Antwort zu Frage 3.

    7. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass die Abgabepflicht eine gesetzliche Einschränkung des Eigentumsrechts darstellt und das Land aus dieser Einnahmen erwirtschaftet?

    Die Landesregierung hat die langjährige Praxis umgehend beendet. Warum der Haushaltsgesetzgeber dieser Praxis über Jahre zugestimmt hat, darüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts erfolgt zurzeit durch die Staatsanwaltschaft Kiel in einem dort anhängigen Ermittlungsverfahren. Ergebnisse dieser Prüfung sind der Landesregierung bislang nicht bekannt.

    8. In welchem Haushaltstitel wurde die Einnahmeerwartung eingestellt?

    Für die Einnahmen ist im Landeshaushalt seit Jahrzehnten ein entsprechender Titel vorhanden (Titel Nr. 125 01). In den letzten Jahren sind Einnahmen in Höhe von ca. 2000 € verbucht worden. Dem stehen Kosten von rund 40.000 € gegenüber, die das Land trägt (Titel 534 02).

    9. Sind derartige Fälle auch aus anderen Bundesländern bekannt? Wenn ja, welche? Bitte Land und jeweiligen Fall nennen.

    Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.

    10. Werden Proben, die aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Regelungen auch in anderen Bereichen (Fleisch, Fisch etc.) abgegeben werden, nach der Beprobung entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben? Wenn ja, an wen und zu welchem Zweck?

    Nein.

    11. Welche Arten von Lebensmittelproben sammelt das Land sonst noch bei Produzenten oder Händlern? Was passiert mit den jeweiligen Resten, die nicht für die Untersuchung benötigt wurden?

    Im Rahmen von Prüfungen zu Marktordnungen bzw. im Rahmen von Lebensmitterechtlichen Untersuchungen werden vielfältige Proben untersucht, deren Reste gemäß den Vorgaben ordnungsgemäß entsorgt werden.

    Drucksache 18/1541

  • Digitale Preisschilder – ein Problem für den Verbraucher?

    Digitale Preisschilder – ein Problem für den Verbraucher?

    In Kiel hat am 19.12.2013 am Dreiecksplatz ein neuer REWE-Markt eröffnet. Dieser verwendet kleine E-Ink-Displays, um die Preise für die Waren darzustellen. Diese können zu erheblichen Problemen für die Markttransparenz aus Sicht der Verbraucher führen.

    Rewe digitale Preisschilder

    Vorteile für den Verbraucher

    Zunächst einmal fallen die Displays durch sehr gute Lesbarkeit positiv auf. Die Kilo/100g Preise sind sauber und gut erkennbar dargestellt. Auch treten keine Fälle von Überlappungen mit Preisschildern von anderen Produkten auf.

    Vorteile für den Händler, Nachteile für den Verbraucher

    Der Vorteil für den Händler liegt daran, dass er für eine Preisänderung kein Personal mehr mit dem Umetikettieren beschäftigen muss. Jeder einzelne Preis kann in Sekundenschnelle vollautomatisch geändert werden. Ähnlich, wie man das von Tankstellen kennt. Dies eröffnet ganz neue Möglichkeiten. So kann der Händler zum Beispiel ab 19 Uhr, die Preise für Drogerieartikel erhöhen, da die Kunden keine Möglichkeit mehr haben auf den benachbarten Drogeriemarkt, welcher bereits um 19 Uhr schließt, auszuweichen. Ab 20 Uhr, wenn der Discounter schließt, könnte er dann die Preise für die günstigen Eigenmarkenprodukte anheben, da auch diese Konkurrenz für den Rest des Tages weggefallen ist. Am nächsten Tag, wenn die anderen Geschäfte wieder eröffnen, werden die Preise dann wieder gesenkt.

    Dynamische Preisanpassungen

    Es sind aber noch deutlich komplexere Varianten denkbar. So könnte das Kassensystem die Preise, ähnlich wie bei der Börse, anhand der Nachfrage automatisch regeln. Es ist einfach einen Algorithmus zu entwickeln, der die Schmerzgrenze der Verbraucher in Abhängigkeit von Tag und Uhrzeit, bezogen auf ein Produkt ermittelt und diese knapp unterschreitet. Die benötigten Daten werden heute schon bei jedem Einkauf erfasst. Bisher war es jedoch aufwendig, die Mitarbeiter alle paar Minuten die Preise ändern zu lassen.

