Schlagwort: Rundfunkstaatsvertrag

  • Antrag: Recht auf anonymes Fernsehen – Massenüberwachung von Zuschauern verhindern

    Antrag der Fraktion der PIRATEN:

    Der Landtag wolle beschließen:
    Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für die Durchsetzung des Rechts der Bürger auf anonyme Nutzung des deutschen Rundfunkangebotes auch mit „Smart-TV“-Geräten einzusetzen.
    Insbesondere darf der Einsatz von Cookies oder Tracking Technologien nur mit der ausdrücklichen freiwilligen und informierten Einwilligung des Nutzers erfolgen.
    Gegen Verstöße muss wirksam vorgegangen werden.

    Begründung:

    Moderne Smart-TVs mit Internetanschluss rufen im Hintergrund Daten von den Sendeanstalten ab. Dies ermöglicht es den Sendern, das Fernsehverhalten einzelner Nutzer zu verfolgen. Dies ist nicht akzeptabel.

    Status: offen

    Drucksache: 18/1566

     

  • Antrag: Einheitliche Kennzeichnung bei Scripted Reality Formaten

    Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN
    Einheitliche Kennzeichnung bei Scripted Reality Formaten
    zu der Drucksache 18/1477

    Der Landtag wolle beschließen:

    Der Landtag Schleswig-Holstein begrüßt die Initiative des Medienrats der Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH), die Programmveranstalter zur einheitlichen Kennzeichnung von Fernsehsendungen im Tagesprogramm im Vor und Nachspann, die mittels dramaturgischer Inszenierung fiktiver Handlungen den Anschein einer Dokumentation oder Reportage erwecken sollen (Scripted Reality).
    Darüber hinaus hält er die Kennzeichnung auch während der gesamten Sendezeit für erforderlich und bittet die Landesmedienanstalt, dies im Rahmen ihrer Iniative zu berücksichtigen.
    Soweit die Programmveranstalter der Aufforderung zur einheitlichen Kennzeichnung von Scripted Reality Formaten im Vor-,
    Nachspann und während der gesamten Sendezeit auf freiwilliger Basis nicht nachkommen, wird die Landesregierung gebeten, eine entsprechende staatsvertragliche Regelung mit den anderen Bundesländern zu vereinbaren.

    Begründung:

    Die Kennzeichnung lediglich am Anfang und Ende der Sendung bewirkt nur einen geringen Informationseffekt, da oftmals zwischen den gleichzeitig laufenden Sendungen hin- und hergeschaltet wird. Auch verliert sie ihre Wirkung bereits dann, wenn der Zuschauer ein paar Minuten zu spät einschaltet.

    Status: Im Ausschuss