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  • Kleine Anfrage: Deutsche Digitale Bibliothek

    Deutsche Digitale Bibliothek

    Kleine Anfrage der Abgeordneten Uli König und Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Deutsche Digitale Bibliothek

    1. Wie viele Institutionen (aufgeschlüsselt nach den Sparten Archiv, Bibliothek, Denkmalpflege, Forschung, Mediathek, Museum und Sonstige) sind in Schleswig- Holstein Partner der Deutschen Digitalen Bibliothek?

    Antwort der Landesregierung:
    Eigene Erkenntnisse hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Nach Angaben der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) sind 249 Institutionen aus Schleswig-Holstein derzeit Kooperationspartner (siehe hierzu auch beigefügte Anlage).

    2. Welcher Anteil an Institutionen in Schleswig-Holstein der jeweiligen Sparte ist damit Partner der Deutschen Digitalen Bibliothek?

    Antwort der Landesregierung:
    Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

    3. Welche Institutionen haben sich explizit gegen eine Partnerschaft entschieden
    und warum?

    Antwort der Landesregierung.
    Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

    4. Wie bewertet die Landesregierung eine Partnerschaft mit der Deutschen Digitalen Bibliothek in Hinblick auf die Politik der Landesregierung?

    Antwort der Landesregierung:
    Die Landesregierung bewertet eine Partnerschaft mit der DDB grundsätzlich positiv. Sie hält die Digitalisierung des Kulturellen Erbes und die öffentliche Präsentation und Vernetzung für ein Erfordernis. Schleswig-Holstein ist dem Verwaltungs- und Finanzierungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung und den Betrieb der Deutschen Digitalen Bibliothek beigetreten (vgl. Unterrichtung 16/223 vom 21.10.2009).

    5. Fördert die Landesregierungen Partnerschaften mit der DDB? Wenn ja, wie geschieht dies? Wenn nein, warum nicht? Plant die Landesregierung, das in Zukunft zu ändern?

    Antwort der Landesregierung:
    Nein, die Partnerschaften werden nicht gefördert. Eine Änderung ist nicht beabsichtigt.

    6. In welcher Weise unterscheidet sich die Förderung für staatliche Stellen als Partner von der für nichtstaatliche Stellen?

    Antwort der Landesregierung:
    Siehe Antwort zu Frage 5.

    7. Sollte die Landesregierung die Partnerschaften positiv bewerten (Frage 4) aber sie nicht fördern (Frage 5): Wie setzt sich die Landesregierung stattdessen für diese Themenfelder ein? Welche politischen Maßnahmen wurden in diesem Bereich angestoßen?

    Antwort der Landesregierung:
    Die Landesregierung fördert die Entwicklung der Voraussetzungen und der Infrastruktur
    zur Digitalisierung im kulturellen Bereich. Bereits seit 1999 wurde im Rahmen von Projektförderungen die Entwicklung einer Software und deren Anwendung im kulturellen Bereich unterstützt. Die daraus entstandene Dienstleistung für Museen zunächst zusammengefasst im Web-Portal museen-sh.de – entwickelte sich kontinuierlich fort und führte 2010 zur Gründung der Kultur-Genossenschaft digiCULT eG. Die digiCULT eG mit Sitz in Kiel ist ein Dienstleister für Museen und angrenzende Institutionen des kulturellen Erbes. Sie bietet ihre Dienstleistungen mittlerweile auch kulturellen Institutionen in den Ländern Hamburg, Thüringen und dem Saarland an. Seit 2011 fördert das Kulturministerium die digiCULT mit 60 T€ jährlich für die Infrastruktur und 15 T€ für die individuelle Beratung der am Digitalisierungsprojekt beteiligten Museen und Institutionen. Auch die Landesbibliothek ist beteiligte Institution an digiCULT. Die Dienstleistungen für die Hamburger Museen werden derzeit ebenfalls mit jährlich 60 T€ von der Hansestadt Hamburg finanziert, allerdings nicht als direkte Zuwendung an digiCULT sondern als Zuwendung an die beteiligte Stiftung Historische Museen Hamburg. Thüringen und das Saarland sind mit Zuwendungen in gleicher Höhe über ihre Museumsverbände beteiligt. Während digiCULT anderen Ländern und Museen grundlegende IT-Dienstleistungen zur Verfügung stellt, übernimmt die digiCULT in Schleswig- Holstein zusätzlich die notwendige, vielfach vor Ort stattfindende, individuelle Betreuung und Beratung der Museen. Außerdem können an digiCULT beteiligte Museen und Sammlungen ihre Daten über diesen Aggregator im richtigen Format an die DDB liefern. Andere Datenlieferanten müssen ein Verfahren mit der DDB-Servicestelle an der deutschen Bibliothek in Frankfurt abstimmen. An digiCULT beteiligte Museen und Sammlungen sind einsehbar über die Homepage: http://www.digicult-verbund.de/.

    8. Welche Institutionen (aufgegliedert nach Sparten) arbeiten daran, Partner der DDB zu werden?

    Antwort der Landesregierung:
    Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

    9. Besitzt die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob im Laufe des Prozesses, Partner der DDB zu werden, bei Institutionen Probleme auftreten? Wenn ja, wie sehen diese Erkenntnisse aus?

    Antwort der Landesregierung:
    Nein, eigene Erkenntnisse liegen nicht vor. Es liegen lediglich Hinweise vor, dass das von der Europeana in 2012 eingeführte Lizenzmodell ein Problem bei der Teilnahme an der DDB sein könnte (Lizenzmodell CC0 (Creative Commons Zero). Dieses Lizenzmodell setzt als Voraussetzung für Linked Open Data eine uneingeschränkte Nutzung der übermittelten Metadaten voraus. Die Europeana ist die Europäische Virtuelle Bibliothek, die einer breiten Öffentlichkeit das wissenschaftliche und kulturelle Erbe Europas in Form von Bild-, Text-, Ton- und Video-Dateien zugänglich machen soll. Als deutschen Beitrag beschlossen Bund und Länder 2009, eine Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) zu schaffen. Die DDB als nationaler Datenlieferant für die Europeana möchte das Lizenzmodell übernehmen, stößt aber auf Vorbehalte bei Archiven und Museen, die einer weitreichenden und unwiderruflichen Freigabe aller Daten, wie von der Europeana gefordert, nicht zustimmen wollen. Die DDB wird die Daten der Kooperationspartner nach den lizenzrechtlichen Vorgaben veröffentlichen. Urheberrechtlich nicht freigegebene Datenfelder, wie beispielsweise Beschreibungstexte werden nicht an die Europeana weiter gegeben.

    10. Welche zusätzlichen Daten werden erhoben durch die Beteiligung an der DDB, die nicht schon vorlagen? Welche davon wären ohne die Beteiligung an der DDB höchstwahrscheinlich nicht erhoben worden?

    Antwort der Landesregierung:
    Ziel der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) ist es, jedermann über das Internet freien Zugang zum kulturellen und wissenschaftlichen Erbe Deutschlands zu eröffnen, also zu Millionen von Büchern, Archivalien, Bildern, Skulpturen, Musikstücken und anderen Tondokumenten, Filmen und Noten. Als zentrales nationales Portal soll die DDB perspektivisch die digitalen Angebote aller deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzen. Mit der DDB soll Deutschland seine Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit in Wissenschaft, Forschung und Bildung sichern, aber auch sein einzigartiges kulturelles Erbe und Wissen für jedermann komfortabel über einen zentralen Anlaufpunkt zugänglich machen. Es werden also Daten zusammengefasst, die von den einzelnen Institutionen bereits erhoben wurden. In vielen Museen ist wegen knapper finanzieller und personeller Ressourcen eine Inventarisation in den letzten Jahrzehnten teilweise vernachlässigt worden. Die Option, mit Sammlungsbeständen in einem überregionalen attraktiven Portal auffindbar zu sein, ist nun ein hoher Anreiz, die digitale Erfassung und Abbildung der Bestände nachzuholen und / oder kontinuierlich fortzusetzen.

    11. Welche Kosten entstehen dem Land SH zusätzlich zur Grundfinanzierung der DDB auf Grundlage des Verwaltungs- und Finanzierungsabkommens vom Dezember 2009? Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für zusätzliche Stellen für die Digitalisierung in staatlichen Stellen, die Partner sind.

    Antwort der Landesregierung:
    Die Landesregierung fördert den Aufbau der DDB nach dem oben genannten Verwaltungs- und Finanzierungsabkommen über den Haushaltstitel 0940 685 02 183. Sie fördert die Unterstützung bei der Digitalisierung und damit auch die Voraussetzung zur Teilnahme an der DDB im kulturellen Bereich über den Haushaltstitel 0940 684 57 183 „Zuwendungen zur Sicherung der Museumsstruktur“.

    12. Wie und wo erfolgt die Digitalisierung? Erfolgt diese vor Ort, oder werden die Werke dazu zum Beispiel in eines der Digitalisierungszentren gesendet?

