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  • Kleine Anfrage: Umgang mit Lebensmittelproben – Käse aus Prüflaboren in Kantinen

    Umgang mit Lebensmittelproben – Käse aus Prüflaboren in Kantinen

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

    Anmerkung: Aus der Presseberichterstattung wurde bekannt, dass Reste von Käseproben, die Produzenten dem Land zwecks Überprüfung unentgeltlich zur Verfügung stellten, jahrzehntelang an Kantinen verkauft wurden.

    Vorbemerkung der Landesregierung:
    Bei der hier in Frage stehenden Überprüfung von Käse handelt es sich um eine reine Markenprüfung zur Einstufung von Güteklassen gemäß § 11 der Käseverordnung vom 14. April 1986. Die Käseprüfungen finden in einem monatlichen Turnus durch eine überregionale Sachverständigenkommission statt. Für diese Prüfungen werden ganze Käselaibe angeliefert, von denen jeweils nur kleine Mengen für sensorische und analytische Prüfungen entnommen werden.

    1. Wie viele Betriebe (Produzenten) waren insgesamt betroffen?

    Fünf Meiereien.

    2. Welche Kantinen waren betroffen?

    Die Kantine im Behördenzentrum Kiel-Wik sowie die Kantine im Gebäude Düsternbrooker Weg 104.

    3. Wer hat die Weitergabe der Proben autorisiert? Wer ist für die Weitergabe verantwortlich?

    Die Weitergabe war über Jahrzehnte geübte Praxis, die Anfänge lassen sich nicht mehr nachvollziehen. Warum seinerzeit die Weitergabe und die damit verbundene Einrichtung eines Einnahmetitels im Landeshaushalt eingeführt und autorisiert wurden, darüber liegen dieser Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

    4. Kann ausgeschlossen werden, dass die an die Kantinen weitergegeben Proben mit Keimen oder anderweitig belastet waren?

    Es handelt sich bei den Proben um handelsüblichen Käse, der gemäß Marktordnung eingestuft wurde. Die Überprüfungen fanden nicht aufgrund lebensmittelrechtlicher oder sicherheitsrelevanter Fragestellungen statt. Zur guten fachlichen Laborpraxis gehört es, Probematerial so zu lagern und zu behandeln, dass Belastungen mit Fremdkeimen etc. ausgeschlossen werden können. Im Rahmen der Käseprüfung wird der Käse von Sachverständigen geprüft und verkostet.

    5. Kann eine Gesundheitsgefährdung bei Verzehr der weitergegebenen Proben ausgeschlossen werden?

    Siehe Antwort zu Frage 4.

    6. Welche Gründe gibt es für das Land SH und den verantwortlichen Minister von der Bundesregelung, die die Weitergabe der nicht genutzten Proben verbietet, abzuweichen?

    Siehe Antwort zu Frage 3.

    7. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass die Abgabepflicht eine gesetzliche Einschränkung des Eigentumsrechts darstellt und das Land aus dieser Einnahmen erwirtschaftet?

    Die Landesregierung hat die langjährige Praxis umgehend beendet. Warum der Haushaltsgesetzgeber dieser Praxis über Jahre zugestimmt hat, darüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts erfolgt zurzeit durch die Staatsanwaltschaft Kiel in einem dort anhängigen Ermittlungsverfahren. Ergebnisse dieser Prüfung sind der Landesregierung bislang nicht bekannt.

    8. In welchem Haushaltstitel wurde die Einnahmeerwartung eingestellt?

    Für die Einnahmen ist im Landeshaushalt seit Jahrzehnten ein entsprechender Titel vorhanden (Titel Nr. 125 01). In den letzten Jahren sind Einnahmen in Höhe von ca. 2000 € verbucht worden. Dem stehen Kosten von rund 40.000 € gegenüber, die das Land trägt (Titel 534 02).

    9. Sind derartige Fälle auch aus anderen Bundesländern bekannt? Wenn ja, welche? Bitte Land und jeweiligen Fall nennen.

    Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.

    10. Werden Proben, die aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Regelungen auch in anderen Bereichen (Fleisch, Fisch etc.) abgegeben werden, nach der Beprobung entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben? Wenn ja, an wen und zu welchem Zweck?

    Nein.

    11. Welche Arten von Lebensmittelproben sammelt das Land sonst noch bei Produzenten oder Händlern? Was passiert mit den jeweiligen Resten, die nicht für die Untersuchung benötigt wurden?

