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  • Rederecht im Landtag für Präsident/in des Landesrechnungshofes

    Rederecht im Landtag für Präsident/in des Landesrechnungshofes
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  • Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013

    Meine Rede zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013

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  • Kleine Anfrage: Schulspeisung/ Schulverpflegung

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft

    Schulspeisung/Schulverpflegung

    Vorbemerkung des Fragestellers:
    Es wird darum gebeten, die Fragen aufgeschlüsselt nach Schularten zu beantworten und dabei ausdrücklich die Schulen in freier Trägerschaft und die Schulen der dänischen Minderheit einzubeziehen.
    Vorbemerkung der Landesregierung: Grundsätzlich verwalten die Schulträger nach § 47 Schulgesetz (SchulG) ihre Schul-angelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Zu diesen in eigener Verantwortung wahrzunehmenden Aufgaben gehört sowohl die örtliche Bereitstellung von Schulgebäuden und -anlagen einschließlich der dem Schulbetrieb dienenden Mensen und Schulküchen als auch die Schulverpflegung. Vor diesem Hintergrund werden keine landesweiten Daten zur Ausgestaltung der Schulverpflegung bzw. der Schulküchen und Mensen erhoben. Landesrechtlich existiert eine Regelung zur Schulverpflegung lediglich insoweit, als eine Offene Ganztagsschule nur genehmigt werden kann, wenn unter anderem gewährleistet ist, dass an den Tagen mit Ganztagsbetrieb „ein warmes Mittagessen eingenommen werden kann“ (Ziffer 2.1 der „Richtlinie Ganztag und Betreuung“, Gl.Nr. 6642.25 Amtsblatt Schleswig-Holstein 2010, S. 1121ff.). Der Schulträger bzw. der jeweilige Träger der Ganztagsschule hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Infrastruktur und das entsprechende Angebot vorhanden sind.

    1. Wie definiert die Landesregierung „Gesunde Ernährung“?

    Antwort: Gesunde Ernährung ist Teil eines gesundheitsfördernden Lebensstils, dessen Stärkung und Erhaltung in der Lebens- und Arbeitswelt zu den erklärten Zielen der Landesregierung zählt. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen bei der Entwicklung des Bewusstseins für gesunde Ernährung und verantwortungsvollem Umgang mit Lebensmitteln gestärkt werden. Grundlage für eine gesunde Ernährung in Kitas und Schulen bilden der „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ und der „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“, die die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erarbeitet hat. Neben den Referenzwerten für eine ausgewogene Ernährung gehören auch Aspekte wie der Geschmack der Kinder und Jugendlichen sowie entsprechende Rahmenbedingungen zu einer gesunden Ernährung.

    2. In wie vielen Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler ein gesundes Frühstück und/oder Mittagessen?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    3. Unabhängig von den vorherigen Fragen: An wie vielen Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler ein Frühstück und/oder Mittagessen, das in Teilen oder im Ganzen durch nationale und/oder internationale Siegel (im Bereich Ernährung) zertifiziert wurde? Um welche Siegel handelt es sich dabei?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    4. Wie viele Schulen in Schleswig-Holstein sind mit a) eigenen Schulküchen b) Mensen ausgestattet und bereiten das angebotene Essen min. in Teilen vor Ort zu?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    5. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Schulen, die das Essensangebot mindestens in Teilen selbst herstellen, vorwiegend Angebote von regionalen Händlern/Anbietern verwenden? Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse aus?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    6. Wie viele Schulen in Schleswig-Holstein erhalten ihr Essen und/oder Lebensmittel von einem überregionalen Zulieferer?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung von Förderprogrammen zur Unterstützung gesunder Ernährung an Schulen, die a) vom Bund und b) von der EU gefördert werden? Wie sehen diese Kenntnisse im Einzelnen aus?