    Gewinn für den Händler, Verlust für den Verbraucher

    Bei häufigen Preisanpassungen hat der Verbraucher keine Chance mehr Preise zu vergleichen, da sich die Preise stetig ändern. Ihm wird damit ein wichtiges Instrument genommen, mit welchem er Druck auf die Händler ausüben kann.

    Hacker

    Spannend wird auch die Frage, wie lange es dauert, bis die E-Ink-Displays gehackt werden. Hier ist sehr viel Schabernack denkbar. Angefangen damit, offensichtlichen Blödsinn auf den Displays darzustellen, könnten auch einfach nur einzelne Preise gesenkt werden. Da diese im Warenwirtschaftssystem aber noch korrekt hinterlegt wären, würden die Kunden dies dann an der Kasse monieren, wenn es ihnen auffällt. Es dürfte für den Händler schwer werden, gegen seine eigenen Preisschilder zu argumentieren.

    Transparenz notwenig

    Wenn sich diese dynamische Preisanpassungen durchsetzt, brauchen wir Instrumente um die Markttransparenz für den Verbraucher zu erhalten. Denkbar wäre hier beispielsweise eine Markttransparenzstelle, wie wir sie für Tankstellen schon haben. Auch eine Beschränkung der Anzahl der Preisänderungen wäre eine Möglichkeit.

    Verlässlichkeit

    Das Einzige, was die Händler davon abhalten könnte seine Preise all zu exessiv Achterbahn fahren zu lassen, ist, dass Verbraucher einfache Preise, die man sich merken kann, mögen. Wenn die Kunden einmal zu oft von einer Preiserhöhung kalt überrascht werden, schauen sie sich nach Alternativen um.

    Fazit

    Wir leben in einem freien Land, in dem ein Händler frei darin ist, seinen Kunden Angebote zu machen, wie er möchte. Es liegt aber auch in der Freiheit für uns Kunden, die Angebote anzunehmen oder abzulehnen. Ich für meinen Teil werde diesen REWE-Markt in Kiel genau im Auge behalten.

  • Kleine Anfrage: Schulspeisung/ Schulverpflegung

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft

    Schulspeisung/Schulverpflegung

    Vorbemerkung des Fragestellers:
    Es wird darum gebeten, die Fragen aufgeschlüsselt nach Schularten zu beantworten und dabei ausdrücklich die Schulen in freier Trägerschaft und die Schulen der dänischen Minderheit einzubeziehen.
    Vorbemerkung der Landesregierung: Grundsätzlich verwalten die Schulträger nach § 47 Schulgesetz (SchulG) ihre Schul-angelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Zu diesen in eigener Verantwortung wahrzunehmenden Aufgaben gehört sowohl die örtliche Bereitstellung von Schulgebäuden und -anlagen einschließlich der dem Schulbetrieb dienenden Mensen und Schulküchen als auch die Schulverpflegung. Vor diesem Hintergrund werden keine landesweiten Daten zur Ausgestaltung der Schulverpflegung bzw. der Schulküchen und Mensen erhoben. Landesrechtlich existiert eine Regelung zur Schulverpflegung lediglich insoweit, als eine Offene Ganztagsschule nur genehmigt werden kann, wenn unter anderem gewährleistet ist, dass an den Tagen mit Ganztagsbetrieb „ein warmes Mittagessen eingenommen werden kann“ (Ziffer 2.1 der „Richtlinie Ganztag und Betreuung“, Gl.Nr. 6642.25 Amtsblatt Schleswig-Holstein 2010, S. 1121ff.). Der Schulträger bzw. der jeweilige Träger der Ganztagsschule hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Infrastruktur und das entsprechende Angebot vorhanden sind.

    1. Wie definiert die Landesregierung „Gesunde Ernährung“?

    Antwort: Gesunde Ernährung ist Teil eines gesundheitsfördernden Lebensstils, dessen Stärkung und Erhaltung in der Lebens- und Arbeitswelt zu den erklärten Zielen der Landesregierung zählt. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen bei der Entwicklung des Bewusstseins für gesunde Ernährung und verantwortungsvollem Umgang mit Lebensmitteln gestärkt werden. Grundlage für eine gesunde Ernährung in Kitas und Schulen bilden der „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ und der „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“, die die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erarbeitet hat. Neben den Referenzwerten für eine ausgewogene Ernährung gehören auch Aspekte wie der Geschmack der Kinder und Jugendlichen sowie entsprechende Rahmenbedingungen zu einer gesunden Ernährung.

