Schlagwort: Transparenz

  • Tweets vom 01.11.2014



  • Tweets vom 04.09.2014






    Tweet von Uli König vom

    Warum ist der Ältestenrat eigentlich vertraulich, wenn am nächsten Tag eh alles in der Zeitung steht? #Transparenz


    Tweet von Uli König vom

    Ab Jetzt: Sondersitzung des SH-Landtag zum „Missbilligung des Verhaltens des MP und Aufforderung zur Entlassung von Ministerin Wende“





    Tweet von Cedric H. Lüchau vom

    @u98 Eigentlich kein Wunder, Regierung blockt sicher, selbst im Angesicht der veröffentlichten SMSsen



  • Antrag: Informationsfreiheit im NDR-Staatsvertrag regeln

    Veröffentlicht am: 6. November 2013

    Antrag der Fraktion der PIRATEN

    Informationsfreiheit im NDR-Staatsvertrag regeln

    Der Landtag wolle beschließen:
    Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, sich bei der nächsten Novelle des NDR-Staatsvertrages für eine feste Regelung zur Informationsfreiheit im NDR einzusetzen.
    Es wird vorgeschlagen, nach § 41 NDR-Staatsvertrag einzufügen:

    § 41a Informationsfreiheit und Transparenz
    „Das HmbTG vom 19. Juni 2012, das am 6. Oktober 2012 in Kraft getreten ist (Hamburgisches
    Gesetz- und Verordnungsblatt HmbGVBl Nr. 29) findet auf den NDR Anwendung, es sei denn, dass journalistisch-redaktionelle Informationen betroffen sind.“

    Begründung:

    Durch die Rotation der Rechtsaufsicht ist ungeklärt, welches Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz anzuwenden ist. Das Justiziariat des NDR schreibt dazu:
    „Unabhängig davon ist weiter festzustellen, dass die Vorschriften des Hamburgischen Transparenzgesetzes auf den NDR keine Anwendung finden. In § 2 Absatz 5 HmbTG ist geregelt, dass auskunftspflichtige Stellen die in § 2 Absatz 3 HmbTG bezeichneten Behörden sowie die der Aufsicht der Freien und Hansestadt unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind. Der Norddeutsche Rundfunk ist bekanntlich eine Vier-Länder-Anstalt. Seine wesentliche Rechtsgrundlage ist der zwischen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgeschlossene Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk vom 17./18. Dezember 1991. Folgerichtig führen die Regierungen dieser Länder die Rechtsaufsicht über den NDR im Wechsel von jeweils 18 Monaten (§ 37 Absatz 1 NDR-Staatsvertrag).
    Zwar wird in der Begründung des an die Bürgerschaft gerichteten Antrages auf Erlass eines Hamburgischen Transparenzgesetzes (Drucksache 20/4466 vom 12. Juni 2012) die Auffassung vertreten, dass bei einer Mehrländerbehörde – und entsprechend bei einer Mehrländeranstalt – „mangels Spezialregelung“ auf das Sitzland abzustellen sei (Begründung zu § 2 Absatz 5 – Drucksache 20/4466 Seite 14). Diese Auffassung ist unseres Erachtens nicht richtig, da eine solche Entscheidung nur die Träger einer Mehrländeranstalt gemeinschaftlich treffen können und es insoweit einer „Spezialregelung“ aller Länder bedarf; einem Land allein fehlt es dafür an der Gesetzgebungszuständigkeit. So haben sich beispielsweise die NDR-Staatsvertragsländer 1991 entschieden, dass neben einigen Spezialregelungen im NDR-Staatsvertrag auf den Norddeutschen Rundfunk das Hamburgische Datenschutzgesetz Anwendung finden soll. Einer solchen Regelung hätte es nicht bedurft, wenn automatisch das Recht des Sitzlandes Anwendung finden würde. Mangels einer Einigung der NDR-Staatsvertragsländer geht deswegen der NDR in Übereinstimmung mit den Staats- und Senatskanzleien der ihn tragenden Länder davon aus, dass er nicht zu den auskunftspflichtigen Stellen im Sinn von § 2 Absatz 3 HmbTG gehört.“ (Quelle: https://fragdenstaat.de/a/2559 )
    Die vorgeschlagene Regelung stellt sicher, dass es zu keinen rechtlichen Unsicherheiten mehr kommen wird und führt zur Transparenzerhöhung beim NDR. Es wird dadurch Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen an den NDR hergestellt.