    Antwort der Landesregierung:
    Die Digitalisierung und Datenerfassung erfolgt bei den der digiCULT angeschlossenen Museen und Institutionen vor Ort. digiCULT bietet hierzu ein Erfassungsprogramm, das inhaltliche und technische Standards bedient. Für die nicht der digiCULT angeschlossenen Institutionen kann die Frage nicht beantwortet werden. Sollten der Landesregierung zu einzelnen Fragen keine Informationen von nichtstaatlichen Stellen vorliegen, wird trotzdem um die Beantwortung der Fragen mit der Einschränkung auf staatliche Stellen gebeten.

    Anlage:
    Institution Straße PostleitzahlStadt Sparte
    1 Altfriesisches Haus Am Kliff 13 25980 Keitum/Sylt Museum
    2 Alt-Segeberger Bürgerhaus Lübecker Straße 15 23795 Bad Segeberg Museum
    3 Amrumer Museum und Windmühle Ualjaat 4 25946 Nebel/Amrum Museum
    4 Angelner Dampfeisenbahn 24376 Kappeln/Schlei Museum
    5 Antikensammlung Düsternbrooker Weg 1 24105 Kiel Museum
    6 Archäologisches Landesmuseum Schloss Gottorf 24837 Schleswig Museum
    7 Archäologisch-Ökologisches Zentrum Albersdorf (AÖZA gGmbH) Bahnhofstraße 23 25767 Albersdorf Museum
    8 Arche Warder Langwedeler Weg 11 24646 Warder Museum
    9 Archiv der Hansestadt Lübeck Mühlendamm 1-3 23552 Lübeck Archiv
    10 Arthur Boskamp-Stiftung M.1 Hohenlockstedt Breite Straße 18 25551 Hohenlockstedt Museum
    11 Atrium Museum an der Schleuse Gustav-Meyer-Platz 25541 Brunsbüttel Museum
    12 Bäckerei und Dorfmuseum Bredstedter Straße 23 24969 Lindewitt Museum
    13 Baumschulmuseum Halstenbeker Straße 29 25421 Pinneberg (Thesdorf) Museum
    14 Bismarck-Museum Altes Landhaus 21521 Friedrichsruh Museum
    15 Brahmshaus Lüttenheid 34 25746 Heide Museum
    16 Buddenbrookhaus Mengstraße 4 23552 Lübeck Museum
    17 Burger Museum Große Mühlenstraße 6 25712 Burg/Dithmarschen Museum
    18 Büromaschinen-Museum Barsbüttel Am Eichenhain 7 22885 Barsbüttel Museum
    19 Carl Zeiss Naturzentrum Norddorf Strunwai 31 25946 Norddorf/Amrum Museum
    20 Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 4 24118 Kiel, Ostsee Forschung
    21 Computermuseum Eichenbergskamp 8 24149 Kiel Museum
    22 Dat ole Hus Na’t ole Hus 1 24613 Aukrug-Bünzen Museum
    23 Detlefsen-Museum im Brockdorff-Palais Am Fleth 43 25348 Glückstadt Museum
    24 digiCULT-Verbund eG Wrangelstraße 16 24105 Kiel Museum
    25 Dithmarscher Landesmuseum Bütjestraße 2-4 25704 Meldorf Museum
    26 Dorfmuseum Bistensee Gästehaus 24358 Bistensee Museum
    27 Dorfmuseum Brodersby Missunder Fährstraße 4 24864 Brodersby Museum
    28 Dorfmuseum Dammholm Heidelücker Weg 4 24875 Havetoftloit Museum
    29 Dorfmuseum Grube Hauptstraße 18 23749 Grube/Holstein Museum
    30 Dorfmuseum Haselau Hohenhorsterster Chaussee 11 25489 Haselau Museum
    31 Dorfmuseum Hohn Hauptstraße 8 24806 Hohn Museum
    32 Dorfmuseum Oster-Ohrstedt Hauptstraße 14 25885 Oster-Ohrstedt Museum
    33 Dorfmuseum Ottenbüttel Böverst Dörpstraat 2 25591 Ottenbüttel Museum
    34 Dorfmuseum Schacht-Audorf Kieler Straße 25 24790 Schacht-Audorf Museum
    35 Dorfmuseum Schönwalde Hörn 2 23744 Schönwalde am Bungsberg Museum
    36 Dorfmuseum Ulsnis Ulsnisfeld 3 24897 Ulsnis Museum
    37 Dr. Carl-Haeberlin Friesen-Museum Rebbelstieg 34 25938 Wyk/Föhr Museum
    38 Dr. Hans Meyer-Heimatmuseum Treenehaus 25876 Schwabstedt Museum
    39 Eisenkunstgussmuseum Glück-Auf-Allee 4 24782 Büdelsdorf Museum
    40 Eiszeitmuseum Nienthal 7 24321 Lütjenburg Museum
    41 Elbschiffahrtsmuseum Elbstraße 59 21481 Lauenburg/Elbe Museum
    42 Elektromuseum E.ON-Hanse AG Stormstraße 1 24768 Rendsburg Museum
    43 Ernst-Barlach-Museum Mühlenstraße 1 22880 Wedel/Holstein Museum
    44 Ernst-Barlach-Museum Barlachplatz 3 23909 Ratzeburg Museum
    45 Ernst-Ludwig-Kirchner-Dokumentation Bahnhofstraße 47 23769 Burg/Fehmarn Museum
    46 Erstes Circus-Museum in Deutschland Mühlenstraße 14 24211 Preetz Museum
    47 Fachhochschule Kiel Sokratesplatz 1 24149 Kiel, Ostsee Forschung
    48 Feuerwehrmuseum Gaarlandstraße 6 24881 Nübel Museum
    49 Feuerwehrmuseum Birkenmoor Osdorfer Landstraße 23 24229 Birkenmoor Museum
    50 Feuerwehrmuseum Schleswig-Holstein Friedrichsgaber Weg 290 22846 Norderstedt Museum
    51 Flensburger Schiffahrtsmuseum Schiffbrücke 39 24939 Flensburg Museum
    52 Freimaurermuseum Meldorfer Str. 2 25693 St. Michaelisdonn Museum
    53 Friesenstube Honkenswarft 25863 Hallig Langeneß Museum
    54 Friesisches Museum Alwin-Lensch-Straße 54 25899 Niebüll Museum
    55 Frisörmuseum Fischerkoppel 5 24340 Eckernförde Museum
    56 Gedenkstätte Ahrensbök Flachsröste 16 23623 Ahrensbök Museum
    57 GeesthachtMuseum! Bergedorfer Straße 28 21502 Geesthacht Museum
    58 Gemeindebücherei Kronshagen Kopperpahler Allee 63 24119 Kronshagen Bibliothek
    59 Gemeindebücherei Satrup Flensburger Strasse 7 24986 Satrup Bibliothek
    60 Geologisches und Mineralogisches Museum Ludewig-Meyn-Straße 12 24098 Kiel Museum
    61 Geologisches und Mineralogisches Museum Ludewig-Meyn-Str 12 24118 Kiel Museum
    62 Geschichtswerkstatt Herrenwyk Kokerstraße 1-3 23569 Lübeck-Herrenwyk Museum
    63 Großsteingrab Denghoog neben der Friesen-Kapelle 25996 Wenningstedt/Sylt Museum
    64 Günter Grass-Haus Glockengießerstr. 21 23552 Lübeck Museum
    65 Gutsmuseum Hohenstein Gut Hohenstein 24360 Barkelsby Museum
    66 Guttempler Museum Mildstedt Zu den Tannen 2 25866 Mildstedt Museum
    67 Hans Kock Stiftung Gut Seekamp Seekamper Weg 10 24159 Kiel-Schilksee Museum
    68 Haus der Natur Bornkampsweg 35 22926 Ahrensburg Museum
    69 Haus der Natur Bäderstraße 26 23743 Cismar Museum
    70 Haus Mecklenburg Domhof 41 23909 Ratzeburg Museum
    71 Haus Peters Dörpstraat 16 25882 Tetenbüll Museum
    72 Hebbel-Museum Österstraße 6 25764 Wesselburen Museum
    73 Heimatkundliches Museum Im Kloster 12 25557 Hanerau-Hademarschen Museum
    74 Heimatmuseum Neben St. Nikolai 23769 Burg/Fehmarn Museum
    75 Heimatmuseum Königstraße 30 23843 Bad Oldesloe Museum
    76 Heimatmuseum Bergstraße 2 25566 Lägerdorf Museum
    77 Heimatmuseum an der Mühle Mühlenstraße 24214 Gettorf Museum
    78 Heimatmuseum Brunsbüttel Markt 4 25541 Brunsbüttel Museum
    79 Heimatmuseum der Ostdeutschen Landsmannschaften Stadtweg 57 24837 Schleswig Museum
    80 Heimatmuseum Hanerau-Hademarschen Im Kloster 12 25557 Hanerau-Hademarschen Museum
