Schlagwort: Finanzen

  • Tweets vom 10.09.2014




    Tweet von Stephan Dirks vom

    @u98 Regel #1: Gesetze IMMER zu ende Lesen. Art. 2 Abs. 2 S. 3: „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ ;-)




  • Kleine Anfrage: Beschaffung von Fahrzeugen der Landespolizei

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Innenminister

    Beschaffung von Fahrzeugen der Landespolizei

    Der Presseberichterstattung lässt sich entnehmen, dass 25 neu beschaffte Einsatzfahr-zeuge der Polizei nachgerüstet werden müssen, weil die vorhandenen Lautsprecher für den Einsatzzweck nicht geeignet sind.

    1. Was ist der konkrete Grund für die vorläufige Außerdienststellung der neuen
    Fahrzeuge?

    Antwort: Betroffen sind ausschließlich 25 Funkstreifenwagen des Herstellers Mercedes-Benz, Modell E 250 CDI-T, für die Autobahnpolizeidienststellen. Am 16.12.2013 wurde das erste Fahrzeug dieser Serie dem Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Oldesloe übergeben. Nach ersten Streifenfahrten beanstandete diese Dienststelle, dass bei Geschwindigkeiten ab 120 Km/h und den dann vorhandenen Fahrgeräuschen der Funkverkehr nicht mehr zu verstehen ist.
    Das betroffene Fahrzeug wurde deshalb am 17.12.2013 in die Polizeiwerkstatt zu-rückgeholt. Weitere Fahrzeuge wurden nicht ausgeliefert.

    2. Wann wurden die betroffenen Fahrzeuge bestellt?

    Antwort: Die Fahrzeuge wurden im Juni 2013 bestellt.
    Drucksache 18/1450 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode

    3. Wann wurden die betroffenen Fahrzeuge geliefert?

    Antwort: Die Fahrzeuge wurden Mitte November 2013 fristgerecht geliefert.

    4. Welche Arbeiten (zur Mangelbehebung und sonstige) werden durch welche Stellen an den Fahrzeugen vorgenommen und mit welchen Kosten wird hierbei jeweils gerech-net? Es wird ebenfalls die Angabe der voraussichtlich erforderlichen Personalkapazitä-ten erbeten.

    Antwort: Nach Rücksprache mit dem Hersteller/Fahrzeugausbaubetrieb und durch Initiative der Funkwerkstatt des Landespolizeiamtes wurden unverzüglich Lösungen zur Mängelbe-seitigung entwickelt. Um diese umzusetzen, wurde ein Adapterkabel des Herstellers benötigt, das schnellstmöglich zum Jahresbeginn 2014 geliefert wurde. Im Ergebnis ist der Funkverkehr seitdem nicht mehr aus dem Lautsprecher der Fahrertür, sondern nach dem Einbau des Adapterkabels aus dem zentralen Lautspre-cher im Armaturenbrett zu hören. Unter Einbeziehung der Nutzerdienststellen erfolgte am 09.01.2014 eine Erprobung mit fünf umgerüsteten Fahrzeugen. Die technische Lö-sung wurde in vollem Umfang als praxistauglich bewertet. Entsprechend werden alle 25 betroffenen Fahrzeuge durch Beschäftigte der Funkwerkstatt umgerüstet. Der Ar-beitsaufwand eines Monteurs liegt bei ca.10 – 15 Minuten pro Fahrzeug. Für die Um-rüstung aller Fahrzeuge ist mit Personalkosten von insgesamt 100 Euro zu rechnen.

    5. Von wann bis wann werden die Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen oder standen sie nicht zu Verfügung?

    Antwort: Das betroffene Fahrzeug stand dem Polizeivollzugsdienst seit dem 17.12.2013 nicht zur Verfügung. Die umgerüsteten Fahrzeuge werden den vorgesehen Polizeidienst-stellen ab der 3. Kalenderwoche 2014 sukzessive übergeben.

