Schlagwort: Hochschule

  • Pressespiegel vom 21.5.2015 zu Hochschulen, Geoblocking und Fehmarnbeltquerung

    Pressespiegel vom 21.5.2015 zu Hochschulen, Geoblocking und Fehmarnbeltquerung

    Funfact: Das ePaper der Lübecker Nachrichten hat statt Geoblocking ein Timeblocking, und lässt sich erst ab 6:00 Uhr abrufen während der Seite 1 Artikel seit 23 Uhr gestern Abend online ist. ;)

  • Kleine Anfrage: Transparenz bei Rüstungsforschung an den Hochschulen

    Veröffentlicht am: 2013-10-22

    Transparenz bei Rüstungsforschung an den Hochschulen

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft

    1. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden an den Hochschulen (die einzelnen Hochschulen bitte aufschlüsseln) im Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jahren in welchem Zeitrahmen und finanziellen Umfang durchgeführt mit den Unternehmen a) Rheinmetall Defence Electronics? b) ATLAS Elektronik? c) EADS CASSIDIAN? d) Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH (HDW)? e) ggf. weiteren Unternehmen, welche Produkte im Sinne des Kriegswaffenkon-trollgesetzes (KWKG) produzieren?

    Antwort: Nach Angaben der Universitäten Flensburg, Kiel und Lübeck sowie der Fachhoch-schulen Flensburg, Kiel, Lübeck, Westküste und der privaten Hochschulen AKAD (Pinneberg), Nordakademie Elmshorn und der Fachhochschule Wedel keine. Die FH Flensburg merkt zu e) an, dass Studierende auch unter der Betreuung eines Professors im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten an Projekten der Flensburger Fahr-zeugbau Gesellschaft (FFG) beteiligt sind. Ein Geschäftsfeld der FFG ist die Son-derausrüstung von gepanzerten Fahrzeugen.

    2. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden unter Beteiligung des Bundesverteidigungsministeriums an den Hochschulen (die einzelnen Hoch-schulen bitte aufschlüsseln) im Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jahren in welchem Zeitrahmen und finanziellen Umfang durchgeführt?

    Antwort: In dem Zeitraum von 2006 bis 2013 wurden an der CAU 14 Forschungsvorhaben durchgeführt, die vom Bundesministerium für Verteidigung gefördert wurden. Die Fördersumme betrug insgesamt 3.175.958 Euro. Bei den Projekttiteln handelt es sich um sensible Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen und daher nicht veröffentlicht werden können. Die Laufzeit der einzelnen Projekte war sehr unterschiedlich und lag zwischen einem Monat und sechs Jahren. Drittmittelprojekte, die vor 2006 bewilligt wurden, sind in keiner Datenbank elektronisch erfasst und konnten daher nicht ein-bezogen werden. Die CAU weist ergänzend darauf hin, dass sie sich mit den ethischen Fragen zu mili-tärisch intendierter Forschung intensiv befasst und „Grundsätze zu Forschungsfrei-heit und Forschungsrisiken“ verabschiedet hat, die den ethischen Rahmen für die Forschungsaktivitäten an der CAU bilden und die die Einrichtung einer Ethikkommis-sion für diese Fälle vorsehen. Die Universitäten Lübeck und Flensburg haben keine Projekte gemeldet, ebenso wenig die übrigen unter 1. genannten Hochschulen.

    3. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden unter Beteiligung ande-rer Verteidigungsministerien bzw. Armeen an den Hochschulen (die einzelnen Hochschulen bitte aufschlüsseln) im Land Schleswig-Holstein in den vergange-nen 10 Jahren in welchem Zeitrahmen und finanziellen Umfang durchgeführt?

    Antwort: Keine.

    4. An welchen Forschungs- und Entwicklungsprojekten an Hochschulen (die ein-zelnen Hochschulen aufschlüsseln) in anderen Bundesländern, die militärischen Zwecken dienen oder für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar verwendet werden können, war das Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jah-ren finanziell beteiligt?

    Antwort: Fehlanzeige.

    5. An welchen Forschungseinrichtungen, die Forschungsprojekte durchführen, welche militärischen Zwecken dienen oder für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar verwendet werden können, war das Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jahren beteiligt?