    Antwort: a) Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zusammen mit den Bundesländern „Vernetzungsstellen für die Schulverpflegung“ eingerichtet. Sie unterstützen bundesweit Schulen bei der Entwicklung und Qualitätsverbesserung eines ausgewogenen Verpflegungsangebotes in schulischen Einrichtungen. Die Vernetzungsstellen werden gemeinsam vom Bund und den Ländern gefördert. Ziel ist es, einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Schulverpflegung zu leisten. Die Bundesregierung fördert die Vernetzungsstellen degressiv über einen Förderzeitraum von zunächst fünf Jahren (2009 bis 2013). Bund und Länder haben sich grundsätzlich für eine zweite Förderperiode von 2014 bis 2016 ausgesprochen, nähere Einzelheiten liegen zurzeit noch nicht vor. Zurzeit ist kein Förderprogramm des Bundes zur Schulmilch bekannt. Allerdings hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zwischen 2008 und 2010 das Bundesmodellvorhaben „Schulmilch im Focus“ initiiert, um Maßnahmen zur Steigerung des Schulmilchabsatzes zu identifizieren. b) Schulmilch: Bei der EU-Schulmilchbeihilfe handelt es sich um eine 100%ige Beihilfe im Rahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Die EU fördert die vergünstigte Abgabe von Milch und Milchprodukten in Kindergärten, Vorschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen mit circa 75 Millionen Euro jährlich (18,15 Ct./Liter). Davon entfallen auf Deutschland rd. 6,5 Millionen Euro/Jahr, auf Schleswig-Holstein im Schuljahr rd. 170.000 €. Begünstigt sind pro Schüler und Schultag 250 Milliliter Vollmilch (Beihilfe ca. 5 Cent pro 250 Milliliter). In SH nehmen ca. 40% der Schulen bzw. Kindertagesstätten an dem Programm teil, allerdings fragen auch in diesen Einrichtungen längst nicht alle Kinder Schulmilch nach (Einzelheiten zur EU-Schulmilchbeihilfe in SH unter www.schleswig-holstein.de Stichwort Schulmilch). Vor dem Hintergrund des tendenziell rückläufigen Verzehrs an subventionierten Milchprodukten werden bundesweit zahlreiche Vorschläge, die zu einer Verbesserung des Schulmilchabsatzes beitragen könnten, diskutiert, darunter eine stärkere Verankerung des Themas ‚Nachhaltige Ernährung‘ in den Lehrplänen, eine Informationsinitiative zum gesundheitlichen Stellenwert von Milch sowie die Einrichtung von Schulmilchbeauftragten in den Schulen.
    Schulobst: Die EU hat 2009/2010 erstmalig ein Schulobstprogramm in den Mitgliedsstaaten eingeführt. In Deutschland sind die Länder für die Durchführung und die in der Regel 50%ige Kofinanzierung des Programms zuständig. Es beteiligen sich sieben Länder am Schulobstprogramm (BW, BY, NW, RP, SL, ST und TH). Mit dem Schulobstprogramm werden jährlich europaweit 90 Millionen Euro Gemeinschaftsbeihilfe für die Mitgliedstaaten bereitgestellt. Deutschland stehen davon pro Schuljahr rd. 12,5 Mio. Euro zur Verfügung. Ergänzt wird das Programm durch die allein von den Mitgliedstaaten zu finanzierenden vorgeschriebenen begleitenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Unterrichtseinheiten, Besuche auf dem Bauernhof oder auf Obstanbaubetrieben. Verteilt werden die Mittel auf Basis der 6- bis 10jährigen Kinder in den Mitgliedstaaten. Zielgruppe sind aber alle Kinder und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen.

