Schlagwort: Deutsche Bahn AG

  • Uli König: Erstklassiges Internet auch in der 2. Klasse!

    Uli König: Erstklassiges Internet auch in der 2. Klasse!

    Der Abgeordnete Uli König fällt ein vernichtendes Urteil über die Pläne der
    Deutschen Bahn AG, drahtlose Internetzugänge in der 1. Klasse ohne Aufpreis
    anzubieten:

    „Seit Jahren macht die Deutsche Bahn damit Werbung, die Fahrzeit in der Bahn
    sinnvoll nutzen zu können - sei es zum Arbeiten oder um sich anderweitig zu
    beschäftigen. Dazu gehört aber heute eine gute und schnelle Internetverbindung.
    Ich begrüße ausdrücklich, dass diese in Zukunft im Fahrpreis für die 1. Klasse
    enthalten sein soll. Es wäre nur konsequent den Internetzugang auch der 2. Klasse
    ohne Aufpreis zu öffnen. Das würde die Nutzung der Bahn deutlich komfortabler
    machen. Die zweite Klasse darf nicht drittklassig werden.
    Die wettbewerbliche Bedeutung ist gar nicht abzuschätzen. Schließlich bieten die
    Betreiber von Fernbussen die kostenfreie Nutzung des bordeigenen WLans als
    originären Bestandteil des Fahrpreises bereits an. Dies macht auch die Deutsche
    Bahn AG-Tochter Berlinienbus. Auch wäre der Empfang auf dem Land mit einer guten
    Antennenanlage und einem mit den Mobilfunkprovidern abgestimmten Netz wohl
    deutlich besser, als wenn jeder Fahrgast der Deutschen Bahn - wie es heute üblich
    ist - die eigene Sende- und Empfangsstation mitbringt.
    Langfristig muss das Ziel sein, in allen ÖPNV-Fahrzeugen drahtlose Internetzugänge
    anzubieten, deren Nutzung mit dem Fahrpreis abgegolten ist.“

    Foto: CC-BY von Thomas Cloer

  • Kleine Anfrage: Datenweitergabe im Raumordnungsverfahren FFBQ

    Datenweitergabe im Raumordnungsverfahren FFBQ

    Kleine Anfrage der Abgeordneten Uli König und Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung Ministerpräsident

    Vorbemerkung der Fragesteller:
    Die Presse berichtet darüber, dass im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zur
    Festen Fehmarnbeltquerung die persönlichen Daten sämtlicher Bürger, die in dem
    Verfahren Stellungnahmen abgegeben haben, an die Deutsche Bahn AG weitergegeben
    worden seien.

    Wir fragen die Landesregierung:

    1. Welche und wie viele Daten von wie vielen Bürgern wurden auf welcher Rechtsgrundlage an die Deutsche Bahn AG weitergegeben?

    Antwort:
    Es wurden sämtliche 8271 Stellungnahmen (darunter 8070 Stellungnahmen Privater), die bei der Landesplanungsbehörde eingegangen sind, in vollem Wortlaut an die DB ProjektBau GmbH übermittelt. Rechtsgrundlage für die Übermittlung
    war § 15 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 11 Abs. 1 Nr. 3, 13 Abs. 2 S. 1 LDSG.

    2. Wann erfolgte die Übermittlung an wen konkret und zu welchem Zweck? (diese beiden Fragen müssen vollständig dokumentiert sein, § 15 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 3 LDSG)

    Antwort:
    Die Übermittlung erfolgte im Zeitraum vom 11.2.2013 bis zum 22.4.2013 an den für das Projekt „Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zuständigen Projektleiter der DB ProjektBau GmbH, um dieser Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zweck war, die Landesplanungsbehörde dadurch in die Lage zu versetzen, bei der Abwägung für ein entsprechendes Endergebnis alle individuellen Betroffenheiten für einen optimierten Trassenverlauf zu berücksichtigen.

    3. Welches rechtliche Interesse hat die Deutsche Bahn AG vorgetragen, welches eine Übermittlung legitimiert? Es wird um eine vollständige Wiedergabe des entsprechenden Antragstextes sowie der in der Akte enthaltenen Begründung nebst Angabe der Daten des Antragseingangs und der Entscheidung sowie der hierfür zeichnenden Person gebeten.

    Antwort:
    Die Weitergabe an nichtöffentliche Stellen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 LDSG erfordert, anders als § 15 Abs. 1 Nr. 1 LDSG, weder ein rechtliches Interesse noch dessen Glaubhaftmachung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

    4. Wie hat die Deutsche Bahn AG das rechtliche Interesse glaubhaft gemacht?

    Antwort:
    Vergleiche dazu Antwort zu Frage 3.

    5. Führt das Land eine eigenständige Bewertung der Betroffenheit bei jeder einzelnen Eingabe durch? Welchen Zweck erfüllt die grundsätzlich unternehmensinterne Bewertung durch die Deutsche Bahn AG in diesem Zusammenhang? Wird die vollständige Bewertung der Deutschen Bahn AG, also eine vollständige Einsicht in deren Akte, den Landesbehörden zur Verfügung gestellt?

    Antwort:
    Die raumordnerische Beurteilung des Vorhabens wird ausschließlich von der Landesplanungsbehörde vorgenommen. Diese nutzt dabei alle ihr zu Verfügung stehenden Gutachten, um die Prüfung der Raumverträglichkeit des Vorhabens durchzuführen. Dazu gehören die Eingaben der Öffentlichkeit selbst,aber auch Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu den Eingaben sowie Gutachten aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das Raumordnungsverfahren
    ist ein vorhabenbezogenes Verfahren. Die Stellungnahme der DB ProjektBau GmbH ist insofern relevant als sie der Landesplanungsbehörde zusätzliche Informationen zum Vorhaben übermittelt; im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Stellungnahme der DB ProjektBau GmbH erfolgt in aggregierter Form und wird vollständig an die Landesplanungsbehörde übermittelt. Eine vollständige Einsicht in die Projektakte der DB Projekt- Bau GmbH durch die Landesplanungsbehörde erfolgt nicht.

    6. Warum ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Information über die beabsichtigte und laut Ministerium übliche Übermittlung an Dritte entgegen § 26 Abs. 1 Nr. 6 LDSG nicht erforderlich gewesen ist?

    Antwort:
    Die Landesregierung hat diese Auffassung nicht vertreten. Eine Information der betroffenen Bürger nach § 26 Abs. 1 Nr. 6 hätte erfolgen müssen, was bedauerlicherweise übersehen worden ist. Die Landesplanungsbehörde wird in künftigen Fällen vorab gem. § 26 LDSG informieren.

    7. Wird die Landesregierung die betroffenen Bürger nachträglich informieren?
    Wenn ja, wann?

    Antwort:
    Die Landesplanungsbehörde wird kurzfristig eine entsprechende Information auf der Internetseite der Staatskanzlei zum Raumordnungsverfahren veröffentlichen.

    8. In welchen weiteren Raumordnungsverfahren der letzten 5 Jahre wurden die persönlichen Daten von Bürgern an nichtöffentliche Stellen übermittelt?

    Antwort:
    In den letzten 5 Jahren wurden keine Raumordnungsverfahren durchgeführt. Für zukünftige Raumordnungsverfahren wurde zwischen der Landesplanungsbehörde und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) vereinbart, dass das ULD verfahrensrechtliche Vorschläge zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Raumordnungsverfahren erarbeitet.

    Drucksache 18/1196