    Antwort: Das Land beteiligt sich an der Finanzierung außeruniversitärer Forschungseinrich-tungen, wovon acht ihren Sitz ganz oder teilweise in Schleswig-Holstein haben. For-schungsprojekte dieser Einrichtungen, die militärischen Zwecken dienen oder für ei-ne militärische Nutzung verwendet werden können, sind der Landesregierung nicht bekannt. Das Land ist über die Fachhochschule Kiel an der Forschungs- und Entwicklungs-zentrum Fachhochschule Kiel GmbH beteiligt, die vereinzelt mit Firmen, die unter Frage 1 aufgeführt sind, Geschäftsbeziehungen unterhält.

    Drucksache 18/1224

  • Kleine Anfrage: Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft

    Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung

    Vorbemerkung des Fragestellers:
    Am 12. September 2013 stellte Frau Ministerin Wende die Reform der Lehrerinnen und Lehrerbildung vor. Am 13.09.2013 konnte den Lübecker Nachrichten entnommen werden, dass zu diesem Zweck nicht aufgebrachte Mittel aus der Exzellenz-
    Initiative an die Universität Kiel (900.000 Euro), die Universität Flensburg (500.000 Euro) und die Universität Lübeck (400.000 Euro) übertragen werden sollen.

    1) Stimmen die in den Lübecker Nachrichten genannten Zahlen mit den Planungen der Landesregierung überein? Wenn nein, in welcher Höhe sollen den Universitäten jährlich, bis zu welchem Jahr, zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden?

    Antwort:
    In der Presseberichterstattung, sowohl in den Lübecker Nachrichten als auch in an deren schleswig-holsteinischen Tageszeitungen, werden unterschiedliche Kosten für die Neustrukturierung der Lehramtsausbildung genannt. Die Planungen der Landesregierung sehen folgendes vor: Für die Grundschullehrerausbildung und den Ausbau einiger Fächer auf dem Niveau der Sekundarstufe II soll die Universität Flensburg ausgehend von dem Budget 2013 ab 2014 445 TEUR zusätzlich im Globalbudget sowie eine Verstärkung durch abgeordnete Lehrkräfte erhalten. Die Musikhochschule Lübeck soll entsprechend einem Evaluationsgutachten 300 TEUR für die Musiklehrerausbildung erhalten. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) sind bereits alle Fächer auf dem Niveau der Sekundarstufe II vorhanden; daher wird es für die Lehramtsausbildung keinen finanziellen Aufwuchs geben. Die Muthesius Kunsthochschule soll zur Stärkung der Lehramtsausbildung im Fach Kunst im Rahmen der Kooperation mit der CAU eine W 2 – Professur für Kunstpädagogik erhalten.

    2) Ist es zutreffend, dass die Aufstockung der Etats der Universitäten aus dem Haushaltstitel 0720 68520 (Exzellenz- und Strukturbudget) vollzogen werden soll? Wenn ja: Welcher Anteil des Rückgangs dieses Titels um 4.258.200 Euro (Haushaltsentwurf 2014) ist auf die Aufstockung der Etats der Universitäten zurückzuführen? Worin begründet sich der restliche Rückgang? Wenn nein: Aus welchem Titel soll die Aufstockung vollzogen werden?

    Antwort:
    Der Ausbau der Fächer im Rahmen der Reform der Lehramtsausbildung ist eine Daueraufgabe, die die lehrerbildenden Hochschulen wahrnehmen. Daher ist eine Finanzierung aus dem Struktur- und Exzellenzbudget, das für die Umsetzung innovativer Programme und einzelner Vorhaben an den Hochschulen eingerichtet ist, nicht sinnvoll und auch nicht vorgesehen. Die Landesregierung plant – entsprechend der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anpassung der Hochschulbudgets an die Aufgaben – die Hochschuletats um ca. 5 Mio. EUR zu erhöhen.

    3) In welcher Höhe ergeben sich durch die Aufstockung der Jahresetats im Haushaltsvollzug 2013 außer- oder überplanmäßigen Ausgaben?

    Antwort:
    Im Haushaltsjahr 2013 ergeben sich keine außer- oder überplanmäßigen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung stehen. Vorbemerkung des Fragestellers zu Frage 4: Der Haushaltsentwurf 2014 sieht gegenwärtig eine Erhöhung der Zuschüsse an die Universität Kiel von 1.339.400 Euro, der Zuschüsse an die Universität Lübeck von 111.600 Euro und der Zuschüsse an die Universität Flensburg von 1.030.900 Euro
    vor.