    8. Nehmen schleswig-holsteinische Schulen an a) bundesweiten oder b) europäischen Förderprogrammen teil? Wenn ja, welche Schulen sind dies und welche Förderprogramme werden genutzt? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

    Antwort: Zum EU-Schulmilchprogramm vgl. Antwort zu Frage 7; am EU-Schulobstprogramm beteiligen sich schleswig-holsteinische Schulen nicht, weil
     die Umsetzung des Programms einen unverhältnismäßig hohen Personal- und Verwaltungsaufwand verursacht,
     die Kofinanzierung der EU-Mittel nicht sichergestellt werden kann,
     Schulträger und Kommunen die steuernde Funktion und die Kofinanzierung ablehnen.
    Der Landesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse darüber vor, ob schleswig-holsteinische Schulen darüber hinaus an bundesweiten oder europäischen Förderprogrammen teilnehmen.

    9. Welche Unterstützung bietet das Land Schleswig-Holstein den Schulen an, für gesunde Ernährung im Schulalltag zu sorgen?

    Antwort: Seit 2009 fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstel-lung (MSGFG) die Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Schleswig-Holstein bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., Sektion Schleswig-Holstein. Die Förderung setzt sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen (vgl. auch Antwort zu Frage 7a). Die Vernetzungsstelle versteht sich als Ansprechpartner für alle Akteure rund um die Schulverpflegung und beteiligt sich an der Arbeit anderer Netzwerke (z.B. Netzwerk Ernährung, Netzwerk Gesunde Schulen mit Geschmack). Ziel und Aufgabe der Vernetzungsstelle ist es, Strukturen in den Schulen Schleswig-Holsteins zu schaffen, die eine schmackhafte, gesunde Verpflegung gewährleisten. Dies um-fasst neben der Verbesserung des Speisenangebotes für Kinder und Jugendliche auch eine nachhaltige Einbindung des Speisenangebotes in die Konzeption der Schulprogramme. Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen SH (IQSH) hat das Netzwerk SH – Gesunde Schulen mit Geschmack initiiert und in diesem mit bedeutsamen Netzwerk-partnern (s.u.) Fortbildungsangebote für Schulen konzipiert. In enger Kooperation mit den Zukunftsschulen Schleswig-Holstein werden Schulen bei der Profilbildung hin zu einer „Gesunden Schule“ beraten und mit konkreten Fortbildungsangeboten unterstützt. Netzwerkpartner: BIOLAND e.V., Verbraucherzentrale SH, Landesvereinigung für Gesundheitsförde-rung in SH e.V., Techniker Krankenkasse, Vernetzungsstelle Schulverpflegung, Universität Flensburg – Institut für Ernährungs- und Verbraucherbildung, Zukunftsschu-le.SH, Service Agentur: Ganztägig Lernen Schleswig-Holstein, LandFrauenverband SH, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband SH e.V./Kinderküche auf Tour, Die Feinheimischen.

    10. Welche außerschulischen Einrichtungen, Initiativen oder Vereine unterstützen die Schulen, für gesunde Ernährung in den Schulen zu sorgen?

    Antwort: Folgende außerschulischen Institutionen und Einrichtungen unterstützen schleswig-holsteinische Schulen: Vernetzungsstelle Schulverpflegung Schleswig-Holstein Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., Sektion Schleswig-Holstein Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. Schleswig-Holstein Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Universität Flensburg – Institut für Ernährungs- und Verbraucherbildung Techniker Krankenkasse BIOLAND e.V. Zukunftsschule.SH Service Agentur: Ganztägig Lernen Schleswig-Holstein, LandFrauenverband SH, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband SH e.V./Kinderküche auf Tour Die Feinheimischen.

    11. Gibt es regionale Unterschiede hinsichtlich der Verpflegungssituation an Schulen in Schleswig-Holstein? Wenn ja, wie sehen diese aus?

    Antwort: Siehe Vorbemerkung.

    12. Welche Konzepte hat das Land, um die Verpflegungssituation an den Schulen qualitativ wie quantitativ zu verbessern?

    Antwort: Das IQSH wird in Kooperation mit den Zukunftsschulen.SH auch 2013 eine große Fortbildungsveranstaltung zum Thema Gesunde Ernährung konzipieren und umsetzen (24./25.09.2013). Schulen werden weiterhin beraten und als Gesunde Schule im Rahmen von Zukunftsschule.SH zertifiziert und erhalten regionale Unterstützung. Themenspezifische Fortbildungsangebote zu guter gesunder Ernährung bietet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung (www.dgevesch-sh.de) an, mit der das IQSH eng kooperiert.