    Im Rahmen von Prüfungen zu Marktordnungen bzw. im Rahmen von Lebensmitterechtlichen Untersuchungen werden vielfältige Proben untersucht, deren Reste gemäß den Vorgaben ordnungsgemäß entsorgt werden.

    Drucksache 18/1541

  • Antrag: Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein stärken, nicht abbauen

    Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein stärken, nicht abbauen zu der Drucksache 18/1528 (Zukunftsfähigkeit der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein sichern)

    Änderungsantrag der Piratenfraktion

    Der Landtag wolle beschließen:
    Die Landesregierung wird aufgefordert, durch Aufstockung der institutionellen Landesförderung der Verbraucherzentrale das vor dem Jahr 2014 bestehende Beratungsangebot wiederherzustellen und entsprechend den steigenden Beratungsbedarfen auszubauen. Darüber hinaus ist die institutionelle Landesförderung in Zukunft regelmäßig der Entwicklung von Personalkosten und Beratungsbedarf anzupassen.

    Begründung:

    Die Förderung der Verbraucherzentrale durch das Land Schleswig-Holstein ist in den vergangenen 10 Jahren ungeachtet steigender Beratungsbedarfe und trotz gestiegener Personal- und Sachkosten (+ 18%) nicht entsprechend angepasst worden. Vielmehr wurde 2012 die institutionelle Landesförderung der Verbraucherzentrale von zuvor 758.000 € jährlich auf 699.400 € gekürzt. In der Folge musste die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Anfang 2014 Personal in den Beratungsstellen abbauen und die Öffnungszeiten ihrer Beratungsstellen in Kiel, Lübeck, Norderstedt, Heide und Flensburg einschränken. Dabei konnte schon mit den früheren Kapazitäten jeder dritte Anruf in den Beratungsstellen nicht mehr entgegen genommen werden. Über 18.000 Ratsuchenden konnte 2013 nicht geholfen werden.In der gleichen Zeit haben sich die Verbraucherthemen in ihrer Tiefe und Breite stark ausgeweitet, beispielsweise im Bereich der privaten Altersvorsorge, des Finanzmarkts, der Telekommunikation und neuen Medien. Verminderte Beratung führt auch zu geringeren Eigeneinnahmen der Verbraucherzentrale. So droht eine Abwärtsspirale. Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW heißt es: „Wir wollen das bestehende Beratungsangebot der Verbraucherzentralen im Land erhalten und optimieren. Wir wollen den steigenden Beratungsbedarfen bei der Insolvenzberatung und Finanzprodukte/Finanzdienstleistungen sowie bei Internet- und Telefondienstleistungen Rechnung tragen.“ Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, das Versprechen einzulösen, das vorhandene Beratungsangebot zu erhalten und anzupassen. Die Finanzierung könnte aus dem Etat der Wirtschaftsförderung erfolgen. Projektmittel sind nicht geeignet, die Kapazität in den Beratungsstellen zu erhalten. Die Beratungsstellen vor Ort sind kein Projekt, sondern Daueraufgabe: Eine unabhängige Verbraucherberatung gibt den Bürgerinnen und Bürgern die nötige Sicherheit, sich in Zeiten komplexer Märkte für Produkte und Leistungen zu entscheiden. Außerdem gewährleistet sie die Bedingungen eines fairen Wettbewerbs und schützt seriöse Unternehmen.

    Uli König Torge Schmidt und Fraktion

    Drucksache 18/1608

  • Kleine Anfrage: Einsatz von Windows XP und Office 2003

    Einsatz von Windows XP und Office 2003

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerpräsident

    Vorbemerkung des Abgeordneten:
    Am 8. April 2014 stellt Microsoft den Support für Windows XP sowie für Office 2003 ein.

    1. Wie viele Installationen von Windows XP sind zurzeit bei dem Land und seinen Einrichtungen im Betrieb? Wie viele davon sind direkt oder indirekt mit dem Internet verbunden?

