Schlagwort: Drosselung

  • Vodafone drosselt Internet und führt potenzielle Kunden hinters Licht.

    Vodafone drosselt Internet und führt potenzielle Kunden hinters Licht.

    Vodafone (früher Kabel Deutschland) macht gerade groß Werbung für „Gigaspeed“. In der Praxis ist es eine sehr gute Idee sich die *-Texte genau durchzulesen.

    In den Fußnoten steht z.b.: „Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag behält sich Vodafone Kabel Deutschland vor, die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen.“

    Zum Vergleich, mit 10GB kann man ca. 85 Minuten Netflix in 4k Streamen. Was genau „Filesharing-Anwendungen“ sind, wird nicht geklärt. Der Definition nach ist dies zum Beispiel das Bittorrent Protokoll. Der Spieleentwickler Blizzard verteilt World-of-Warcraft über BitTorrent, id Software stellt größere Patches ebenfalls als Torrents bereit. Auch OpenOffice.org, LibreOffice und die meisten Linux Distributionen können per BitTorrent geladen werden.

    Hier wird der Verbraucher bewusst in die Irre geführt. Es wird mit 100MBit/s Internet geworben. Viele Dienste werden jedoch hinterrücks gedrosselt.

    Außerdem findet man in den Fußnoten diesen Kracher: „Für Internet & Phone 200 V behält sich Vodafone Kabel Deutschland zusätzlich vor, bei Überschreiten des monatlichen Datenvolumens von 1000 GB / Abrechnungsmonat die Anschlussbandbreite bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats auf bis zu 10 Mbit/s im Download und bis zu 1 Mbit/s im Upload zu reduzieren.“

    Auch hier wieder der Netflix Vergleich: 1000 GB entsprechen etwa 142 Stunden Netflix in 4k. Das hört sich erst mal nach viel an. Es entspricht ca. 4½ Stunden pro Tag. Bei einer Familie mit zwei Kindern ist dieses Volumen schnell erreicht. Zwei Serienfolgen und ein Film und schon ist das Volumen verbraucht. Auch hier wird wieder der Verbraucher getäuscht. Wer einen 200Mbit/s Anschluss bucht, erwartet nicht, dass nach 4½ Stunden Netflix Ende ist.

    Quelle: https://kabel.vodafone.de/tarife/internet_und_telefon/200Mbit

  • Antrag: Netzneutralität stärken

    Antrag der Fraktion der PIRATEN Netzneutralität stärken

    Der Landtag wolle beschließen:
    1. Der Landtag erkennt an, dass die Wahrung der Netzneutralität zwingende Voraussetzung zur Nutzung der Potenziale des Internets für die Gesellschaft ist.

    2. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Erlass einer Verordnung nach § 41a Abs. 1 TKG zur Sicherung der Netzneutralität hinzuwirken. Diese Verordnung soll

    • eine grundsätzliche Verpflichtung für Internetzugangsanbieter beinhalten, alle übermittelten Datenpakete während der Übertragung unabhängig von Herkunft, Ziel, Inhalt oder Tarif zu behandeln;
    • klarstellen, dass den Zugangsanbietern keine Einsicht und kein Eingriff in die Inhalte von Datenpaketen („Deep Packet Inspection“) erlaubt ist;
    • Ausnahmen nur dann zulassen, wenn dies technisch zur Qualitätssicherung notwendig ist oder rechtlich erforderlich;
    • Zugangsanbieter verpflichten, alle von ihnen in diesem Sinne durchgeführten Netzwerkeingriffe offenzulegen, ihre Notwendigkeit nachprüfbar darzulegen und sie in ihren Kundenverträgen festzuschreiben;
    • auch im Bereich des mobilen Internets die Netzneutralität in gleichem Maße sichern;
    • eine wirksame Rechtsdurchsetzung gewährleisten und dabei neben individuellen Rechtsansprüchen auch eine Aufsichtsbehörde einsetzen, die die Einhaltung der obigen Regelungen kontinuierlich prüft und Sanktionen verhängen kann;
    • die Erfahrungen anderer Länder mit gesetzlicher verankerter Netzneutralität wie den Niederlanden, Slowenien und diverser lateinamerikanischer Staaten berücksichtigen.

    3. Die Landesregierung wird ferner aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Breitbandausbau in Schleswig-Holstein nur durch solche Anbieter durchführen zu lassen, die eine Diskriminierung von Nutzern und Inhalteanbietern anhand der o.g. Merkmale ausschließen. Bei vertikel integrierten Breitbandbetreibern ist zu prüfen, ob diese von einer Förderung generell ausgenommen werden können, wenn sie als Zugangsanbieter keine Gewähr dafür bieten, die Netzneutralität zu wahren.