    81 Heimatmuseum Heiligenhafen Thulboden 11a 23774 Heiligenhafen Museum
    82 Heimatmuseum Hohenwestedt Friedrichstraße 11 24594 Hohenwestedt Museum
    83 Heimatmuseum in der Mühle Anna Norby 24354 Rieseby Museum
    84 Heimatmuseum Marner Skatclub von 1873 Museumsstraße 2 25709 Marne Museum
    85 Heimatmuseum Mohrkirch Schulstraße 24405 Mohrkirch Museum
    86 Heimatmuseum Preetz Mühlenstraße 14 24211 Preetz Museum
    87 Heimatmuseum Reinfeld Neuer Garten 9 23858 Reinfeld Museum
    88 Heimatmuseum Wanderup Tarper Straße 17 24997 Wanderup Museum
    89 Heimatstube im Klosterstift Lindenplatz 11 24582 Bordesholm Museum
    90 Herbert-Gerisch-Stiftung Brachenfelder Str. 69 24536 Neumünster Museum
    91 Herrenhaus Altenhof Gut Altenhof 24340 Altenhof bei Eckernförde Museum
    92 Historische Fähre Kronsnest Kronsnest 7 25335 Neuendorf Museum
    93 Historisches Packhaus am Hafen Herrengraben 1 25832 Tönning Museum
    94 Historisches Sägewerk Schleswiger Straße 1 24376 Kappeln/Schlei Museum
    95 Holm-Museum Süderholmstraße 2 24837 Schleswig Museum
    96 Idstedt-Gedenkhalle Flensburger Straße 7 24837 Idstedt Museum
    97 Industriemuseum Elmshorn Catharinenstraße 1 25335 Elmshorn Museum
    98 Inselmuseum Pellworm Uthlandstraße 2 25849 Pellworm Museum
    99 International School of New Media Ratzeburger Allee 160 23538 Lübeck Sonstige
    100 Jüdisches Museum Rendsburg Prinzessinstraße 7-8 24768 Rendsburg Museum
    101 Kapitän-Tadsen-Museum Ketelswarft 25863 Hallig Langeneß Museum
    102 Karl-Rautenberg-Museum Hojerweg 25479 Ellerau Museum
    103 Kieler Schifffahrtsmuseum Wall 65 24103 Kiel Museum
    104 Kindheitsmuseum Schönberg Knüllgasse 16 24217 Schönberg/Probstei Museum
    105 Klaus-Groth-Museum Lüttenheid 48 25746 Heide Museum
    106 Kleines Angelner Dorfmuseum Dorfstraße 15 24977 Bönstrup Museum
    107 Kloster Cismar Bäderstrasse 42 23743 Cismar Museum
    108 Knüttel-Museum Norderbrarup Knüttelallee 1 24392 Norderbrarup Museum
    109 Königspesel Hanswarft 25859 Hallig Hooge Museum
    110 Konrad-Struve-Haus der Ortsgeschichte Bismarckstraße 1 25335 Elmshorn Museum
    111 KräuterPark Stolpe Am Pfeifenkop 9 24601 Stolpe Museum
    112 Kreismuseum Herzogtum Lauenburg Domhof 12 23909 Ratzeburg Museum
    113 Kreismuseum Prinzesshof Kirchenstraße 20 25524 Itzehoe Museum
    114 Kulturforum Burgkloster mit Museum für Archäologie Hinter der Burg 2-6 23552 Lübeck Museum
    115 Kunsthalle zu Kiel Düsternbrooker Weg 1 24105 Kiel Museum
    116 Künstlermuseum Heikendorf – Kieler Förde Teichtor 9 24226 Heikendorf Museum
    117 KZ-Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund Raiffeisenstraße 3 25926 Ladelund Museum
    118 KZ-Gedenkstätte Schwesing 25813 Schwesing bei Husum Museum
    119 Landesarchiv Schleswig-Holstein Prinzenpalais 24837 Schleswig Museum
    120 Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Schloss Gottorf 24837 Schleswig Museum
    121 Lokschuppen Aumühle Am Gleise 6 21521 Aumühle-Friedrichsruh Museum
    122 Lorenz-von-Stein Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-AOllbshreacuhstesn-Ustnr.iv 7e5rsität zu Kiel. Bibliothe2k4118 Kiel Bibliothek
    123 Marine-Ehrenmal Strandstraße 92 24235 Laboe Museum
    124 Maschinenmuseum Kiel-Wik Am Kiel-Kanal 44 24106 Kiel Museum
    125 Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie August-Thienemann-Straße 2 24306 Plön Forschung
    126 Medizin- und Pharmaziehistorische Sammlung Brunswiker Straße 2 24105 Kiel Museum
    127 Menno-Simons-Gedächtnisstätte Alt Fresenburg 1 23843 Bad Oldesloe Museum
    128 Michael-Otto-Institut im NABU Goosstroot 1 24861 Bergenhusen Museum
    129 Möllner Museen, Historisches Rathaus Am Markt 12 23879 Mölln Museum
    130 Mühle Anna/Heimatmuseum Am Sportplatz 10 24809 Nübbel Museum
    131 Mühle ‚Hoffnung‘ Mühlenstraße 12 24960 Munkbrarup Museum
    132 Multimar Wattforum Tönning Am Robbenberg 25832 Tönning Museum
    133 Museen im Kulturzentrum Arsenalstraße 2-10 24768 Rendsburg Museum
    134 Museum Alte Münze Am Mittelburgwall 23 25840 Friedrichstadt Museum
    135 Museum Altföhringer Bauernhaus Buurnstraat 48 25938 Oevenum/Föhr Museum
    136 Museum am Danewerk Ochsenweg 5 24867 Dannewerk Museum
    137 Museum am Meer Postfach 11 55 25761 Büsum Museum
    138 Museum am Wasserturm Am Wasserturm 4a 25551 Hohenlockstedt Museum
    139 Museum Bargteheide Hamburger Straße 3 22941 Bargteheide Museum
    140 Museum Behnhaus/Drägerhaus Königstraße 9 – 11 23552 Lübeck Museum
    141 Museum der Grafschaft Rantzau Rantzau 13 25355 Barmstedt Museum
    142 Museum der Landschaft Eiderstedt Olsdorfer Straße 6 25826 St. Peter-Ording Museum
    143 Museum der Stadt Bad Schwartau Schillerstraße 8 23611 Bad Schwartau Museum
    144 Museum des Kreises Plön Johannisstraße 1 24306 Plön Museum
    145 Museum Eckernförde Rathausmarkt 8 24340 Eckernförde Museum
    146 Museum Eckernförde Rathausmarkt 8 24340 Eckernförde Museum
    147 Museum für Archäologie und Ökologie Dithmarschen Bahnhofstr. 23 25767 Albersdorf Museum
    148 Museum für Natur und Umwelt Mühlendamm 1-3 23552 Lübeck Museum
    149 Museum für Outsiderkunst Stadtweg 57 24837 Schleswig Museum
    150 Museum für Rot-Kreuz-Geschichte Rehmen 89 25421 Pinneberg Museum
    151 Museum HAUS HANSESTADT DANZIG Engelsgrube 66 23552 Lübeck Museum
    152 Museum Helgoland Kurpromenade 27498 Helgoland Museum
    153 Museum Helgoland Kurpromenade 27498 Helgoland Museum
    154 Museum Holstentor Holstentorplatz 23552 Lübeck Museum
    155 Museum Katharinenhof Katharinenhof 15 23769 Fehmarn Museum
    156 Museum Kellinghusen Hauptstraße 18 25548 Kellinghusen Museum
    157 Museum Kunst der Westküste Hauptstraße 1 25938 Alkersum/Föhr Museum
    158 Museum Kupfermühle Zur Kupfermühle 17 24955 Harrislee Museum
    159 Museum Langes Tannen Heidgrabener Straße 25436 Uetersen Museum
    160 Museum Rade am Schloss Reinbek Schloßstraße 4 21465 Reinbek Museum
    161 Museum Tuch + Technik Kleinflecken 1 24534 Neumünster Museum
    162 Museum Tuch + Technik, Textilmuseum Neumünster Kleinflecken 1 24534 Neumünster Museum
    163 Museumsberg Flensburg Museumsberg 1 24937 Flensburg Museum
    164 Museumshafen Flensburg e.V. Herrenstall 11 24939 Flensburg Museum
    165 Museumshof Lensahn Prienfeldhof 23738 Lensahn Museum
    166 Museumswerft Flensburg g-GmbH Schiffbrücke 43-45 24939 Flensburg Museum