    Drucksache 18/394

  • Stellungnahme zu meinem Wohnsitz im Landtag

    Ich habe hier zwei Sachen zu verlieren. Geld und Aufrichtigkeit. Mit dem verlust des Geldes kann ich leben. Ja, ich bin im Landtag gemeldet. Nein, ich habe noch nie im Landtag übernachtet. Ich wohne dort nicht, auch wenn ich dort seit der Wahl im Mai mehr Zeit verbracht habe, als an irgendeinem anderen Ort und er zu meinem Lebensmittelpunkt geworden ist.
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  • Kleine Anfrage – Kosten für Softwarelizenzverträge und IT-Wartungsverträge

    Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung zu Kosten für Softwarelizenzverträge und IT-Wartungsverträge
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  • Kleine Anfrage: Einnahmen durch Verkauf von Geodaten (OpenData)

    Einnahmen durch Verkauf von Geodaten (OpenData)

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Innenminister

    Vorbemerkungen des Antragsstellers:
    Die Erstellung der Geodaten des Landes und der Kommunen wurden durch öffentliche Gelder ermöglicht, daher sollten sie auch kostenfrei und öffentlich zugänglich sein. Ziel dieser Anfrage ist es, die Kosten für eine Freigabe unter einer freien Lizenz der Geodaten nach dem OpenData Prinzip durch das Land Schleswig-Holstein und die Kommunen des Landes zu ermitteln.

    1. Wie hoch waren die aus der Weitergabe von Geodaten resultierenden Einnahmen in den Jahren 2006 bis 2011 aufgeschlüsselt nach den geodatenhaltenden Stellen und dem Jahr insgesamt? Es wird darum gebeten, soweit vorhanden zusätzlich nach der Art der Einnahme (Auslagen, Gebühren, Entgelt auf vertraglicher Grundlage, sonstige) aufzuschlüsseln.

    Antwort: Über die Summe der aus der Weitergabe von Geodaten resultierenden Ein-nahmen des Landes liegen der Landesregierung keine Angaben im Sinne einer statistischen Auswertung vor. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über Art und Höhe der Einnahmen auf kommunaler Seite. Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Weitergabe von Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung an den kommunalen Sektor und an die Ressorts vor. Auf Grund einer Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden aus dem Jahre 2003 hat der kommunale Sektor das Nutzungsrecht an den Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) erworben. Hierzu wurden in 2003 bis 2007 jeweils 3,5 Millionen Euro aus dem Kommunalen Investitionsfonds entnommen. Durch eine Vereinbarung zwischen Innenministerium und Finanzministerium im Jahre 2006 über die Nutzung von digitalen Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung haben alle Ressorts der Landesverwaltung das Nutzungsrecht an diesen Daten erworben. Mit Inkrafttreten des Geodateninfrastrukturgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (GDIG) vom 15. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 717), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89, ber. S. 279) werden die amtlichen Geodaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters den geodatenhaltenden Stellen in Schleswig-Holstein für Zwecke dieses Gesetzes kostenfrei zur Verfügung gestellt.

    2. Wie ist die Entwicklung der Anzahl der Anfragen nach Geodaten in den Jahren 2006 bis 2011 in absoluten und relativen Zahlen? Es wird um eine Aufschlüsselung nach geodatenhaltender Stelle und Jahr gebeten. Mit welcher Entwicklung rechnet die Landesregierung bis in das Jahr 2020?