    Antwort:
    Installationen innerhalb des Landesstandards Der Bereich des Bürokommunikations-Landesstandards „+1“ wird komplett umgestellt. Es gibt noch wenige Restinstallationen, welche bis Juni 2014 ab-gearbeitet sein werden. Installationen von Windows XP, welche primär zur Steuerung von z.B. Labor-geräten pp. eingesetzt werden, sind im Einzelfall durch die zuständige Dienststelle zu betrachten. Das „Integrierte Sicherheitsmanagement des Landes SH (ISMS)“ erlässt hier verwenden. Installationen außerhalb des Landesstandards Steuerverwaltung: In der Steuerverwaltung werden derzeit ca. 5000 Installationen von Windows XP betrieben, die miteinander, aber nur indirekt mit dem Internet (über Terminal-Server-Lösung) verbunden sind. Weitere 200 (Internet-PCs) Installationen sind direkt mit dem Internet, aber weder mit den erstgenannten Installationen noch untereinander verbunden. Nachgeordneter Bereich MJKE Staatsanwaltschaften: Es sind 815 Installationen von Windows XP im Betrieb. Im Bereich der Staats-anwaltschaften sind davon 5 Installationen von Windows XP im Betrieb. Keine dieser Installationen ist direkt mit dem Internet verbunden. MBW: Für den Bereich der Hochschulen und der Universitätskliniken ist eine Erhe-bung in der für die Antwort zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten.

    2. Wie viele Installationen von Office 2003 sind derzeit bei dem Land oder seinen Einrichtungen im Betrieb? Wie viele davon sind direkt oder indirekt mit dem Inter-net verbunden oder kommen mit Dateien, die aus dem Internet stammen, in Kontakt?

    Antwort:
    Landesstandard „+1“ Im Landesstandard ist eine Umstellung flächendeckend umgesetzt. Es gibt noch Restinstallationen, welche in Abhängigkeit zu Fachverfahren eingesetzt werden. Diese sind im Einzelfall durch die Dienststelle zu betrach-ten. Vorgaben dazu werden über das „Integrierte Sicherheitsmanagement des Landes SH (ISMS)“ erlassen.
    Steuerverwaltung: In der Steuerverwaltung gibt es 19 Installationen, die mit dem Internet indirekt verbunden sind.
    Nachgeordneter Bereich MJKE / Staatsanwaltschaften: Es sind 810 Installationen von Office 2003 im Betrieb. Im Bereich der Staats-anwaltschaften sind davon 5 Installationen von Windows XP im Betrieb. Keine dieser Installationen ist direkt mit dem Internet verbunden. MBW: Für den Bereich der Hochschulen und der Universitätskliniken ist eine Erhe-bung in der für die Antwort zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten.

    . Wenn noch Installationen vorhanden in Betrieb sind:
    1. Wird das Land die genannten Installationen nach dem 8.4.2014 weiterbe-treiben? Wenn ja, warum und wann ist eine Umstellung geplant?

    Antwort:
    Landesstandard „+1“ Im Bereich des Landesstandards ist ein Nachfolgesystem seit 2011 verfügbar. Der Betrieb von verbleibenden, einzelnen Installationen in Verantwortung der jeweiligen Ressorts erfolgt mit der Maßgabe, eine zeit-nahe Umstellung sicherzustellen. Die Umstellung wird durch das integrierte Sicherheitsmanagement des Landes kontrolliert.Steuerverwaltung: Ja. Der Weiterbetrieb ist mit überschaubaren Risiken verbunden. Zwar steigt das Risiko der Infektion mit Schadsoftware, das gilt jedoch nur für die 200 Installationen, die mit dem Internet direkt verbunden sind. Selbst im Fall der Infektion einer solchen Installation besteht keine Ge-fahr einer Verbreitung auf weitere Installationen. Zur geplanten Umstellung s. Antwort auf Frage 3.3. MJKE
    Nachgeordneter Bereich MJKE / Staatsanwaltschaften: Im Bereich der Justiz werden die noch verbleibenden Windows XP-Installationen bis November 2014 weiter betrieben werden. Die Ablösung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Ersatzausstattungen, die im November 2014 abgeschlossen sind.
    Im Bereich der Staatsanwaltschaften werden die unter 1 genannten vorhandenen Installationen aus fachlichen Gründen zunächst weiterbe-trieben werden müssen, um die in Ablösung befindliche MESTA 2.x –Schnittstellen auslesen, die Schnittstellendateien erstellen und an die zentrale Kommunikationskopfstelle übergeben zu können. Mit der für 2014 geplanten Einführung von MESTA 3.0 wird die Ablösung dieser Übergangslösung erfolgen.
    Landespolizei: Die Planung der Migration wird nach Abschluss der LSK-Migration zu +1 begonnen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage hat das LPA nur Auskunft geben können, über Geräte, die von dort aus betreut werden. Eine Erhebung für den Bereich der ermittlungstechnischen Spezialgeräte ist noch nicht abgeschlossen.