    Drucksache 18/1288

  • Kleine Anfrage: Transparenz bei Rüstungsforschung an den Hochschulen

    Veröffentlicht am: 2013-10-22

    Transparenz bei Rüstungsforschung an den Hochschulen

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft

    1. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden an den Hochschulen (die einzelnen Hochschulen bitte aufschlüsseln) im Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jahren in welchem Zeitrahmen und finanziellen Umfang durchgeführt mit den Unternehmen a) Rheinmetall Defence Electronics? b) ATLAS Elektronik? c) EADS CASSIDIAN? d) Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH (HDW)? e) ggf. weiteren Unternehmen, welche Produkte im Sinne des Kriegswaffenkon-trollgesetzes (KWKG) produzieren?

    Antwort: Nach Angaben der Universitäten Flensburg, Kiel und Lübeck sowie der Fachhoch-schulen Flensburg, Kiel, Lübeck, Westküste und der privaten Hochschulen AKAD (Pinneberg), Nordakademie Elmshorn und der Fachhochschule Wedel keine. Die FH Flensburg merkt zu e) an, dass Studierende auch unter der Betreuung eines Professors im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten an Projekten der Flensburger Fahr-zeugbau Gesellschaft (FFG) beteiligt sind. Ein Geschäftsfeld der FFG ist die Son-derausrüstung von gepanzerten Fahrzeugen.

    2. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden unter Beteiligung des Bundesverteidigungsministeriums an den Hochschulen (die einzelnen Hoch-schulen bitte aufschlüsseln) im Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jahren in welchem Zeitrahmen und finanziellen Umfang durchgeführt?

    Antwort: In dem Zeitraum von 2006 bis 2013 wurden an der CAU 14 Forschungsvorhaben durchgeführt, die vom Bundesministerium für Verteidigung gefördert wurden. Die Fördersumme betrug insgesamt 3.175.958 Euro. Bei den Projekttiteln handelt es sich um sensible Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen und daher nicht veröffentlicht werden können. Die Laufzeit der einzelnen Projekte war sehr unterschiedlich und lag zwischen einem Monat und sechs Jahren. Drittmittelprojekte, die vor 2006 bewilligt wurden, sind in keiner Datenbank elektronisch erfasst und konnten daher nicht ein-bezogen werden. Die CAU weist ergänzend darauf hin, dass sie sich mit den ethischen Fragen zu mili-tärisch intendierter Forschung intensiv befasst und „Grundsätze zu Forschungsfrei-heit und Forschungsrisiken“ verabschiedet hat, die den ethischen Rahmen für die Forschungsaktivitäten an der CAU bilden und die die Einrichtung einer Ethikkommis-sion für diese Fälle vorsehen. Die Universitäten Lübeck und Flensburg haben keine Projekte gemeldet, ebenso wenig die übrigen unter 1. genannten Hochschulen.

    3. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden unter Beteiligung ande-rer Verteidigungsministerien bzw. Armeen an den Hochschulen (die einzelnen Hochschulen bitte aufschlüsseln) im Land Schleswig-Holstein in den vergange-nen 10 Jahren in welchem Zeitrahmen und finanziellen Umfang durchgeführt?

    Antwort: Keine.

    4. An welchen Forschungs- und Entwicklungsprojekten an Hochschulen (die ein-zelnen Hochschulen aufschlüsseln) in anderen Bundesländern, die militärischen Zwecken dienen oder für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar verwendet werden können, war das Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jah-ren finanziell beteiligt?

    Antwort: Fehlanzeige.

    5. An welchen Forschungseinrichtungen, die Forschungsprojekte durchführen, welche militärischen Zwecken dienen oder für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar verwendet werden können, war das Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jahren beteiligt?

    Antwort: Das Land beteiligt sich an der Finanzierung außeruniversitärer Forschungseinrich-tungen, wovon acht ihren Sitz ganz oder teilweise in Schleswig-Holstein haben. For-schungsprojekte dieser Einrichtungen, die militärischen Zwecken dienen oder für ei-ne militärische Nutzung verwendet werden können, sind der Landesregierung nicht bekannt. Das Land ist über die Fachhochschule Kiel an der Forschungs- und Entwicklungs-zentrum Fachhochschule Kiel GmbH beteiligt, die vereinzelt mit Firmen, die unter Frage 1 aufgeführt sind, Geschäftsbeziehungen unterhält.

    Drucksache 18/1224