    Antwort: Die Angaben liegen der Landesregierung nicht im Sinne einer statistischen Auswertung vor. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über den Sachstand auf kommunaler Seite. Mit dem weiteren Ausbau der Geodateninfrastruktur im Lande und einer zunehmenden Verfügbarkeit von digitalen Geodaten erwartet die Landesregierung bis in das Jahr 2020 eine wachsende Anzahl von Anfragen und eine an-steigende Nutzung von Geodaten.

    3. Mit welchem Wachstum der Einnahmen rechnet die Landesregierung bis zum Jahr 2020? Es wird um eine Erläuterung zur Grundlage der Prognose gebeten.

    Antwort: Da der Landesregierung keine Angaben über die derzeitigen Einnahmen vor-liegen (Antwort zu Frage 1) und die erwartete Entwicklung bis 2020 nicht näher qualifiziert werden kann (Antwort zu Frage 2), kann die Landesregierung keine Angaben zu der Entwicklung der Einnahmen bis zum Jahr 2020 machen.

    4. Welche Veränderungen sind an der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) vom 23. März 2011 beabsichtigt?

    Antwort: Es ist geplant, die Gebührentarife der VermGebVO prozentual zu erhöhen. Eine Strukturänderung ist nicht vorgesehen.

    5. Wie hoch ist der jeweilige Anteil dieser Einnahmen bei Land und Kommunen auf die gesamten Jahreseinnahmen für die Jahre 2006 bis 2011?

    Antwort: Über den Anteil der Einnahmen aus der Weitergabe von Geodaten zu den gesamten Jahreseinnahmen des Landes liegen der Landesregierung keine Angaben im Sinne einer statistischen Auswertung vor. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über den Anteil dieser Einnahmen an den Gesamteinnahmen auf kommunaler Seite.

    Drucksache 18/245

  • OpenData – Versteckte Geodaten von Schleswig-Holstein

    Das Land Schleswig-Holstein stellt umfangreiche Geodaten im Internet bereit. Leider sind diese Daten ziemlich gut versteckt. Unterschiedliche Daten sind nur mit besonderen URLs zu bekommen. Teilweise müssen Cookies gelöscht werden. Die Nutzungsbedingungen untersagen eine kommerzielle Nutzung.

    Verfügbare Daten

    Es gibt den Digitaler Atlas Nord, welcher folgende Daten enthält:

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  • Dringlichkeitsantrag: Ausstellerbefragung zu Husum WindEnergy

    Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW

    Ausstellerbefragung zu Husum WindEnergy veranlassen

    Der Landtag wolle beschließen:
    Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Hamburger Bürgerschaft, auf den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg dahingehend einzuwirken, dass dieser die Messegesellschaft Hamburg veranlasst, eine Ausstellerbefragung, wie von der Husumer Messegesellschaft vorgeschlagen, zuzustimmen und das Ergebnis zu respektieren.

    Wolfgang Kubicki und Fraktion

    Johannes Callsen und Fraktion

    Dr. Ralf Stegner und Fraktion

    Eka von Kalben und Fraktion

    Uli König und Fraktion

    Lars Harms und die Abgeordneten des SSW

    Drucksache 18/228

     

  • Rede: Regierungserklärung zu Beginn der 18. Wahlperiode

    Sie sehen noch recht frisch aus. Ich habe mir überlegt, mit Ihnen so ein bisschen Touristen-Gymnastik zu machen, damit Sie aufwachen; das scheint aber nicht notwendig zu sein. Okay, fangen wir an.
    (Zuruf SPD)
    – Bitte?
    (Zuruf SPD)
    – Das wollte ich jetzt machen. Trotzdem vielen
    Dank. – Das war noch nicht meine Rede.

     
    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf
    den Zuschauerrängen!
    Dort sitzen nicht mehr allzu viele. 60 % Wahlbeteiligung sprechen eine deutliche Sprache. Wir haben das von der RGB-Koalition schon oft genug gehört. Für mich zeigt das aber ein wenig, dass wir wahrscheinlich den Kontakt zum
    Bürger verloren haben. Das ist ein Problem.