    2. Wie wird das Land die genannten Installationen auf eine aktuelle Software migrieren? Welche Software jeweils wird die alten Installationen ersetzen? Welche Kosten und welcher Arbeitsaufwand (in Arbeitsstunden) werden hierfür voraussichtlich erforderlich sein und auf welchen Erwägungen beruht diese Erwartung?

    Antwort:
    ZIT SH: Im Landesstandard erfolgt eine Migration mit Unterstützung von Dataport. In der Maßnahme für den Landesstandard sind die Migrationskosten über die Arbeitsplätze, neben weiteren Kosten, veranschlagt. Kalku-latorisch werden diese mit 90 € je AP angesetzt. Steuerverwaltung: Die Migration wird im Rahmen des mehrjährigen Projekts „Steuer PC“ erfolgen. Dabei wird Windows XP durch Windows 7 ersetzt werden. Das ist jedoch nicht Hauptziel des Projekts, bei dem es primär um die Einführung des länderübergreifenden Standards „SteuerClient“ in Schleswig-Holstein und den Bezug von IT-Grunddiensten aus dem Landessystemkonzept geht. Durch Einbeziehung in dieses Projektwird die Umstellung auf Windows 7 keinen zusätzlichen Aufwand erzeugen.
    Nachgeordneter Bereich MJKE / Staatsanwaltschaften: Es ist geplant, dass sich die Justiz dem Landesstandard ‚+1‘ anschließt; ein entsprechendes Projekt ist aufgesetzt. Somit gelten dann für die Justiz die gleichen Aussagen, wie für die den Landesstandard einsetzenden Behörden.

    3. Existiert eine zeitliche Planung für den Umstieg von Windows XP und Office 2003 auf andere Systeme? Wenn ja, wird um die Darstellung des Zeitplanes und seiner Rahmenbedingungen gebeten.

    Antwort:
    ZIT SH:Siehe 3.1 Steuerverwaltung: Ja. Im Rahmen des Projekts SPC (vgl. Antwort auf Frage 3.2) soll die Umstellung im 4. Quartal 2014 abgeschlossen werden. MBW: Der Umstieg ist für das erste Quartal 2014 geplant. Den genauen Zeitraum der Umsetzung legen die Schulen eigenverantwortlich fest. Nachgeordneter Bereich MJKE /Staatsanwaltschaften: Siehe 3.1

    4. Wurde der Einsatz von OpenSource Software als Ersatz für die genannten Pro-dukte in Betracht gezogen? Welche Gründe sprechen dafür, welche dagegen? Mit welchen Kosten wäre im Falle des Einsatzes von OpenSource Software zu rechnen? Es wird um die Übersendung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gebeten.

    Antwort: ZIT SH: Ja. Der Einsatz von BK-Systemen ist eine Abwägung von Funktionalität und Wirtschaftlichkeit. Die Lizenzkosten bilden dabei eine Teilmenge der anfallenden Gesamtkosten. Für die Gesamtwirtschaftlichkeit sind Migrationskosten, Einbindungsaufwände von Fachverfahren, Support- und Lizenzkosten zu be-rücksichtigen.
    Steuerverwaltung: Nein. Die Steuerverwaltung hat sich für den IT-Bereich eine länderübergrei-fende Arbeitsteilung zum Ziel gesetzt, Voraussetzung dafür ist die Orientierung an dem einheitlichen Standard „SteuerClient“. Dieser sieht den Einsatz von OpenSource Software nicht vor. Nachgeordneter Bereich MJKE / Staatsanwaltschaften:
    Wie unter 3.2 ausgeführt plant die Justiz den Einsatz des Landesstandards. Im übrigen Bereich des MJKE wurde der Einsatz von OpenSource-Software auf Grund der Anwendung des Landesstandards nicht gesondert durch das MJKE/die Kulturbehörden geprüft.