    4) Sind in diesen Veränderungen bereits die in Frage 1 genannten, zusätzlichen Mittel verrechnet worden?
    Wenn ja: Worin begründet sich die Differenz zu den absoluten Werten aus Frage 1? Wenn nein: a) Plant die Landesregierung diese Änderung im Zuge der Nachschiebeliste zu vollziehen? b) Ist die Landesregierung bereits der Aufforderung zur Eingabe der zwangsläufigen Änderungen gefolgt? Wann erfolgte die Eingabe durch welches Ministerium
    und welche Stelle?

    Antwort:
    Die Aufwüchse für die Reform der Lehramtsausbildung sind in der Erhöhung des Hochschuletats enthalten. Hierdurch erklären sich jedoch nicht die Veränderungen bei der Zuschusshöhe der jeweiligen Hochschulen: Aktuell verhandelt die Landesregierung über die „Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den Hochschulen in Schleswig-Holstein (Hochschulvertrag)“ für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2018. In diesen Hochschulvertrag ist ein neues
    System zur Hochschulfinanzierung eingebettet. Im Rahmen der gemeinsamen Gespräche mit den Hochschulen haben sich gegenüber dem aktuellen Haushaltsentwurf 2014 Änderungen ergeben, welche im Rahmen der Nachschiebeliste Berücksichtigung finden werden.

    5) Inwieweit erfolgten bereits Absprachen im Kabinett über die zusätzlich bereitgestellten Mittel? Es wird um Angabe des Datums und der Teilnehmer gebeten.

    Antwort:
    Die Beratungen des Kabinetts sind vertraulich.

    6) Unterliegen die zusätzlichen Mittel einem Finanzierungsvorbehalt, insbesondere aber nicht ausschließlich in Folge des Ergebnisses der Novembersteuerschätzung?

    Antwort:
    Die zusätzlichen Mittel für die Reform der Lehramtsausbildung unterliegen keinem direkten Finanzierungsvorbehalt. Die Gesamtzuschüsse an die Hochschulen unterliegen jedoch generell folgenden Zustimmungsvorbehalten des Landtages:
    · Der Landtag beschließt im Rahmen seines Budgetrechts über den Haushaltsplan des Landes. Insofern unterliegt das daraus für die Hochschulen vorgesehene Budget jeweils im Rahmen der Verabschiedung der Haushalte der Zustimmung
    des Landtags. · Vor dem Abschluss des Hochschulvertrages und der Einzelzielvereinbarungen ist die Zustimmung des Landtages einzuholen. · Nach dem Hochschulvertrag soll die Bindungswirkung des Hochschulvertrages und der Einzelzielvereinbarungen entfallen, wenn der Gesetzgeber die finanziellen Grundlagen des Hochschulvertrages wesentlich einschränkend verändert. In diesem Falle müssen das Land und die Hochschulen den Hochschulvertrag und die einzelnen Ziel- und Leistungsvereinbarungen neu verhandeln.

    7) Plant die Landesregierung die Bildung einer Verpflichtungsermächtigung für
    den Zeitraum bis 2018 oder darüber hinaus?

    Antwort:
    Nein, da im Hochschulvertrag ein Haushaltsvorbehalt berücksichtigt ist.

    Drucksache 18/1178

  • Uli König zur geplanten Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität zu Lübeck an Annette Schavan

    Uli König zur geplanten Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität zu Lübeck an Annette Schavan

    Zur geplanten Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität zu Lübeck an Annette Schavan, erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Piratenfraktion Uli König:

    Die Verleihung eines Doktortitels ist Sache der Uni Lübeck und keine Frage der Politik. Ich bin mir sicher, dass die Uni die Verleihung jedes Titels gewissenhaft prüft und sich fragt, ob in diesem Fall und zu diesem Zeitpunkt eine Doktorwürde ehrenhalber angezeigt ist. Jeder kennt die Geschichte um Frau Schavan und die Plagiatsaffäre um Herrn zu Guttenberg.

    Ich habe selbst dort meine Masterarbeit geschrieben und hatte den Eindruck, dass diese sehr genau geprüft wurde.

    Allerdings macht es mich schon nachdenklich, dass in den letzten Jahren zunehmend Doktortitel aberkannt wurden, nachdem Freiwillige diese genauer unter die Lupe genommen haben. Eigentlich sollten solche Fehler doch VOR der Verleihung des Doktortitels auffallen. Streit um Doktorwürden nimmt inflationäre Züge an und es ist bedauerlich, dass diese wissenschaftlichen Fragen zum politischen Instrument werden. Das schadet wissenschaftlicher Leistung mehr als verbrauchten Politikern.

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