    Torsten Albig hat uns eingeladen, mitzumachen, auch wenn wir nicht Teil der Koalition sind. Ich nehme diese Einladung sehr gern an. Daher möchte ich heute über folgende Themen sprechen, welche die Bürgerbeteiligung tangieren. Ein erstes Thema heißt „Open Data“. Bei dem zweiten Thema handelt es sich um die E-Petition. Das dritte Thema klingt so ein bisschen abgefahren: „Überwindung von Raum, Zeit und anderen Beschränkungen, die die Bürger von den Ausschüssen abhalten“.

    Ich fange mit Open Data an. Ich möchte gern, dass der Bürger die Möglichkeit bekommt, so eine Art Kleine Anfrage von zu Hause aus zu stellen. Ich denke dabei an eine Frage wie die folgende: Wie hoch sind eigentlich die Heizkosten von Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein? Ich möchte, dass diese Anfrage möglich ist, ohne dass das Aufwand in der Verwaltung verursacht. Der Bürger soll das bei sich zu Hause machen. Wie kann das gehen? Das Land kann dem Bürger die Finanzrohdaten zur Verfügung stellen. Der Bürger kann dann mit diesen Daten arbeiten. Das Ganze nennt sich Open Data; denn der Bürger kann dann selber eine Auswertung vornehmen.

    Ich nehme als Beispiel das Finanzministerium. Die Finanzministerin ist leider nicht anwesend. Schade!
    – Alle Buchungen im Finanzministerium werden, wie mir gesagt wurde, in SAP durchgeführt. Das heißt, dass sie elektronisch vorliegen. Man kann sie also auch ins Internet stellen. Wir PIRATEN stehen total auf so etwas. Dabei muss man natürlich den Datenschutz beachten. Wenn darin personenbezogene Daten enthalten sind, muss man es ein wenig anonymisieren. Im Großen und Ganzen aber sollte das möglich sein.

    Sie werden jetzt sagen: Ein Großteil der Bürger kann mit all diesen Finanzdaten nichts anfangen. Da haben Sie wahrscheinlich recht, aber das macht nichts. Es reicht, wenn ein kleiner Teil der Bürger mit diesen Finanzdaten etwas anfangen kann. Denn dieser Mensch ist möglicherweise in der Lage, diese Finanzdaten so zu visualisieren, dass andere Bürger – beispielsweise in einem Bürgerhaushalt – Einsparpotenziale in dem Haushalt finden können. Dadurch kann mehr Luft für sinnvolle Projekte geschaffen werden, oder es können schneller Schulden abgebaut werden.

    (Beifall PIRATEN)

    Es kann auch sein, dass diese Person das gleich alles in einem Rutsch macht und mit einem Sparvorschlag kommt, den noch niemand gesehen hat und bei dem man sagt: Das ist eigentlich eine ziemlich gute Idee. Wie gesagt, das Ganze nennt sich Open Data. Es steht im Koalitionsvertrag. Dafür vielen Dank. Ich finde das super.

    Leider ist das nicht sehr konkret. Von daher würde ich mich freuen, wenn Sie – vielleicht mit uns zusammen – noch ein bisschen daran arbeiten würden. Wir sind ja zum Zusammenarbeiten eingeladen. Dann könnten wir es ein bisschen ausführen und voranbringen. Dann müssten wir nicht nach fünf Jahren sagen: Wir hatten es drin, aber irgendwie – –

    Ich komme zu den Petitionen. Torsten Albig hat gesagt, dass er die Bürger überzeugen möchte, dass uns ihre Meinung wichtig ist. Im Koalitionsvertrag steht, dass Petitionen beziehungsweise Bürgerbegehren einfacher gemacht werden sollen. Es ist aber immer von „Papierpetitionen“ die Rede. Nie ist von einer Online-Petition die Rede.