    Drucksache 18/1536

  • Antrag: Recht auf anonymes Fernsehen – Massenüberwachung von Zuschauern verhindern

    Antrag der Fraktion der PIRATEN:

    Der Landtag wolle beschließen:
    Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für die Durchsetzung des Rechts der Bürger auf anonyme Nutzung des deutschen Rundfunkangebotes auch mit „Smart-TV“-Geräten einzusetzen.
    Insbesondere darf der Einsatz von Cookies oder Tracking Technologien nur mit der ausdrücklichen freiwilligen und informierten Einwilligung des Nutzers erfolgen.
    Gegen Verstöße muss wirksam vorgegangen werden.

    Begründung:

    Moderne Smart-TVs mit Internetanschluss rufen im Hintergrund Daten von den Sendeanstalten ab. Dies ermöglicht es den Sendern, das Fernsehverhalten einzelner Nutzer zu verfolgen. Dies ist nicht akzeptabel.

    Status: offen

    Drucksache: 18/1566

     

  • Kleine Anfrage: Einnahmen aus der Überlassung von gerichtlichen Entscheidungen

    Einnahmen aus der Überlassung von gerichtlichen Entscheidungen

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa

    1. Wie viele Abschriften gerichtlicher Entscheidungen i.S.d. Nr. 5 der Gebührenordnung zum Landesverwaltungskostengesetz wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 angefordert, wie viele wurden erteilt? Soweit möglich wird um eine Darstellung nach Gerichtsbezirken gebeten.
    2. Wie hoch sind die Einnahmen des Landes bzw. der Gerichte aus Gebühren nach Nr. 5 der Gebührenordnung zum Landesverwaltungskostengesetz in den Jahren 2011, 2012 und 2013 gewesen? Soweit möglich wird um eine Darstellung nach Gerichtsbezirken gebeten.
    3. In wie vielen Fällen und für wie viele Entscheidungen wurde von der Regelung der Anmerkung Nr. 2 zu Nr. 5 der Gebührenordnung Gebrauch gemacht und
    a) gänzlich von der Erhebung von Gebühren oder
    b) teilweise von der Erhebung abgesehen?
    Es wird um eine Darstellung der Jahre 2011, 2012 und 2013 nach Gerichtsbezirken gebeten.

    Antwort zu Fragen 1-3 Bei den Gerichten erfolgt keine Erfassung über die Anforderung gerichtlicher Entscheidungen. Auch die Höhe der jährlichen Einnahmen für die hierfür zu erhebenden Gebühren ist nicht ermittelbar. Diese Einnahmen werden mit sämtlichen Gerichtskosten in den Gerichtskapiteln des Einzelplans 09 in den Titeln 11102 bzw. 112 vereinnahmt und nicht getrennt erfasst.

    4. Wann hat es zuletzt eine Überprüfung der Gebührenbemessung von Nr. 5 der Gebührenordnung gegeben? Welche – konkreten – Kriterien haben zu der Bemessung in der angesetzten Höhe geführt?

    Antwort: Nach Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses zum Landesjustizverwaltungskostenge-setz (LJVKostG) wird für die Überlassung einer gerichtlichen Entscheidung auf Antrag nicht am Verfahren beteiligter Dritter eine Gebühr von 12,50 Euro je Entscheidung erhoben. Die Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses zum LJVKostG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kosten im Bereich der Justizverwaltung (Landesjustizverwaltungskostengesetz – LJVKostG – vom 8. Februar 2005 (GVOBl. S. 130) eingeführt. Für die Überlassung einfacher Ab-schriften gerichtlicher Entscheidungen in Papierform zur Veröffentlichung in Entscheidungssammlungen oder Fachzeitschriften fand nach alter Rechtslage in Schleswig-Holstein die allgemeine Dokumentenpauschale des § 4 Abs. 1 und 2 JVKostO Anwendung. Da die allgemeine Dokumentenpauschale nicht mehr kostendeckend war, wurde eine aufwandsbezogene Gesamtpauschale in Höhe von 12,50 € festgelegt und in das Gebührenverzeichnis des LJVKostG übernommen. Der Betrag von 12,50 € ist unter Berücksichtigung des Aufwandes, insbesondere für das Heraussuchen der Entscheidung, die Anonymisierung der Entscheidung aus Gründen des Datenschutzes, das Fertigen der Abschriften, die Übermittlung der Abschriften, Portokosten sowie die Überwachung des Zahlungseingangs er-mittelt worden. Nach einer Länderumfrage zur Höhe des Gebührenansatzes wa-ren alle Landesjustizverwaltungen übereingekommen, einen neuen Gebührentat-bestand in die jeweiligen Gebührenverzeichnisse einzustellen, wobei der über-wiegende Teil der Landesjustizverwaltungen sich für den Betrag von 12,50 € ent-schieden hatte (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (Landesjustizverwaltungskostengesetz – LJVKostG – Drucksache 15/3800 – B. Lösung, Begründung zu Nr. 5 der Anlage zu § 1 Abs. 2 LJVKostG). Die Gebührenhöhe wurde in Schleswig-Holstein seit der Einführung nicht geän-dert.