    4. Der Landtag lehnt die Vermarktung verkappter Volumentarife als Flatrate ab. Wo Flatrate draufsteht, muss auch ein unbeschränkter Netzzugang ohne Zusatzkosten enthalten sein. Eine Drosselung auf eine nichtfunktionale Geschwindigkeit nach Verbrauch eines Inklusivvolumens stellt keine Flatrate dar. Der Landtag spricht sich gegen Kundenverträge mit Zugangsanbietern aus, die Kunden die Verwendung bestimmter Hardware oder Software an ihrem Anschluss vorschreiben bzw. verbieten.

    Begründung:

    Die Nutzung des Internets ist schon heute ein nicht mehr Weg zu denkender Bestandteil der menschlichen Kommunikation. Über das Internet findet ein Austausch von Menschen statt, der auf herkömmlichen Weg nicht oder nur sehr beschränkt möglich gewesen wäre. Die daraus resultierenden Potenziale haben Bedeutung auf allen Ebenen des menschlichen Miteinanders. Durch den Zusammenschluss hunderte von Kilometern entfernter Künstler werden kulturelle Werte geschaffen, während Erwerbstätige sich einen breiten Markt an Arbeitsplätzen aber auch beruflicher Fort- und Weiterbildung erschließen können. Wirtschaftliche Entwicklung ohne breitbandigen Zugang zum Internet ist schon aufgrund der fehlenden Werbeplattformen kaum noch denkbar. Die darüber hinausgehenden Möglichkeiten der internen Kommunikation und Organisation machen einen breitbandigen Zugang zu einem erheblichen Standortfaktor für die Wirtschaft. Aus diesem Grund müssen sowohl Bürger als auch Wirtschaft ohne Diskriminierung die Vorteile des Internets nutzen können. Durch Beschränkungen der Bandbreite für den Großteil der Inhalte, wie sie derzeit von der Telekom geplant werden, führt unmittelbar zu einer Benachteiligung derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die einen Vertrag über die bevorzugte Behandlung ihrer Inhalte nicht geschlossen haben. Dabei wird es sich gerade um Newcomer, StartUps aber mit dem Mittelstand auch um das Rückgrat der deutschen Wirtschaft handeln. Soziale Teilhabe, gleich ob kultureller, politischer oder anderer Art und Weise, wird mit einer Drosselung auf ca. 0,77 % der zugesagten Bandbreite zu einem Luxusgut, welches sich nur Personen mit hinreichendem Einkommen leisten können. Bei der angebotenen Bandbreite sind viele Angebote im Internet faktisch nicht mehr nutzbar. Dieser praktische Ausschluss von einem wichtigen sozialen und kulturellen Medium führt daher zu einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung derjenigen Menschen, die nicht über ein hinreichendes Einkommen verfügen, um die Erhöhung des Volumens zu finanzieren. Diese Bürger werden dann auch von der Nutzung der umfangreichen medialen Angebote der Volksvertretungen (z.B. Bundestag, Europäisches Parlament) im Internet ausgeschlossen, obwohl diese gerade zur Bürgerinformation vorgehalten werden. Die europäische Union verfolgt bis 2020 eine Abdeckung von 100% bei Breitbandanschlüssen mit 30 MBit/s und 50% bei Anschlüssen mit 100 MBit/s. Bei der Drosselung von Bandbreiten nach kurzer Zeit aufgrund der genutzten Inhalte wird dieses Ziel zu einer leeren Phrase, welches keinen Mehrwert für die Nutzer bedeutet. Die bloß technische Bereitstellung einer bestimmten Bandbreite, die faktisch aber kaum genutzt werden kann, erfüllt daher nicht die Anforderungen der europäischen Union an den Breitbandausbau. Sie ist auch eine Täuschung der Verbraucher und der Öffentlichkeit. Die Möglichkeiten des Landes selbst sind aufgrund der Bundeskompetenz begrenzt. Dennoch muss auch die Landesregierung Verantwortung zeigen und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen und nutzen. Hierzu könnte die Bevorzugung von Anbietern gehören, die sich gegen eine Diskriminierung aussprechen und die Umsetzung verbindlich zusagen. Ebenso kann der Ausschluss aus Förderungen bei der Diskriminierung angedacht werden. Gerade bei volumenabhängig gedrosselten Anschlüssen, sei es im Fest- oder Mobilfunknetzbereich, stellt die Bewerbung dieser Anschlüsse als Flatrate, unabhängig von der konkreten Bezeichnung, eine Täuschung der Verbraucher dar. Diesem muss bei einer Flatrate eine gleichbleibende Leistung dauerhaft gegen eine Pauschale angeboten werden.

    Uli König Torge Schmidt und Fraktion

    Drucksache 18/852