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  • Antrag: Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein stärken, nicht abbauen

    Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein stärken, nicht abbauen zu der Drucksache 18/1528 (Zukunftsfähigkeit der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein sichern)

    Änderungsantrag der Piratenfraktion

    Der Landtag wolle beschließen:
    Die Landesregierung wird aufgefordert, durch Aufstockung der institutionellen Landesförderung der Verbraucherzentrale das vor dem Jahr 2014 bestehende Beratungsangebot wiederherzustellen und entsprechend den steigenden Beratungsbedarfen auszubauen. Darüber hinaus ist die institutionelle Landesförderung in Zukunft regelmäßig der Entwicklung von Personalkosten und Beratungsbedarf anzupassen.

    Begründung:

    Die Förderung der Verbraucherzentrale durch das Land Schleswig-Holstein ist in den vergangenen 10 Jahren ungeachtet steigender Beratungsbedarfe und trotz gestiegener Personal- und Sachkosten (+ 18%) nicht entsprechend angepasst worden. Vielmehr wurde 2012 die institutionelle Landesförderung der Verbraucherzentrale von zuvor 758.000 € jährlich auf 699.400 € gekürzt. In der Folge musste die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Anfang 2014 Personal in den Beratungsstellen abbauen und die Öffnungszeiten ihrer Beratungsstellen in Kiel, Lübeck, Norderstedt, Heide und Flensburg einschränken. Dabei konnte schon mit den früheren Kapazitäten jeder dritte Anruf in den Beratungsstellen nicht mehr entgegen genommen werden. Über 18.000 Ratsuchenden konnte 2013 nicht geholfen werden.In der gleichen Zeit haben sich die Verbraucherthemen in ihrer Tiefe und Breite stark ausgeweitet, beispielsweise im Bereich der privaten Altersvorsorge, des Finanzmarkts, der Telekommunikation und neuen Medien. Verminderte Beratung führt auch zu geringeren Eigeneinnahmen der Verbraucherzentrale. So droht eine Abwärtsspirale. Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW heißt es: „Wir wollen das bestehende Beratungsangebot der Verbraucherzentralen im Land erhalten und optimieren. Wir wollen den steigenden Beratungsbedarfen bei der Insolvenzberatung und Finanzprodukte/Finanzdienstleistungen sowie bei Internet- und Telefondienstleistungen Rechnung tragen.“ Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, das Versprechen einzulösen, das vorhandene Beratungsangebot zu erhalten und anzupassen. Die Finanzierung könnte aus dem Etat der Wirtschaftsförderung erfolgen. Projektmittel sind nicht geeignet, die Kapazität in den Beratungsstellen zu erhalten. Die Beratungsstellen vor Ort sind kein Projekt, sondern Daueraufgabe: Eine unabhängige Verbraucherberatung gibt den Bürgerinnen und Bürgern die nötige Sicherheit, sich in Zeiten komplexer Märkte für Produkte und Leistungen zu entscheiden. Außerdem gewährleistet sie die Bedingungen eines fairen Wettbewerbs und schützt seriöse Unternehmen.

    Uli König Torge Schmidt und Fraktion

    Drucksache 18/1608