    2. In wie vielen Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler ein gesundes Frühstück und/oder Mittagessen?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    3. Unabhängig von den vorherigen Fragen: An wie vielen Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler ein Frühstück und/oder Mittagessen, das in Teilen oder im Ganzen durch nationale und/oder internationale Siegel (im Bereich Ernährung) zertifiziert wurde? Um welche Siegel handelt es sich dabei?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    4. Wie viele Schulen in Schleswig-Holstein sind mit a) eigenen Schulküchen b) Mensen ausgestattet und bereiten das angebotene Essen min. in Teilen vor Ort zu?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    5. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Schulen, die das Essensangebot mindestens in Teilen selbst herstellen, vorwiegend Angebote von regionalen Händlern/Anbietern verwenden? Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse aus?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    6. Wie viele Schulen in Schleswig-Holstein erhalten ihr Essen und/oder Lebensmittel von einem überregionalen Zulieferer?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung von Förderprogrammen zur Unterstützung gesunder Ernährung an Schulen, die a) vom Bund und b) von der EU gefördert werden? Wie sehen diese Kenntnisse im Einzelnen aus?

    Antwort: a) Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zusammen mit den Bundesländern „Vernetzungsstellen für die Schulverpflegung“ eingerichtet. Sie unterstützen bundesweit Schulen bei der Entwicklung und Qualitätsverbesserung eines ausgewogenen Verpflegungsangebotes in schulischen Einrichtungen. Die Vernetzungsstellen werden gemeinsam vom Bund und den Ländern gefördert. Ziel ist es, einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Schulverpflegung zu leisten. Die Bundesregierung fördert die Vernetzungsstellen degressiv über einen Förderzeitraum von zunächst fünf Jahren (2009 bis 2013). Bund und Länder haben sich grundsätzlich für eine zweite Förderperiode von 2014 bis 2016 ausgesprochen, nähere Einzelheiten liegen zurzeit noch nicht vor. Zurzeit ist kein Förderprogramm des Bundes zur Schulmilch bekannt. Allerdings hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zwischen 2008 und 2010 das Bundesmodellvorhaben „Schulmilch im Focus“ initiiert, um Maßnahmen zur Steigerung des Schulmilchabsatzes zu identifizieren. b) Schulmilch: Bei der EU-Schulmilchbeihilfe handelt es sich um eine 100%ige Beihilfe im Rahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Die EU fördert die vergünstigte Abgabe von Milch und Milchprodukten in Kindergärten, Vorschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen mit circa 75 Millionen Euro jährlich (18,15 Ct./Liter). Davon entfallen auf Deutschland rd. 6,5 Millionen Euro/Jahr, auf Schleswig-Holstein im Schuljahr rd. 170.000 €. Begünstigt sind pro Schüler und Schultag 250 Milliliter Vollmilch (Beihilfe ca. 5 Cent pro 250 Milliliter). In SH nehmen ca. 40% der Schulen bzw. Kindertagesstätten an dem Programm teil, allerdings fragen auch in diesen Einrichtungen längst nicht alle Kinder Schulmilch nach (Einzelheiten zur EU-Schulmilchbeihilfe in SH unter www.schleswig-holstein.de Stichwort Schulmilch). Vor dem Hintergrund des tendenziell rückläufigen Verzehrs an subventionierten Milchprodukten werden bundesweit zahlreiche Vorschläge, die zu einer Verbesserung des Schulmilchabsatzes beitragen könnten, diskutiert, darunter eine stärkere Verankerung des Themas ‚Nachhaltige Ernährung‘ in den Lehrplänen, eine Informationsinitiative zum gesundheitlichen Stellenwert von Milch sowie die Einrichtung von Schulmilchbeauftragten in den Schulen.
    Schulobst: Die EU hat 2009/2010 erstmalig ein Schulobstprogramm in den Mitgliedsstaaten eingeführt. In Deutschland sind die Länder für die Durchführung und die in der Regel 50%ige Kofinanzierung des Programms zuständig. Es beteiligen sich sieben Länder am Schulobstprogramm (BW, BY, NW, RP, SL, ST und TH). Mit dem Schulobstprogramm werden jährlich europaweit 90 Millionen Euro Gemeinschaftsbeihilfe für die Mitgliedstaaten bereitgestellt. Deutschland stehen davon pro Schuljahr rd. 12,5 Mio. Euro zur Verfügung. Ergänzt wird das Programm durch die allein von den Mitgliedstaaten zu finanzierenden vorgeschriebenen begleitenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Unterrichtseinheiten, Besuche auf dem Bauernhof oder auf Obstanbaubetrieben. Verteilt werden die Mittel auf Basis der 6- bis 10jährigen Kinder in den Mitgliedstaaten. Zielgruppe sind aber alle Kinder und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen.