    167 Naturkundemuseum Hauptstraße 108 25899 Niebüll Museum
    168 Naturkundliches Info-Zentrum 24398 Dörphof Museum
    169 Naturwissenschaftliches Museum Museumsberg 1 24937 Flensburg Museum
    170 Naturzentrum Mittleres Nordfriesland e.V. Bahnhofstraße 23 25821 Bredstedt Museum
    171 Nolde Stiftung Seebüll Seebüll 25927 Neukirchen Museum
    172 Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche. Nordelbisches Kirchenamt, NWoirndteelrbbiseckheers W kiergch 5e1narchiv 24114 Kiel Archiv
    173 NordseeMuseum – Nissenhaus Herzog-Adolf-Straße 25 25813 Husum Museum
    174 NordseeMuseum-Nissenhaus Husum. Bibliothek Herzog-Adolf-Str. 25 25813 Husum Bibliothek
    175 Obstmuseum Waldweg 2 24966 Winderatt Museum
    176 Oldenburger Wallmuseum Prof.-Struve-Weg 1 23758 Oldenburg in Holstein Museum
    177 Öömrang-Hüs Waaswai 1 25946 Nebel/Amrum Museum
    178 Ostenfelder Bauernhaus Nordhusumer Straße 13 25813 Husum Museum
    179 Ostholstein-Museum Eutin Schlossplatz 1 23701 Eutin Museum
    180 Otto-Flath-Kunsthalle und Villa Flath Bismarckallee 5 23795 Bad Segeberg Museum
    181 Otto-von-Bismarck-Stiftung Am Bahnhof 2 21521 Friedrichsruh Museum
    182 Phänomenta Norderstraße 157-163 24939 Flensburg Museum
    183 Pinneberg Museum Dingstätte 25 25421 Pinneberg Museum
    184 Pommerscher Greif e. V. Europaweg 3 23570 Lübeck-Travemünde Bibliothek
    185 Priesterkate Gudower Straße 1 21514 Büchen Museum
    186 Probstei Museum Schönberg Ostseestraße 8-10 24217 Schönberg/Probstei Museum
    187 Richard-Haizmann-Museum Rathausplatz 25899 Niebüll Museum
    188 Roter Haubarg Sand 5 25889 Witzwort Museum
    189 Sammlung Heppelmann Schleidörfer Straße 26 24893 Füsing Museum
    190 Sammlung volkskundlicher Granitsteine Hoheluft 1 24881 Nübel Museum
    191 Schifffahrtsmuseum Nordfriesland Am Zingel 15 25813 Husum Museum
    192 Schleimuseum Mittelstraße 7-8 24376 Kappeln/Schlei Museum
    193 Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek Wall 47/51 24103 Kiel Museum
    194 Schleswig-Holsteinisches Freilichtmuseum Hamburger Landstraße 97 24113 Molfsee Museum
    195 Schleswig-Holsteinisches Landwirtschaftsmuseum Meldorf Jungfernstieg 4 25704 Meldorf Museum
    196 Schloss Ahrensburg Lübecker Straße 1 22926 Ahrensburg Museum
    197 Schloss Reinbek Schlossstraße 5 21465 Reinbek Museum
    198 Schloss vor Husum König-Friedrich-V.-Allee 25813 Husum Museum
    199 Schmiedemuseum Itzehoer Chaussee 63-65 24808 Jevenstedt Museum
    200 Schmiedemuseum Brekling Alte Schmiede 24881 Brekling 40 Museum
    201 Schoolkat Langwedel Nortorfer Straße 5 24631 Langwedel Museum
    202 Schulhausmuseum Klues 1 24876 Hollingstedt Museum
    203 Skulpturenpark Nortorf Am Bellerbek 72 24589 Nortorf Museum
    204 St. Annen-Museum St. Annen-Straße 15 23552 Lübeck Museum
    205 St. Katharinen-Kirche – Museumskirche Königstr. – Ecke Glockengießerstr. 23552 Lübeck Museum
    206 Stadtarchiv Friedrichstadt Westerlilienstraße 7 25840 Friedrichstadt Archiv
    207 Stadtarchiv Kiel Fleethörn 9-17 24103 Kiel Archiv
    208 Stadtarchiv Mölln Wasserkrüger Weg 16 23879 Mölln Archiv
    209 Stadtarchiv Ratzeburg Demolierung 2 23909 Ratzeburg Archiv
    210 Stadtarchiv Wedel Rathausplatz 3-5 22871 Wedel Archiv
    211 Stadtarchiv Wilster Rathausstr. 4 25554 Wilster Archiv
    212 Stadtbücherei der Landeshauptstadt Kiel Andreas-Gayk-Strasse 31 24103 Kiel Bibliothek
    213 Stadtbücherei Neumünster Wasbeker Strasse 14-20 24534 Neumünster Bibliothek
    214 Stadtbücherei Wedel Rosengarten 6 22880 Wedel / Holst. Bibliothek
    215 Stadtgalerie im Elbeforum Brunsbüttel Von-Humboldt-Platz 5 25541 Brunsbüttel Museum
    216 Stadtgalerie Kiel Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel Museum
    217 Stadtmuseum Friedrichstraße 9-11 24837 Schleswig Museum
    218 Stadtmuseum – Warleberger Hof Dänische Straße 19 24103 Kiel Museum
    219 Stadtmuseum Norderstedt Friedrichsgaber Weg 290 22846 Norderstedt Museum
    220 Stadtmuseum Pinneberg Dingstätte 25 25421 Pinneberg Museum
    221 Stadtmuseum Wedel Küsterstraße 5 22880 Wedel/Holstein Museum
    222 Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf Schlossinsel 1 24837 Schleswig Museum
    223 Stiftung Schloss Eutin Schloss Eutin 23701 Eutin Museum
    224 Stiftung Schloss Glücksburg Große Straße 24960 Glücksburg Museum
    225 Stormarnsches Dorfmuseum Sprenger Weg 1 22955 Hoisdorf Museum
    226 Sylter Heimatmuseum Am Kliff 19 25980 Keitum/Sylt Museum
    227 TheaterFigurenMuseum Lübeck Kolk 14 23552 Lübeck Museum
    228 Theodor-Mommsen-Gedächtnisstätte Markt 5 25836 Garding Museum
    229 Theodor-Storm-Museum Wasserreihe 31 25813 Husum Museum
    230 Tischlereimuseum Friedrichstadt Ostermarktstr. 15 25840 Friedrichstadt Museum
    231 Turmhügelburg Lütjenburg Plöner Str. 73 24321 Lütjenburg Museum
    232 Vogelkoje Kampen Lister Straße 25999 Kampen/Sylt Museum
    233 Völkerkundesammlung Parade 10 23552 Lübeck Museum
    234 Volkskunde Museum Schleswig Suadicanistr. 46-54 24837 Schleswig Museum
    235 Volkskunde Museum Schleswig Hesterberg 24837 Schleswig Museum
    236 Volkskundliche Sammlung Boekwatt 6 24894 Tolk Museum
    237 Waldmuseum Postanschrift: Holzmarkt 7 25712 Burg/Dithmarschen Museum
    238 Wassermühle Schaalby Mühlenstr. 4 24882 Schaalby Museum
    239 Wassermühle Schaalby Mühlenstraße 4 24882 Schaalby Museum
    240 Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime TechBneorlloingeier Sutnrda ßFeo r1s1c5hung. Bibliothek und2 4F3a4ch0informEcakteiornnsföstredlele Bibliothek
    241 Wenzel Hablik Museum Reichenstraße 21 25524 Itzehoe Museum
    242 Werner Weckwerth Museum Wellumweg 50 25924 Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog Museum
    243 Wikinger Museum Haithabu Am Haddebyer Noor 5 24866 Busdorf Museum
    244 Willy-Brandt-Haus Lübeck Königstraße 21 23552 Lübeck Museum
    245 Windmühle Auberg 6 24960 Munkbrarup Museum
    246 Windmühle Amanda Schleswiger Str. 1 24376 Kappeln/Schlei Museum
    247 ZBW – Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften – Leibniz-DInüfsotremrnabtiroonoskzeern Wtruemg 1W20irtschaft 24105 Kiel Bibliothek
    248 zeiTTor – Museum der Stadt Neustadt in Holstein Am Markt 1 23730 Neustadt/Holstein Museum
    249 Zoologisches Museum Hegewischstraße 3 24105 Kiel Museum