    6. Welchen Umfang hatte der betroffene Beschaffungsvorgang für die Landespolizei ins-gesamt? Es wird um die Angabe der Gesamtzahl an Fahrzeugen gruppiert nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp, der Kosten je Fahrzeug und weiterer Kosten sowie der Ge-samtkosten des Beschaffungsvorgangs gebeten.

    Antwort: Betroffen sind ausschließlich 25 Funkstreifenwagen des Herstellers Mercedes-Benz, Modell E 250 CDI-T. Kosten je Fahrzeug: 47.736 € (brutto), Gesamtkosten: 1.193.400 € (brutto).

    7. Wie viele Fahrzeuge sind – bezogen auf die Frage zu 3 – von dem Mangel betroffen?

    Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
    Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1450

    8. Versorgt der Hersteller und oder der Lieferant nach Kenntnis der Landesregierung regelmäßig (nicht nur aber auch die Schleswig-Holsteinische) Polizei mit Fahrzeugen? Wenn ja: Seit wann ist der zur Nachrüstung zwingende Mangel Bestandteil der Anfor-derungen an Fahrzeuge der Polizei?

    Antwort: Der Hersteller liefert Fahrzeuge auch an die Polizeien anderer Bundesländer. Funkausrüstung ist ein obligatorisches Ausstattungsmerkmal aller Dienstkraftfahrzeu-ge. Bei dem vorliegenden Mangel handelt es sich nicht um eine Nachrüstung, sondern lediglich um das technische Ansteuern eines anderen bereits im Fahrzeug vorhande-nen Lautsprechers.

    9. Waren die Lautsprecher im Innenraum in den Ausschreibungsunterlagen als Anforde-rung beschrieben? Wenn ja, wie? Wenn nein, wie konkret war der Inhalt der Aus-schreibung im Hinblick auf die Ausstattung der zu bestellenden Fahrzeuge?

    Antwort: Eine genaue Spezifikation der zu verwendenden Komponenten ist unüblich, da eine Umsetzung fahrzeugspezifisch oft gar nicht möglich ist. Die Anbieter sind gehalten, entsprechend der technischen Daten der vorgegebenen Funkanlagen und der fahr-zeugtechnischen Möglichkeiten Lösungen vorzuschlagen, welche dann entsprechend bewertet werden.

    10. Gab es Gespräche mit dem Hersteller und/oder Lieferanten der Fahrzeuge über die dem Verwendungszweck entsprechende Nachrüstung und der Kostentragung hierfür?
    Wenn ja,
    a. werden der Hersteller oder der Lieferant die Kosten der Nachrüstung ganz oder teilweise tragen? Insoweit eine teilweise Kostentragung zugesagt wurde: Welche Kosten werden getragen?
    b. Welche weiteren Inhalte und Ergebnisse hatten die Gespräche?

    Antwort:
    Zu a: Bislang haben die Standardlautsprecher der Hersteller immer den An forderun-gen entsprochen. Dem Hersteller ist kein Versäumnis vorzuwerfen. Die erforderlichen Adapterkabel wurden als Kulanzleistung kostenlos zur Verfü-gung gestellt.
    Zu b: Zukünftig zu beschaffende Fahrzeuge werden werksseitig entsprechend konfi-guriert.

    11. Soweit der Hersteller oder Lieferant keine Kostentragung zugesagt hat,
    a. wurde diese angefordert? Wenn Nein: Warum nicht?
    b. mit welcher Begründung wurde die Kostentragung verweigert?

    Antwort: Siehe Antwort zu Frage 10 a.

    Drucksache 18/1450

  • Kleine Anfrage: Einnahmen durch Verkauf von Geodaten (OpenData)

    Einnahmen durch Verkauf von Geodaten (OpenData)

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Innenminister

    Vorbemerkungen des Antragsstellers:
    Die Erstellung der Geodaten des Landes und der Kommunen wurden durch öffentliche Gelder ermöglicht, daher sollten sie auch kostenfrei und öffentlich zugänglich sein. Ziel dieser Anfrage ist es, die Kosten für eine Freigabe unter einer freien Lizenz der Geodaten nach dem OpenData Prinzip durch das Land Schleswig-Holstein und die Kommunen des Landes zu ermitteln.

