HDR Foto vom Schreventeich im Schrevenpark in Kiel bei Nacht.
Habe es endlich mal wieder zum #WebMontag in #Kiel geschafft. Heute mega Andrang. cc/ @frankbki @oliver_voigt
Habe es endlich mal wieder zum #WebMontag in #Kiel geschafft. Heute mega Andrang. cc/ @frankbki @oliver_voigt
Tweet von Cat on a hot tinroof vom 23:6:
Ich weiß, mit wem ich heute nach Hause gehe ;) #maitai #dievilla #kiel // @Torgator @pyth2_0 @DerBruesseler @u98
@u98 @frankbki @oliver_voigt Aber immerhin freie Platzwahl und reichlich Beinfreiheit :-)
@u98 @frankbki @oliver_voigt Ist ja echt was los da bei Euch ;=)
Tweet von Uli König vom 22:54:
Die #BladeNight in #Kiel war mal wieder super. Danke für die Organisation.
Abendrot über der Gorch Fock, gleich neben der Einfahrt zum Nord-Ostsee Kanal vom Seebad Düsternbrook aus.
Foto von einem deutschen U-Boot zusammen mit dem Schlepper Robbe in der Kieler Förde.
Bild klicken, für volle Auflösung.
Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft
Vorbemerkung des Fragestellers:
Am 12. September 2013 stellte Frau Ministerin Wende die Reform der Lehrerinnen und Lehrerbildung vor. Am 13.09.2013 konnte den Lübecker Nachrichten entnommen werden, dass zu diesem Zweck nicht aufgebrachte Mittel aus der Exzellenz-
Initiative an die Universität Kiel (900.000 Euro), die Universität Flensburg (500.000 Euro) und die Universität Lübeck (400.000 Euro) übertragen werden sollen.
Antwort:
In der Presseberichterstattung, sowohl in den Lübecker Nachrichten als auch in an deren schleswig-holsteinischen Tageszeitungen, werden unterschiedliche Kosten für die Neustrukturierung der Lehramtsausbildung genannt. Die Planungen der Landesregierung sehen folgendes vor: Für die Grundschullehrerausbildung und den Ausbau einiger Fächer auf dem Niveau der Sekundarstufe II soll die Universität Flensburg ausgehend von dem Budget 2013 ab 2014 445 TEUR zusätzlich im Globalbudget sowie eine Verstärkung durch abgeordnete Lehrkräfte erhalten. Die Musikhochschule Lübeck soll entsprechend einem Evaluationsgutachten 300 TEUR für die Musiklehrerausbildung erhalten. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) sind bereits alle Fächer auf dem Niveau der Sekundarstufe II vorhanden; daher wird es für die Lehramtsausbildung keinen finanziellen Aufwuchs geben. Die Muthesius Kunsthochschule soll zur Stärkung der Lehramtsausbildung im Fach Kunst im Rahmen der Kooperation mit der CAU eine W 2 – Professur für Kunstpädagogik erhalten.
Antwort:
Der Ausbau der Fächer im Rahmen der Reform der Lehramtsausbildung ist eine Daueraufgabe, die die lehrerbildenden Hochschulen wahrnehmen. Daher ist eine Finanzierung aus dem Struktur- und Exzellenzbudget, das für die Umsetzung innovativer Programme und einzelner Vorhaben an den Hochschulen eingerichtet ist, nicht sinnvoll und auch nicht vorgesehen. Die Landesregierung plant – entsprechend der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anpassung der Hochschulbudgets an die Aufgaben – die Hochschuletats um ca. 5 Mio. EUR zu erhöhen.
Antwort:
Im Haushaltsjahr 2013 ergeben sich keine außer- oder überplanmäßigen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung stehen. Vorbemerkung des Fragestellers zu Frage 4: Der Haushaltsentwurf 2014 sieht gegenwärtig eine Erhöhung der Zuschüsse an die Universität Kiel von 1.339.400 Euro, der Zuschüsse an die Universität Lübeck von 111.600 Euro und der Zuschüsse an die Universität Flensburg von 1.030.900 Euro
vor.
Antwort:
Die Aufwüchse für die Reform der Lehramtsausbildung sind in der Erhöhung des Hochschuletats enthalten. Hierdurch erklären sich jedoch nicht die Veränderungen bei der Zuschusshöhe der jeweiligen Hochschulen: Aktuell verhandelt die Landesregierung über die „Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den Hochschulen in Schleswig-Holstein (Hochschulvertrag)“ für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2018. In diesen Hochschulvertrag ist ein neues
System zur Hochschulfinanzierung eingebettet. Im Rahmen der gemeinsamen Gespräche mit den Hochschulen haben sich gegenüber dem aktuellen Haushaltsentwurf 2014 Änderungen ergeben, welche im Rahmen der Nachschiebeliste Berücksichtigung finden werden.
Antwort:
Die Beratungen des Kabinetts sind vertraulich.
Antwort:
Die zusätzlichen Mittel für die Reform der Lehramtsausbildung unterliegen keinem direkten Finanzierungsvorbehalt. Die Gesamtzuschüsse an die Hochschulen unterliegen jedoch generell folgenden Zustimmungsvorbehalten des Landtages:
· Der Landtag beschließt im Rahmen seines Budgetrechts über den Haushaltsplan des Landes. Insofern unterliegt das daraus für die Hochschulen vorgesehene Budget jeweils im Rahmen der Verabschiedung der Haushalte der Zustimmung
des Landtags. · Vor dem Abschluss des Hochschulvertrages und der Einzelzielvereinbarungen ist die Zustimmung des Landtages einzuholen. · Nach dem Hochschulvertrag soll die Bindungswirkung des Hochschulvertrages und der Einzelzielvereinbarungen entfallen, wenn der Gesetzgeber die finanziellen Grundlagen des Hochschulvertrages wesentlich einschränkend verändert. In diesem Falle müssen das Land und die Hochschulen den Hochschulvertrag und die einzelnen Ziel- und Leistungsvereinbarungen neu verhandeln.
Antwort:
Nein, da im Hochschulvertrag ein Haushaltsvorbehalt berücksichtigt ist.