Antrag der Fraktion der PIRATEN Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (PRISM)
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1.unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen des Landes und der Nutzung ihrer elektronischen Informationsdienste durch das Angebot einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet wird.
2.auf eine Anpassung aller internationaler Abkommen auf deren Grundlage oder in deren Anwendungsbereich Datenübermittlungen in andere Länder stattfinden hinzuwirken, die sicherstellt, dass der Zugriff auch durch ausländische Stellen nur unter gleichen Bedingungen wie in Deutschland möglich und wirksamer Rechtsschutz möglich ist.
3.bis zum 19. September 2013 schriftlich über die Nutzung von Daten, die aus den Programmen PRISM, Tempora und anderen vergleichbaren oder hiermit in Beziehung stehenden Programmen stammen, durch Schleswig-Holsteinische Behörden zu berichten. Ferner ist darzustellen, in welcher Form Schleswig-Holsteinische Stellen über Herkunft und Art und Weise der Erhebung von Daten informiert werden und wie in Zukunft eine Verwendung von Daten ausgeschlossen werden soll, die nach deutschen Recht nicht hätten erhoben werden dürfen. Der Bericht hat sich in einen öffentlichen Teil und einen nicht öffentlichen Teil zu untergliedern, welcher unter Berücksichtigung der Stellung und Aufgabe der Abgeordneten auch solche Daten erfasst, die aus Gründen des Geheimschutzes der Öffentlichkeit nicht bekannt werden dürfen.
Begründung:
In Anbetracht aktueller Berichterstattungen über eine umfassende Ausforschung und Überwachung elektronischer Kommunikation durch US-Geheimdienste wird wieder einmal deutlich, dass ohne den Einsatz von Verschlüsselung eine vertrauliche Kommunikation im Internet kaum möglich ist.
Im Rahmen des Projekts PRISM soll die National Security Agency (NSA) Zugriff auf nahezu jegliche elektronische Kommunikation haben. Sie wäre so in der Lage jede Form der Kommunikation im Internet an der Quelle einzusehen und nachzuvollziehen. Auch die besonders schutzwürdige Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holstein, die oft sensible Lebensbereiche betrifft und die Kommunikation der öffentlichen Stellen untereinander ist davon betroffen. Gleiches gilt für die Nutzung von Informationsdiensten des Landes im World Wide Web. Dabei ist eine schlüsselbasierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu wählen, um den Zugriff von Dritten zu vermeiden und die Integrität der Daten zu gewährleisten. Dazu ist kein entsprechender neuer Dienst von Nöten, da bereits geeignete Softwarelösungen allgemein zugänglich sind. Einige öffentliche Stellen, wie z. B. das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein oder das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin), bieten entsprechende Dienstleistungen schon seit längerer Zeit an. DE-Mail stellt keine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dar und kommt somit nicht in Betracht. Durch internationale Abkommen ist sicherzustellen, dass das vergleichsweise hohe deutsche Datenschutzniveau nicht aufgrund der internationalen Datenverarbeitungen umgangen und damit langfristig geschädigt wird. Dieser raise-to-the-bottom-Effekt ist zwingend zu vermeiden und es bedarf besonderer Anstrengung, um statt dessen das deutsche Datenschutzniveau zu exportieren. Hierbei ist insbesondere sicherzustellen, dass in anderen internationalen Verträgen den Betroffenen von rechtswidrigen Datenzugriffen oder -verwendungen durch private oder staatliche Stellen eine wirksame Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung steht.
Über die Nutzung von Daten aus den bekannt gewordenen Programmen zur Überwachung in der Vergangenheit ist durch die Landesregierung kurzfristig zu berichten. Wie sich aus der Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Dudda ergibt, werden derartige Daten verwendet (Drs. 18/1011). Hierüber muss zwingend eine öffentliche Aufklärung erfolgen. Dazu gehört auch eine Darstellung der behördeninternen Strukturen, welche die Wahrung der Rechte der Betroffenen bei den so erlangten Daten sicherstellen, und der Möglichkeiten, diesen Schutz auszubauen. Aus Gründen des Geheimschutzes werden hierzu möglicherweise nicht alle Daten im Rahmen eines öffentlichen Berichtes erteilt werden können. Dennoch müssen alle Abgeordneten so weitgehend wie möglich informiert werden, um sich selbstständig über erforderliche gesetzliche Änderungen ein Bild machen zu können.
Uli König und Fraktion