    Ein positives Beispiel für eine Online-Petition ist auf Bundesebene das Begehren, zu überprüfen, ob die Geschäftspraktiken der GEMA der Verfassung entsprechen. Sie hat 106.000 Mitzeichner. Ich finde es interessant, dass die Leute sich dafür interessieren. Auch die Petition gegen Internetsperren – da gibt 134.000 Mitzeichner – finde ich bemerkenswert. 186.000 Mitzeichner haben eine Petition gegen erhöhte Pflichtbeiträge von Hebammen unterzeichnet, die eine superteure Haftpflichtversicherung bezahlen müssen. Immerhin 105.000 davon haben das immerhin online gemacht.

    Seit Neuestem bin ich der Vorsitzende des Petitionsausschusses. Deswegen ist mir dieses Thema auch eine Herzensangelegenheit. Ich möchte gern, dass wir das voranbringen. Wenn man sich unser Petitionsportal anschaut, sieht man, dass man eine Petition online einreichen kann. Das ist schon einmal gut. Man kann aber nicht online mitzeichnen. Vor allem Einzelschicksale können im Petitionsausschuss zur Sprache gebracht werden. Ich kann das aber nicht mit so heißen Eisen, wie es der Weiterbau der A 20 ist.

    Ich möchte gern, dass man online in der Lage ist, eine Petition einzureichen. Es muss nachvollziehbar sein, wo diese Petition gerade steht, damit man sie auch mitzeichnen kann. Außerdem sollte die Beratung über eine Petition öffentlich sein, wenn der Petent dem zustimmt.

    (Beifall PIRATEN)

    Ich komme zu meinem letzten Anliegen. Wir machen das jetzt hier gerade schon live. Diese Ausschusssitzung hier – – Nein, das ist keine Ausschusssitzung. Diese Veranstaltung wird ins Internet übertragen. Es gibt ein Live-Streaming. Darüber möchte ich gern reden. Es geht um die Überwindung von Raum, Zeit und Aufwand. Es gibt drei Hemmnisse für die Bürger, sich an der Politik hier zu beteiligen. Wie Sie sicherlich wissen, findet ein großer Teil der Arbeit in den Ausschüssen statt.
    Diese ist eine 1-a-Schaukampfbude, die viele Leute hier gern nutzen, aber ich würde den Bürgern gern auch die Ausschüsse näherbringen, in denen die eigentliche Arbeit stattfindet. Stellen wir uns mal vor: Ein Bürger aus Leck, der gern mal sehen will, was in so einem Ausschuss stattfindet.

    Wenn er mit dem ÖPNV nach Kiel zum Landtag fahren möchte – ich habe einmal nachgesehen -, benötigt er – das sind die schnellsten Verbindungen – zwei Stunden und 45 Minuten. Das heißt noch nicht, dass er dann zum richtigen Zeitpunkt hier ist. Er muss noch warten.

    Mit einer längeren Verbindung dauert es bis zu vier Stunden. Das ist schon extrem. Mit dem Auto brauche ich immer noch gut 1,5 Stunden von Leck nach Kiel – je nach Fahrstil; das geht bestimmt auch schneller.

    Der Punkt ist: Ich muss Fahrzeit hin und Fahrzeit zurück investieren, und ich muss Kosten für den Transport investieren. Das ist ein erhebliches Hemmnis, wenn ich einfach einmal in die Ausschussarbeit reinschauen möchte. Das ist schon eine richtige Reise.

    Außerdem: die Zeit. Ausschusssitzungen finden üblicherweise zu Zeiten statt, wo normale Leute arbeiten. Da das hier ein Vollzeitparlament ist, ist das okay, denn wir arbeiten quasi gerade, aber der Bürger muss auch zu den Zeiten arbeiten. Das heißt, er kann nicht kommen, wenn er Arbeit hat.

    (Beifall PIRATEN)

    Nächstes Problem: die Freizeit.