    Drucksache 18/799

  • Antrag: Netzneutralität stärken

    Antrag der Fraktion der PIRATEN Netzneutralität stärken

    Der Landtag wolle beschließen:
    1. Der Landtag erkennt an, dass die Wahrung der Netzneutralität zwingende Voraussetzung zur Nutzung der Potenziale des Internets für die Gesellschaft ist.

    2. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Erlass einer Verordnung nach § 41a Abs. 1 TKG zur Sicherung der Netzneutralität hinzuwirken. Diese Verordnung soll

    • eine grundsätzliche Verpflichtung für Internetzugangsanbieter beinhalten, alle übermittelten Datenpakete während der Übertragung unabhängig von Herkunft, Ziel, Inhalt oder Tarif zu behandeln;
    • klarstellen, dass den Zugangsanbietern keine Einsicht und kein Eingriff in die Inhalte von Datenpaketen („Deep Packet Inspection“) erlaubt ist;
    • Ausnahmen nur dann zulassen, wenn dies technisch zur Qualitätssicherung notwendig ist oder rechtlich erforderlich;
    • Zugangsanbieter verpflichten, alle von ihnen in diesem Sinne durchgeführten Netzwerkeingriffe offenzulegen, ihre Notwendigkeit nachprüfbar darzulegen und sie in ihren Kundenverträgen festzuschreiben;
    • auch im Bereich des mobilen Internets die Netzneutralität in gleichem Maße sichern;
    • eine wirksame Rechtsdurchsetzung gewährleisten und dabei neben individuellen Rechtsansprüchen auch eine Aufsichtsbehörde einsetzen, die die Einhaltung der obigen Regelungen kontinuierlich prüft und Sanktionen verhängen kann;
    • die Erfahrungen anderer Länder mit gesetzlicher verankerter Netzneutralität wie den Niederlanden, Slowenien und diverser lateinamerikanischer Staaten berücksichtigen.

    3. Die Landesregierung wird ferner aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Breitbandausbau in Schleswig-Holstein nur durch solche Anbieter durchführen zu lassen, die eine Diskriminierung von Nutzern und Inhalteanbietern anhand der o.g. Merkmale ausschließen. Bei vertikel integrierten Breitbandbetreibern ist zu prüfen, ob diese von einer Förderung generell ausgenommen werden können, wenn sie als Zugangsanbieter keine Gewähr dafür bieten, die Netzneutralität zu wahren.

    4. Der Landtag lehnt die Vermarktung verkappter Volumentarife als Flatrate ab. Wo Flatrate draufsteht, muss auch ein unbeschränkter Netzzugang ohne Zusatzkosten enthalten sein. Eine Drosselung auf eine nichtfunktionale Geschwindigkeit nach Verbrauch eines Inklusivvolumens stellt keine Flatrate dar. Der Landtag spricht sich gegen Kundenverträge mit Zugangsanbietern aus, die Kunden die Verwendung bestimmter Hardware oder Software an ihrem Anschluss vorschreiben bzw. verbieten.

    Begründung:

    Die Nutzung des Internets ist schon heute ein nicht mehr Weg zu denkender Bestandteil der menschlichen Kommunikation. Über das Internet findet ein Austausch von Menschen statt, der auf herkömmlichen Weg nicht oder nur sehr beschränkt möglich gewesen wäre. Die daraus resultierenden Potenziale haben Bedeutung auf allen Ebenen des menschlichen Miteinanders. Durch den Zusammenschluss hunderte von Kilometern entfernter Künstler werden kulturelle Werte geschaffen, während Erwerbstätige sich einen breiten Markt an Arbeitsplätzen aber auch beruflicher Fort- und Weiterbildung erschließen können. Wirtschaftliche Entwicklung ohne breitbandigen Zugang zum Internet ist schon aufgrund der fehlenden Werbeplattformen kaum noch denkbar. Die darüber hinausgehenden Möglichkeiten der internen Kommunikation und Organisation machen einen breitbandigen Zugang zu einem erheblichen Standortfaktor für die Wirtschaft. Aus diesem Grund müssen sowohl Bürger als auch Wirtschaft ohne Diskriminierung die Vorteile des Internets nutzen können. Durch Beschränkungen der Bandbreite für den Großteil der Inhalte, wie sie derzeit von der Telekom geplant werden, führt unmittelbar zu einer Benachteiligung derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die einen Vertrag über die bevorzugte Behandlung ihrer Inhalte nicht geschlossen haben. Dabei wird es sich gerade um Newcomer, StartUps aber mit dem Mittelstand auch um das Rückgrat der deutschen Wirtschaft handeln. Soziale Teilhabe, gleich ob kultureller, politischer oder anderer Art und Weise, wird mit einer Drosselung auf ca. 0,77 % der zugesagten Bandbreite zu einem Luxusgut, welches sich nur Personen mit hinreichendem Einkommen leisten können. Bei der angebotenen Bandbreite sind viele Angebote im Internet faktisch nicht mehr nutzbar. Dieser praktische Ausschluss von einem wichtigen sozialen und kulturellen Medium führt daher zu einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung derjenigen Menschen, die nicht über ein hinreichendes Einkommen verfügen, um die Erhöhung des Volumens zu finanzieren. Diese Bürger werden dann auch von der Nutzung der umfangreichen medialen Angebote der Volksvertretungen (z.B. Bundestag, Europäisches Parlament) im Internet ausgeschlossen, obwohl diese gerade zur Bürgerinformation vorgehalten werden. Die europäische Union verfolgt bis 2020 eine Abdeckung von 100% bei Breitbandanschlüssen mit 30 MBit/s und 50% bei Anschlüssen mit 100 MBit/s. Bei der Drosselung von Bandbreiten nach kurzer Zeit aufgrund der genutzten Inhalte wird dieses Ziel zu einer leeren Phrase, welches keinen Mehrwert für die Nutzer bedeutet. Die bloß technische Bereitstellung einer bestimmten Bandbreite, die faktisch aber kaum genutzt werden kann, erfüllt daher nicht die Anforderungen der europäischen Union an den Breitbandausbau. Sie ist auch eine Täuschung der Verbraucher und der Öffentlichkeit. Die Möglichkeiten des Landes selbst sind aufgrund der Bundeskompetenz begrenzt. Dennoch muss auch die Landesregierung Verantwortung zeigen und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen und nutzen. Hierzu könnte die Bevorzugung von Anbietern gehören, die sich gegen eine Diskriminierung aussprechen und die Umsetzung verbindlich zusagen. Ebenso kann der Ausschluss aus Förderungen bei der Diskriminierung angedacht werden. Gerade bei volumenabhängig gedrosselten Anschlüssen, sei es im Fest- oder Mobilfunknetzbereich, stellt die Bewerbung dieser Anschlüsse als Flatrate, unabhängig von der konkreten Bezeichnung, eine Täuschung der Verbraucher dar. Diesem muss bei einer Flatrate eine gleichbleibende Leistung dauerhaft gegen eine Pauschale angeboten werden.

    Uli König Torge Schmidt und Fraktion

    Drucksache 18/852

     

  • Kleine Anfrage: Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in Schleswig- Holstein

    Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in Schleswig-Holstein

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa

    1. Wie viele Entscheidungen der Gerichte Schleswig-Holsteins wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in der Landesrechtsprechungsdatenbank (http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de) veröffentlicht? Es wird – soweit diese Daten vorliegen – darum gebeten, eine Aufschlüsselung nach Gerichten sowie nach Gerichtszweigen vorzunehmen.

    Antwort:
    332, Aufschlüsselung für jedermann über folgenden Link verfügbar:
    http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1ixn/page/bsshoprod.psml/js_peid/Suchportlet2/media-type/htmlformhaschangedvalue=yes&eventSubmit_doSearch=suchen&action=portlets.jw.MainAction&deletemask=no&wt_form=1&form=jurisExpertSearch&desc=text&query=&desc=date&query=date&dateFrom=2010&dateTo=2012&desc=court_author&query=&desc=filenumber&query=&standardsuche=suchen

    2. Wie viele Entscheidungen sind durch Schleswig-Holsteinische Gerichte in den Jahren 2010, 2011 und 2012 insgesamt ergangen? Es wird – soweit diese Daten vorliegen – darum gebeten, eine Aufschlüsselung nach Gerichten sowie nach Gerichtszweigen vorzunehmen.

    Antwort:
    Gerichtliche Entscheidungen – Urteile und Beschlüsse (einstweiliger Rechtsschutz, Einstellung nach Vergleich, Klagrücknahme oder sonstiger Erledigung), prozessleitende Verfügungen, mündliche Entscheidungen in der Sitzung – werden nicht statistisch erfasst.

    3. Wie erfolgt die Auswahl der zu veröffentlichenden Entscheidungen durch die Gerichte?

    Antwort:
    Die zuständige Richterin / der zuständige Richter bzw. das Kollegialorgan ent-scheidet über die Veröffentlichung.

    4. Erbringt die Landesregierung für die Veröffentlichung von Entscheidungen und Gesetzen durch die juris GmbH eine Gegenleistung? Wenn ja, welche?

    Antwort:
    Das Land Schleswig-Holstein unterhält mit der juris GmbH – Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland – einen „Vertrag Entscheidungen der Gerichte des Landes Schleswig-Holsteins als Bürgerservice“. Das Land zahlt für die laufende Pflege, den Betrieb und das Hosting des Informationssystems eine Vergütung (Pflegepauschale).

    5. Werden die Daten an die juris GmbH in einem abgestimmten Format übermittelt? Wenn ja, werden die Daten auch anderen Personen aus Wunsch in diesem Format zur Verfügung gestellt?