    8. Nehmen schleswig-holsteinische Schulen an a) bundesweiten oder b) europäischen Förderprogrammen teil? Wenn ja, welche Schulen sind dies und welche Förderprogramme werden genutzt? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

    Antwort: Zum EU-Schulmilchprogramm vgl. Antwort zu Frage 7; am EU-Schulobstprogramm beteiligen sich schleswig-holsteinische Schulen nicht, weil
     die Umsetzung des Programms einen unverhältnismäßig hohen Personal- und Verwaltungsaufwand verursacht,
     die Kofinanzierung der EU-Mittel nicht sichergestellt werden kann,
     Schulträger und Kommunen die steuernde Funktion und die Kofinanzierung ablehnen.
    Der Landesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse darüber vor, ob schleswig-holsteinische Schulen darüber hinaus an bundesweiten oder europäischen Förderprogrammen teilnehmen.

    9. Welche Unterstützung bietet das Land Schleswig-Holstein den Schulen an, für gesunde Ernährung im Schulalltag zu sorgen?

    Antwort: Seit 2009 fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstel-lung (MSGFG) die Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Schleswig-Holstein bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., Sektion Schleswig-Holstein. Die Förderung setzt sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen (vgl. auch Antwort zu Frage 7a). Die Vernetzungsstelle versteht sich als Ansprechpartner für alle Akteure rund um die Schulverpflegung und beteiligt sich an der Arbeit anderer Netzwerke (z.B. Netzwerk Ernährung, Netzwerk Gesunde Schulen mit Geschmack). Ziel und Aufgabe der Vernetzungsstelle ist es, Strukturen in den Schulen Schleswig-Holsteins zu schaffen, die eine schmackhafte, gesunde Verpflegung gewährleisten. Dies um-fasst neben der Verbesserung des Speisenangebotes für Kinder und Jugendliche auch eine nachhaltige Einbindung des Speisenangebotes in die Konzeption der Schulprogramme. Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen SH (IQSH) hat das Netzwerk SH – Gesunde Schulen mit Geschmack initiiert und in diesem mit bedeutsamen Netzwerk-partnern (s.u.) Fortbildungsangebote für Schulen konzipiert. In enger Kooperation mit den Zukunftsschulen Schleswig-Holstein werden Schulen bei der Profilbildung hin zu einer „Gesunden Schule“ beraten und mit konkreten Fortbildungsangeboten unterstützt. Netzwerkpartner: BIOLAND e.V., Verbraucherzentrale SH, Landesvereinigung für Gesundheitsförde-rung in SH e.V., Techniker Krankenkasse, Vernetzungsstelle Schulverpflegung, Universität Flensburg – Institut für Ernährungs- und Verbraucherbildung, Zukunftsschu-le.SH, Service Agentur: Ganztägig Lernen Schleswig-Holstein, LandFrauenverband SH, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband SH e.V./Kinderküche auf Tour, Die Feinheimischen.

    10. Welche außerschulischen Einrichtungen, Initiativen oder Vereine unterstützen die Schulen, für gesunde Ernährung in den Schulen zu sorgen?

    Antwort: Folgende außerschulischen Institutionen und Einrichtungen unterstützen schleswig-holsteinische Schulen: Vernetzungsstelle Schulverpflegung Schleswig-Holstein Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., Sektion Schleswig-Holstein Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. Schleswig-Holstein Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Universität Flensburg – Institut für Ernährungs- und Verbraucherbildung Techniker Krankenkasse BIOLAND e.V. Zukunftsschule.SH Service Agentur: Ganztägig Lernen Schleswig-Holstein, LandFrauenverband SH, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband SH e.V./Kinderküche auf Tour Die Feinheimischen.

    11. Gibt es regionale Unterschiede hinsichtlich der Verpflegungssituation an Schulen in Schleswig-Holstein? Wenn ja, wie sehen diese aus?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    12. Welche Konzepte hat das Land, um die Verpflegungssituation an den Schulen qualitativ wie quantitativ zu verbessern?

    Antwort: Das IQSH wird in Kooperation mit den Zukunftsschulen.SH auch 2013 eine große Fortbildungsveranstaltung zum Thema Gesunde Ernährung konzipieren und umsetzen (24./25.09.2013). Schulen werden weiterhin beraten und als Gesunde Schule im Rahmen von Zukunftsschule.SH zertifiziert und erhalten regionale Unterstützung. Themenspezifische Fortbildungsangebote zu guter gesunder Ernährung bietet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung (www.dgevesch-sh.de) an, mit der das IQSH eng kooperiert.

    Drucksache 18/394