    – Herr Harms, würden Sie bitte zuhören? – Danke. –

    Nicht jeder Bürger hat so viel Freizeit, dass er sich die Zeit einer langen Ausschusssitzung um die Ohren schlagen kann. Ich habe heute hier die Reden gehört: Ja, das hätte man hier und da etwas kürzer fassen können.

    (Vereinzelter Beifall PIRATEN, CDU, SPD und FDP)

    – Danke.
    Es wäre nicht schlecht, wenn man diese Zeit ein bisschen komprimieren könnte, damit es nicht so lange dauert herauszubekommen, was in den Ausschusssitzungen gelaufen ist. Ziel muss also sein, die Ausschüsse unabhängig von Ort und Zeit zu machen und den Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, sich zu beteiligen, zu senken.

    Die Lösung – das klingt jetzt total einfach; das ist ein sehr piratiger Vorschlag -: Wir verlagern den 88 Schleswig-Holsteinischer Landtag Ort ins Internet. Wir übertragen die Ausschüsse live, zumindest die öffentlichen Ausschüsse, die geheim tagenden Ausschüsse natürlich nicht. Damit können sich die Leute auch in Leck die Ausschüsse angucken, ohne dass sie sich dazu vom Hocker bewegen müssen. Das ist schon einmal nicht schlecht.

    Was ist mit den Leuten in Leck, die arbeiten müssen, wenn hier unsere Ausschüsse tagen? – Für die können wir Aufzeichnungen im Internet bereitstellen. Sie können sich das dann nach der Arbeit anhören.

    Jetzt haben wir noch das Problem mit den Leuten, die abends nur eine Stunde Zeit haben, weil sie zwei Jobs, Familie und so weiter, also nicht so viel Freizeit haben. Für diese Leute hätte ich gern so etwas wie ein Wortprotokoll. Das muss jetzt nicht ein stenografisches Wortprotokoll sein, das kann zum Beispiel auch durch eine Texterkennungssoftware passieren oder sonst irgendetwas, damit man einfach in der Lage ist, das gesamt Protokoll und den gesamten Ausschuss einmal nach bestimmten Schlagworten zu durchsuchen und zu gucken, wann eigentlich der Kram drankam, der mich interessiert hat, und sich nicht die anderen zehn Teile auch mit anhören muss.

    So, das war der Teil mit dem Streaming. Vielen Dank. Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Themen näherbringen. Das waren Open Data, die E-Petition und das Überwinden von Raum, Zeit und Aufwand.

    (Beifall Piraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Vizepräsidentin Marlies Fritzen:

    Vielen Dank, Herr Kollege. Wir haben heute schon eine Menge über den neuen Umgang und die politische Kultur miteinander gesprochen. Wir haben auch vernommen, dass Sie uns gern ein paar neue Dinge zum Lernen aufgeben wollen. Deshalb will ich Ihnen von mir aus noch einmal die Information geben: Diese „Veranstaltung“ hier ist die Landtagstagung über die Regierungserklärung zu Beginn der 18. Wahlperiode. Diese „Schaukampfbühne“ – ich möchte Sie bitten, mir ernsthaft zuzuhören -, wie Sie es hier gerade genannt haben, ist das Plenum
    des Schleswig-Holsteinischen Landtages. In der Frühzeit der parlamentarischen Demokratie haben manche Leute auch von einem „Hohen Haus“ gesprochen. Ich möchte Sie bitten, diesem auch mit entsprechender Wortwahl Respekt zu zollen.
    – Vielen Dank.

    (Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

    Siehe auch: Plenarprotokoll 18/3 13.06.2012 S 17-92

  • Wahlvorschlag: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums

    Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums

    Wahlvorschlag der Fraktion PIRATEN
    Der Landtag wolle beschließen:
    Für die Dauer der 18. Wahlperiode gehören dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Verfassungsschutzes an:
    Als Mitglied: Uli König
    Als Stellvertreter: Wolfgang Dudda
    Torge Schmidt und Fraktion

    Drucksache 18/17