    Antwort:
    Für die Erfassung, ggfls. Anonymisierung, Kennzeichnung und Übersendung der für den Bürgerservice bestimmten Entscheidungen stellt juris den Gerichten des Landes ein von juris entwickeltes elektronisches Werkzeug – das juris Metadaten-Tool – zur Verfügung.

    6. Hält es die Landesregierung für denkbar, auch andere Datenbanken, insbesondere solche, die von den Nutzern kein Entgelt verlangen, regelmäßig mit Urteilen zu versorgen?

    Antwort:
    Datenbanken können die Gerichtsentscheidungen, die sie veröffentlichen wollen, von den Gerichten anfordern. Sie unterfallen Ziff. 5 der Anlage zu § 1 Abs. 2 LJVKostG SH (GVOBl. 1992, 439) – Überlassung einer gerichtlichen Ent-scheidung auf Antrag nicht am Verfahren beteiligter Dritter: 12,50 Euro je Entscheidung. Die Landesrechtsprechungsdatenbank ist für alle Nutzer kostenlos.

    7. Wie beurteilt die Landesregierung die Veröffentlichungspraxis von Gerichtsentscheidungen in Schleswig-Holstein?

    Antwort:
    Eine Beurteilung steht der Landesregierung nicht zu, da es sich um Entscheidungen der unabhängigen Richterinnen und Richter handelt (s. Frage 3).

    8. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Rechtsanwendung und Rechtsverständnis oftmals ohne Kenntnis der zugehörigen Rechtsprechung nicht oder nur schwer möglich ist?

    Antwort:
    Ja.

    Drucksache 18/798

  • Warum die ständige Mitgliederversammlung nicht beschlossen wurde – eine Analyse

    Warum die ständige Mitgliederversammlung nicht beschlossen wurde – eine Analyse

    Am Wochenende gab es einen Showdown bei dem Bundesparteitag der Piraten zwischen Befürwortern und Kritikern der ständigen Mitgliederversammlung (sMV). Die sMV soll die Möglichkeit schaffen zwischen Parteitagen verbindliche Beschlüsse zu fassen. Dadurch wäre für die Diskussion von Anträgen mehr Zeit.
    Außerdem könnte auf Aktuelle Themen schneller reagiert werden. Um dies umzusetzen, muss die Satzung der Partei geändert werden.
    Hierfür ist eine 2/3 Mehrheit auf einem Parteitag der entsprechenden Gliederung notwendig. Diese Mehrheit wurde auf dem Bundesparteitag 2013.1 (BPT131) mehrfach nicht erreicht. Dieser Beitrag versucht zu klären, woran das liegt.

    (mehr …)

  • Kleine Anfrage: Einsatz stiller SMS in Schleswig-Holstein

    Einsatz stiller SMS in Schleswig-Holstein

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Innenminister

    In den Kieler Nachrichten vom 02. April 2013 wird über den Einsatz sog. stiller SMS durch die Schleswig-Holsteinische Polizei berichtet. Hierbei wurde über eine Kooperation oder Zusammenarbeit mit einem privaten Anbieter berichtet.

    Vorbemerkungen der Landesregierung:
    Der Verfassungsschutz berichtet zu operativen Maßnahmen im dafür vorgesehenen Parlamentarischen Kontrollgremium. In die Beantwortung der Kleinen Anfrage sind daher keine Beiträge des Verfassungsschutzes eingeflossen.

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Einsatz der stillen SMS durch welche Behörden des Landes?

    Antwort: Der Einsatz erfolgt auf Grundlage der §§ 100a und 100b StPO, §§ 185a Abs. 2 Nr. 3 und 186 Abs. 1 Satz 5 LVwG durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein.

    2. Wie ist der Umfang des Einsatzes der stillen SMS durch Behörden des Landes Schleswig-Holstein in den Jahren 2011 und 2012 gewesen? Insbesondere:
    a. In wie vielen Verfahren wurde diese Technik eingesetzt
    b. Wie viele Personen und wie viele Endgeräte waren betroffen?

    Antwort: Statistisch erfasst wird lediglich die Zahl der Ermittlungsverfahren, in denen Stille SMS vorgenommen wurden. Handybesitzer und Fall sind nicht immer identisch, weil eine Person über mehrere Handys verfügen kann.
    2011: in 298 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen
    davon: 3 zur Gefahrenabwehr
    2012: in 333 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen
    davon: 3 zur Gefahrenabwehr

    c. Wie viele stille SMS wurden je Verfahren, Endgerät oder Person versendet?

    Antwort: Siehe Antwort zu 2a. und b.

    d. In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen nachträglich über die Maßnahme und ihren Umfang informiert? Es wird darum gebeten, bei der Antwort zwischen dem Einsatz zur Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung zu differenzieren.

    Antwort: Eine statistische Erfassung der Benachrichtigung nach § 101 Abs. 4 StPO und § 186 Abs. 4 LVwG findet nicht statt.

    3. Erfolgt der Einsatz der stillen SMS durch eine elektronische Schnittstelle und kann „vom Schreibtisch aus“ initiiert werden?

    Antwort: Der Einsatz erfolgt auf elektronischem Weg. Wegen der Konzentration auf eine Zentralstelle für Telekommunikationsüberwachung des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (s. Antwort zu 1) kann der einzelne Ermittlungssachbearbeiter –in der Annahme, dass er mit „vom Schreibtisch aus“ gemeint ist – nicht initiieren.

    4. Wie lange werden Maßnahmen unter Einsatz stiller SMS üblicherweise durch-geführt? In welchem Ausmaß wurde eine Verlängerung der Maßnahme durchgeführt? Wurden – gerade in den länger andauernden Maßnahmen – trotz erfolgreicher Feststellung des Standortes weiter stille SMS eingesetzt? Wenn ja, warum?

    Antwort: Stille SMS werden in den meisten Fällen zur Bestimmung eines Aufenthaltsortes eines Mobilfunkgerätes genutzt. In diesen Fällen ist das Ziel damit erreicht und die Maßnahme wird beendet. Es gibt aber auch Fälle, in denen es um die Zielsuche einer Person geht (Zielfahndung/Festnahme). Dort wird die Stille SMS in Mehrzahl eingesetzt. Die Sachverhalte sind zu verschieden, um typisierende Antworten zu geben. Außerdem sind statistische Erfassungen nicht vorhanden.

    5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Eingriffsintensität dieser Maßnahme bei der Erstellung eines Bewegungsprofils gegenüber der bloß singulären Standortfeststellung höher ist? Wenn ja, in welcher Form wird dies bei dem Einsatz der Technik berücksichtigt?

    Antwort: Ja. Die Maßnahme der Stillen SMS wird jeweils unter Beachtung von Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen bei Gericht beantragt und vom Gericht in Rechtsgüterabwägung beschlossen. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt streng nach den richterlichen Vorgaben.

    6. Trifft es zu, dass der Einsatz stiller SMS unter Einschaltung oder Unterstützung eines privaten Anbieters erfolgt? Wenn ja:
    a. Welche privaten Anbieter sind in den Einsatz stiller SMS eingebunden und wann erfolgte der Vertragsschluss?
    b. Welche Kosten entstehen dem Land durch den Vertrag mit diesem Anbieter? Es wird um die Angabe einer Bezugsgröße gebeten (z.B. je SMS, je Fall usw.).

    Antwort: In der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit konnte mit dem Dienstleistungsanbieter keine Verständigung herbeigeführt werden, ob – und ggf. wie – er mit diesen Auskünften einverstanden ist.

    c. Anhand welcher konkreten vertraglicher und außervertraglicher Mechanismen wird gewährleistet, dass die erheblichen datenschutzrechtlichen Belange hinreichend berücksichtigt werden?

    Antwort: Der Dienstleistungsanbieter erhält als einziges personenbeziehbares Datum die Mobilfunkkennung. Diese wird direkt nach Auftragserledigung anonymisiert. Die Zahl der besonders beauftragten Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein ist sehr gering gehalten. Bei ihnen greifen die straf- und dienstrechtlichen Sanktionen des Missbrauchs.

    d. Finden regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards bei dem Anbieter durch das Land statt?

    Antwort: Bisher hat keine Kontrolle stattgefunden.

    e. Ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in die datenschutzrechtliche Bewertung einbezogen worden?

    Antwort: Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz prüft zurzeit das Verfahren.

    7. Wertet die Landesregierung den Einsatz stiller SMS über die bloße statistische Erfassung hinaus aus? Wenn ja, wird um die Mitteilung der Auswertungsergebnisse oder hilfsweise die Beschreibung der Art und Weise der Auswertung gebeten.

    Antwort: Siehe Antwort zu 2. a. und b.

    8. Wertet die Landesregierung aus, ob der Einsatz richterlich oder wegen Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft bzw. im Falle der Gefahrenabwehr der ersatzweise zuständigen Behörde angeordnet wurde?