    1. Wie hoch waren die aus der Weitergabe von Geodaten resultierenden Einnahmen in den Jahren 2006 bis 2011 aufgeschlüsselt nach den geodatenhaltenden Stellen und dem Jahr insgesamt? Es wird darum gebeten, soweit vorhanden zusätzlich nach der Art der Einnahme (Auslagen, Gebühren, Entgelt auf vertraglicher Grundlage, sonstige) aufzuschlüsseln.

    Antwort: Über die Summe der aus der Weitergabe von Geodaten resultierenden Ein-nahmen des Landes liegen der Landesregierung keine Angaben im Sinne einer statistischen Auswertung vor. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über Art und Höhe der Einnahmen auf kommunaler Seite. Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Weitergabe von Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung an den kommunalen Sektor und an die Ressorts vor. Auf Grund einer Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden aus dem Jahre 2003 hat der kommunale Sektor das Nutzungsrecht an den Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) erworben. Hierzu wurden in 2003 bis 2007 jeweils 3,5 Millionen Euro aus dem Kommunalen Investitionsfonds entnommen. Durch eine Vereinbarung zwischen Innenministerium und Finanzministerium im Jahre 2006 über die Nutzung von digitalen Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung haben alle Ressorts der Landesverwaltung das Nutzungsrecht an diesen Daten erworben. Mit Inkrafttreten des Geodateninfrastrukturgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (GDIG) vom 15. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 717), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89, ber. S. 279) werden die amtlichen Geodaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters den geodatenhaltenden Stellen in Schleswig-Holstein für Zwecke dieses Gesetzes kostenfrei zur Verfügung gestellt.

    2. Wie ist die Entwicklung der Anzahl der Anfragen nach Geodaten in den Jahren 2006 bis 2011 in absoluten und relativen Zahlen? Es wird um eine Aufschlüsselung nach geodatenhaltender Stelle und Jahr gebeten. Mit welcher Entwicklung rechnet die Landesregierung bis in das Jahr 2020?

    Antwort: Die Angaben liegen der Landesregierung nicht im Sinne einer statistischen Auswertung vor. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über den Sachstand auf kommunaler Seite. Mit dem weiteren Ausbau der Geodateninfrastruktur im Lande und einer zunehmenden Verfügbarkeit von digitalen Geodaten erwartet die Landesregierung bis in das Jahr 2020 eine wachsende Anzahl von Anfragen und eine an-steigende Nutzung von Geodaten.

    3. Mit welchem Wachstum der Einnahmen rechnet die Landesregierung bis zum Jahr 2020? Es wird um eine Erläuterung zur Grundlage der Prognose gebeten.

    Antwort: Da der Landesregierung keine Angaben über die derzeitigen Einnahmen vor-liegen (Antwort zu Frage 1) und die erwartete Entwicklung bis 2020 nicht näher qualifiziert werden kann (Antwort zu Frage 2), kann die Landesregierung keine Angaben zu der Entwicklung der Einnahmen bis zum Jahr 2020 machen.

    4. Welche Veränderungen sind an der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) vom 23. März 2011 beabsichtigt?

    Antwort: Es ist geplant, die Gebührentarife der VermGebVO prozentual zu erhöhen. Eine Strukturänderung ist nicht vorgesehen.

    5. Wie hoch ist der jeweilige Anteil dieser Einnahmen bei Land und Kommunen auf die gesamten Jahreseinnahmen für die Jahre 2006 bis 2011?

    Antwort: Über den Anteil der Einnahmen aus der Weitergabe von Geodaten zu den gesamten Jahreseinnahmen des Landes liegen der Landesregierung keine Angaben im Sinne einer statistischen Auswertung vor. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über den Anteil dieser Einnahmen an den Gesamteinnahmen auf kommunaler Seite.

    Drucksache 18/245