    Antwort: Siehe Antwort zu 2. a. und b.

    9. Wertet die Landesregierung aus, ob die Maßnahme später aufgehoben oder für rechtswidrig befunden wurde?

    Antwort: Siehe Antwort zu 2. a. und b.

    10. Sind der Landesregierung abgeschlossene oder noch laufende Evaluationsverfahren in anderen Bundesländern oder durch den Bund bekannt? Wenn ja, wird um deren Benennung und eine kurze Beschreibung der diesbezüglichen Kenntnisse der Landesregierung, insbesondere den Evaluationsergebnissen, gebeten.

    Antwort: Nein.

    11. Wird die Landesregierung darauf hinwirken, dass die Erfassung des Einsatzes stiller SMS bundesweit nach vergleichbaren Standards erfolgt, um so einen besseren Vergleich zwischen den Bundesländern zu ermöglichen?

    Antwort: Die Landesregierung sieht dafür keinen Bedarf.

    Drucksache 18/759

  • Kleine Frage: Umsetzung des Projektes PROFI

    Umsetzung des Projektes PROFI

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Finanzministerin

    Vorbemerkung des Fragestellers zu Frage 1:
    In der Kleinen Anfrage: „Wirtschaftlichkeit des Projektes PROFI“ vom 6. Februar 2013 (Drs. 18/461) erklärte die Landesregierung, dass sie keine Notwendigkeit darin sehen würde, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Gesamtvolumens für die Titel 883 01 und 884 01 durchzuführen. Ebenso wurde darauf verwiesen, dass die Ressorts aufgefordert worden seien, bis zum 28. Februar 2013 Maßnahmen zu entwickeln und dem Finanzministerium anzuzeigen.

    Vorbemerkung der Landesregierung:
    Die Fragen können noch nicht alle abschließend beantwortet werden. Das Finanzministerium wird dem Finanzausschuss des Landtages zu gegebener Zeit berichten.

    1) Welche Maßnahmen / Projekte wurden dem Finanzministerium durch die Ressorts angezeigt? Es wird um eine tabellarische Auflistung der Maßnahmen, geordnet nach Übermittlungseingang und Ministerium, inkl. Auftragsvolumen, Zuordnung zu den oben erwähnten Titeln sowie, falls vorhanden, einer schon vorgenommenen Priorisierung gebeten.

    Für das Teilprojekt PROFI 15:
    Die Beratungen über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen dauern derzeit noch an. Eine abschließende Bewertung über die Umsetzung wurde noch nicht vorgenommen. Die anliegende Übersicht enthält die aus den Ressorts vorgeschlagenen Maßnahmen. Im Falle einer positiven Entscheidung erfolgt die Umsetzung der notwendigen Mittel aus dem Titel 1111 883 01 (MG 05).
    Für das Teilprojekt PROFI 15: Ressort / Einzel-plan Maßnahme Antragsvolumen 2013
    1 MWAVT / Epl. 06 Umrüstung von Lichtsignalanlagen auf LED-Technik 600,0 T€
    2 MSGFG / Epl. 10 Erstellung einer Organisationsanalyse für den Bereich des Landesamtes für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAsD) durch einen externen Gutachter 150,0 T€
    3 MBW / Epl. 07 Energetische Sanierung des Fachbereichs Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel in Osterrönfeld 750,0 T€
    4 MJKE / Epl. 09 „Vorsorgelotsen“ der schleswig-holsteinischen Betreuungsvereine 150,0 T€
    5 ZIT-SH / Epl. 14 Zentrale IT-Support Service Infrastruktur bei Dataport 4.000,0 T€
    Für das Teilprojekt PROFI 35, Kap. 1111, 884 01 MG 05:
    Maßnahme
    Übermittlungseingang
    Ministerium
    Volumen
    PA PROFI GMSH
    1 In allen vom Land genutzten Liegenschaften Energiesparende und ökologische Maßnahmen Ende 2012 durchgeplante Vorhaben aus dem 2013 nicht mehr dotierten Titel 1211-712 01 Alle 2,0 Mio.€ Februar 2013
    2.1
    Landgericht Lübeck, energetische Fassadensanierung
    Große Baumaßnahme,
    Juni 2011
    MJKE
    6,9 Mio.€
    Febr. 2013
    2.2
    Amtsgericht Pinneberg, energetische Sanierung der Fassade Große Baumaßnahme, März 2011 MJKE 1,1 Mio.€
    April 2013
    2.3
    CAU Kiel, Mensa I, energetische Fassadensanierung Große Baumaßnahme, Aug.2011, FU-Bau genehmigt mit 2,6 Mio. € incl. BNK Bauauftrag erteilt, Anteil PROFI MBW 1,2 Mio.€ Dez. 2011
    2.4
    JVA NMS, Sanierung Haus C, energetische Sanierung Dach Fenster, Heizung Große Baumaßnahme, 1. Bauab-schnitt 02.2006 MJKE 1,6 Mio.€ April 2013
    3
    ZGB Liegen-schaften Vorha-ben in den Berei Aus dem Controlling dem FM bekannte Vorhaben. FM / alle
    10,0 Mio.€
    In Vorbereitung
    chen Elektrotechnik und Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
    benliste Juli 2012. Planungsauftrag zu Projektauswahl in Vorbereitung
    April 2013
    4
    CAU-Liegenschaften, Gebäudetechni-sche Maßnahmen im Rahmen BBN 1
    Sommer 2012, Pla-nungsauftrag zur Projektauswahl aus dem vorliegenden „Baulichen Entwicklungsplan“ erteilt.
    MBW 2,0 Mio.€ April 2013
    5
    Derzeit noch offenes Investitionsvolumen für Ressortmeldun-gen, Meldeschluss 30.04.2013 Alle 10,2 Mio.€

    III Q. 2013 Für ein nach derzeitigem Planungsstand noch offenes Investitionsvolumen von rund 10 Mio.€ wurde den Ressorts zur Benennung von dort bekannten Maßnahmen eine Frist bis zum 30.04.2013 eingeräumt. Der Betrag kann sich abhängig vom Ergebnis der weiteren Untersuchungen der GMSH im Rahmen der Planungsaufträge noch ändern.

    Vorbemerkung des Fragestellers zu den Fragen 2 und 3:
    In der Kleinen Anfrage: „Rentabilität des Projektes PROFI“ vom 15. November 2012 (Drs. 18/262) erklärte die Landesregierung, eine Effizienzuntersuchung der einzelnen Maßnahmen / Projekte durch die GMSH durchführen zu lassen. Mit Bezug auf die Landeshaushaltsordnung und das Haushaltsgrundsätzegesetz werden unter dem Begriff „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ die Formen der Effizienzuntersuchung zusammengefasst.

    2) Welche Maßnahmen / Projekte im Bezug auf das Projekt „PROFI“ wurden der GMSH angezeigt? Es wird um eine tabellarische Auflistung der Maßnahmen, geordnet nach Übermittlungseingang und Ministerium, inkl. Auftragsvolumen,
    Zuordnung zu den oben erwähnten Titeln sowie, falls vorhanden, einer schon vorgenommenen Priorisierung gebeten.

    Vergleiche Ausführungen zu Frage 1, Tabelle Teilprojekt PROFI 35

    3) Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen liegen durch die GMSH – bezogen auf die Fragen 1 und 2 – vor?

    Von dem Teilprojekt PROFI 15 ist die GMSH nicht berührt.
    Für das Teilprojekt PROFI 35:
    Bei der Auswahl der umzusetzenden Maßnahmen ist nach § 2 (3) Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens “Energetische Sanierung“ der Aspekt der Wirtschaftlichkeit vorrangig zu berücksichtigen. Grundlage sind hierfür die für die Landesgebäude mit einer Grundfläche von > 1000qm flächendeckend erstellten Energieausweise. Im Zuge der Überprüfung sind in den Prüfberichten festgestellte Defizite dokumentiert und Maßnahme-Empfehlungen festgehalten. Aus den bekannten, kurzfristig umsetzbaren Vorhaben wurden auf dieser Grundlage im Vorfeld vom Finanzministerium mit der GMSH Maßnahmen ausgewählt, bei denen die vorliegenden Erkenntnisse einen besonders hohen energetischen Sanierungsbedarf ergeben und den Haushalt in der Bewirtschaftung nachhaltig entlasten. Mit den Ressorts wurde am 08. Februar 2013 eine Vorhabenauswahl getroffen (Siehe Tabelle zu Fra-ge 2, Teilprojekt Profi 35), die ein Investitionsvolumen von 24,8 Mio.€ belegt.
    Das FM hat der GMSH darauf hin Planungsaufträge (PA) erteilt, in deren Zuge genauere Daten zu Kosten und Energie(kosten)einsparung ermittelt werden.

    4) Wann wurden die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt?

    Vergleiche Ausführungen zu Frage 3

    5) Wurden die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach einem gesamtwirtschaftlichen, einzelwirtschaftlichen und/oder einem anderen Verfahren durchgeführt?

    In letzterem Fall wird um konkrete Benennung und Erläuterung des Verfahrens gebeten.
    Vergleiche Ausführungen zu Frage 3

    6) Wurde zur Analyse im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf die Kostenvergleichs-, Kapitalwert-, Nutzwert- und/oder eine andere Methode zurückgegriffen? In letzterem Fall wird um konkrete Benennung und Erläuterung des Verfahrens gebeten.

    Vergleiche Ausführungen zu Frage 3

    7) Welche Kenn- und Vergleichszahlen sind im Rahmen der Frage 6 verwendet worden, mit welchen Werten wurden diese angesetzt und wie wurden sie gewichtet?

    Vergleiche Ausführungen zu Frage 3

    8) Welche konkreten Ergebnisse haben die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erbracht? Es wird um die Angabe sowohl der zahlen- wie auch der textmäßigen Ergebnisse gebeten.

    Vergleiche Ausführungen zu Frage 3

    9) Es wird um die Beifügung der Dokumentation sowie der Unterlagen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gebeten.

    Vergleiche Ausführungen zu Frage 3
    Für die Fragen 3 bis 9 wird um eine tabellarische Auflistung nach Maßnahme gebeten. Sollte eine andere Behörde oder Institution die Wirtschaftlichkeitsuntersuchun-gen vorgenommen haben oder mit diesen beauftragt worden sein, gelten die Fragen 2 – 9 entsprechend.

    Vorbemerkung des Fragestellers zu Frage 10:
    Durch die Verabschiedung des Haushalts vom 23.01.2013 erhielt das Finanzministerium die Ermächtigung und Verpflichtung, an das „Sondervermögen Energetische Sanierung“ bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein 35 Mio. Euro bis zum 31.12.2013 zuzuführen.

    10) In welcher Höhe wurden bereits finanzielle Mittel an das „Sondervermögen Energetische Sanierung“ zugeführt?

    Bislang wurden dem Sondervermögen keine finanziellen Mittel zugeführt.

    11) Welchen Zinskonditionen und welcher Fristigkeit unterliegen die Kredite zur Finanzierung dieser Mittel?
    Die Finanzierung der Mittel erfolgt nicht einzelfall- bzw. projektbezogen, sondern im Rahmen des Gesamthaushalts und der entsprechenden Liquiditätsplanung. Im aktuellen Kapitalmarktumfeld historisch niedriger Zinsen finanziert sich das Land vorzugsweise im Bereich der längeren Laufzeiten von sieben bis zehn Jahren. Die Zinssätze liegen hier auf einem Niveau von unter 2%.

    12) Welche Zinskosten sind dem Land dadurch bereits entstanden? Welche werden bis zum erstmaligen Mittelabfluss noch entstehen?

    Siehe Ausführungen zu Frage 10
    Es wird um eine genaue Auflistung nach Datum und Höhe der Zuführung, Zinssatz, bisherige Zinskosten sowie Fristigkeit gebeten.
    Siehe Ausführungen zu Frage 10

    Drucksache 18/703

  • Kleine Anfrage: Anpassung des Erdölförderungszinses

    Veröffentlicht am: 2013-04-09

    Anpassung des Erdölförderzinses

    Kleine Anfrage der Abgeordneten Uli König und Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

    1) Gibt es Kriterien, die eine Anpassung des Erdölförderzinses für bestimmte Unternehmen oder Förderstätten begründen?

    Nein. Die Förderabgabe auf Erdöl richtet sich nach dem Bundesberggesetz, das aber die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für einen bestimmten Zeitraum abweichende Regelungen auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten zu treffen. Schleswig-Holstein macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Derzeit gilt die Landesverordnung über die Feldes- und Förderabgabe vom 11. Dezember 2012.

    Sofern die erste Frage bejahend zu beantworten ist:

    2) Welche Kriterien sind dies? Kann es aufgrund der Fördermethode zu unterschiedlichen Zinssätzen kommen?

    Entfällt.

    3) Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruht dieses Vorgehen und wie gestaltet sich das Verfahren zur Genehmigung eines angepassten Zinssatzes?

    Entfällt.

    4) Welchen Unternehmen, in wie vielen Fällen, wurde seit dem Jahr 2003 (Stand: März 2013) ein angepasster Erdölförderzins in welcher Höhe und bei welcher Fördermenge und – technologie gestattet?

    Entfällt.

    Drucksache 18/704

  • Warum die Bestandsdatenauskunft unsere Wirtschaft schädigt.

    Warum die Bestandsdatenauskunft unsere Wirtschaft schädigt.

    Wichtige Daten werden immer mehr an Dienstleister ausgelagert, um sie immer zentral verfügbar zu haben. Man muss sicher nicht mehr selbst um Backups kümmern. Das Ganze nennt sich Cloud.

    Aber, diese Dienstleistungen brauchen das Vertrauen der Kunden. Für nordamerikanische Dienstleister ist dieses Vertrauen durch den Patriot Act, der den geheimen Zugriff auf beliebige Daten erlaubt, dauerhaft zerstört. So ist der Einsatz von Microsoft Office 365 oder Google Apps nicht brauchbar für vertrauliche Daten. Gerade für Firmenkunden, die auf die Vertraulichkeit ihrer Daten angewiesen sind, ist eine solche Lösung nicht akzeptabel.
    Deutschland hat die Chance hier einen sicheren Hafen für Daten zu bieten und von den Investitionen nationaler und internationaler Kunden zu profitieren. T-Systems wirbt mit „Datenschutz im sicheren Hafen“.

    Das geplante Gesetz zur Bestandsdatenauskunft zerstört jedoch, dass vertrauen der Kunden in die Daten. Es werden zwar nicht die eigentlichen Inhalte übermittelt, wohl aber die Passwörter und Schlüssel um auf diese zuzugreifen. So treibt das Gesetz Kunden und ihr Geld in Länder, die eine günstigere Gesetzgebung haben, wie z. B. Island oder zu Anbietern, die den Zugriff technisch verhindern wie z. B. Mega vom Kim Schmitz.

    Dies führt dazu, dass Firmen und Personen, vertrauen in nationale Dienstleister verlieren, und seine Daten außer Reichweite schaffen. Dies ist ein deutlicher Standortnachteil für Deutschland und führt zum nicht zu unterschätzenden Abfluss von Geldern.

  • Ubuntu läuft nicht stabil, was tun?

    Ubuntu läuft nicht stabil, was tun?

    1. Das System auf den neusten Stand bringen. In meinem Fall von Ubuntu 12.04 auf 12.10. Wichtig dabei ist darauf zu achten, dass in der /boot Partition genug Speicher frei ist, um einen neuen Kernel zu installieren.

      In der Datei /etc/update-manager/release-upgrades kann die Updates von LTS auf normale Update umstellen.
      Mit dem Befehlt „sudo do-release-upgrade“ kann das eigentliche Upgrade durchgeführt werden.

    2. BIOS-Update. Das ist bei jedem Rechner anders. Üblicherweise findet man Updates auf der Seite des Computer-Herstellers oder des Mainboard-Herstellers.
    3. Microcode Updates:

      Microcodes Updates sind so etwas wie Firmwareupdates für die CPU, nur dass sie bei jedem Start neu geladen werden müssen.Für Intel-CPUs:
      sudo apt-get install intel-microcode

      Für AMD:
      sudo apt-get install amd64-microcode

  • Uli König zur geplanten Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität zu Lübeck an Annette Schavan

    Uli König zur geplanten Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität zu Lübeck an Annette Schavan

    Zur geplanten Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität zu Lübeck an Annette Schavan, erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Piratenfraktion Uli König:

    Die Verleihung eines Doktortitels ist Sache der Uni Lübeck und keine Frage der Politik. Ich bin mir sicher, dass die Uni die Verleihung jedes Titels gewissenhaft prüft und sich fragt, ob in diesem Fall und zu diesem Zeitpunkt eine Doktorwürde ehrenhalber angezeigt ist. Jeder kennt die Geschichte um Frau Schavan und die Plagiatsaffäre um Herrn zu Guttenberg.

    Ich habe selbst dort meine Masterarbeit geschrieben und hatte den Eindruck, dass diese sehr genau geprüft wurde.

    Allerdings macht es mich schon nachdenklich, dass in den letzten Jahren zunehmend Doktortitel aberkannt wurden, nachdem Freiwillige diese genauer unter die Lupe genommen haben. Eigentlich sollten solche Fehler doch VOR der Verleihung des Doktortitels auffallen. Streit um Doktorwürden nimmt inflationäre Züge an und es ist bedauerlich, dass diese wissenschaftlichen Fragen zum politischen Instrument werden. Das schadet wissenschaftlicher Leistung mehr als verbrauchten Politikern.

    (mehr …)