    5. In der Landesrechtsprechungsdatenbank sind für das Jahr 2012 insgesamt 0 amtsgerichtliche, 37 landgerichte und 7 oberlandesgerichtliche Entscheidungen öffentlich zugänglich. Ausweislich der Justizgeschäftsstatistik für das Jahr 2012 sind in diesem Jahr sind durch die Amtsgerichte in Zivilsachen 5987 streitige Ur-teile, durch die Landgerichte 2970 streitige Urteile und durch das Oberlandesge-richt 312 streitige Urteile ergangen. Wie beurteilt die Landesregierung hierbei die Veröffentlichungsquote von 0 %, 1,25 % und 2,2 % im Vergleich zu anderen Bun-desländern und privaten Anbietern mit kostenlosen Zugang für die Nutzer?

    Antwort:
    Die Veröffentlichungsquoten anderer Bundesländer und die Veröffentlichungs-quoten privater Anbieter mit kostenlosem Zugang für die Nutzer sind der Landesregierung nicht bekannt.

    6. Die Landesregierung ist in der Antwort auf meine kleine Anfrage (Drs. 18/798) der Auffassung, dass die Entscheidung über die Veröffentlichung von Entscheidungen dem Bereich der richterlichen Unabhängigkeit unterfalle.
    a) Gilt dies auch im Bereich der strafrechtlichen Urteile, in denen aktenführende und damit das Urteil vorhaltende Behörde die Staatsanwaltschaft ist?
    b) Wie beurteilt die Landesregierung diese Frage bei Gerichten, wenn das betref-fende Verfahren abgeschlossen ist und somit nur der Bereich der Gerichts-verwaltung betroffen wäre?

    Antwort:
    a) Auch im Bereich der strafrechtlichen Urteile unterfällt die Entscheidung der Richterinnen und Richter über die Veröffentlichung der eigenen Entscheidungen dem Bereich der richterlichen Unabhängigkeit. Wie in allen anderen Ver-fahren auch, steht allen Parteien und Beteiligten des Verfahrens offen, die Entscheidung anonymisiert zu veröffentlichen.
    b) Nach Abschluss eines Verfahrens entscheidet die Gerichtsverwaltung über Anträge auf Erteilung von Abschriften der Entscheidung. Die Entscheidung über die Veröffentlichung der Entscheidung trifft die Verwaltung nicht.

    7. Hat das Land Vereinbarungen i.S.d. Nr. 5 Anmerkung 3 des Landesjustizverwaltungskostengesetzes in Verbindung mit § 7a Abs. 1 Justizverwaltungskostenord-nung getroffen? Wenn ja, welche Gegenleistungen wurden vereinbart?

    Antwort:
    Ja, im Bereich der Justiz hat das Land Vereinbarungen i.S.d. Nr. 5 Anmerkung 3 des Landesjustizverwaltungskostengesetzes in Verbindung mit § 7a Abs. 1 Justizverwaltungskostenordnung getroffen. Dieser Aspekt ist Teil der Preisverhandlungen mit den Anbietern juristischer Informationssysteme und schlägt sich in ei-nem für die Justiz vergünstigten Pauschalpreis nieder, sodass die Gegenleistung im Sinne des § 7a Abs. 1 Justizverwaltungskostenordnung nicht beziffert werden kann. Da § 7a Abs. 1 Justizverwaltungskostenordnung jedoch nur die Übersendung auf Antrag betrifft und die weit überwiegende Anzahl der Übersendung von veröffentlichungswürdigen Entscheidungen durch die Gerichte an die Vertragspartner auf Grund der vertraglichen Vereinbarung erfolgt, kommt diesem Aspekt eine untergeordnete Bedeutung zu.

    8. Hat das Land Vereinbarungen i.S.d. Nr. 5 Anmerkung 3 des Landesjustizverwaltungskostengesetzes in Verbindung mit § 7a Abs. 2 Justizverwaltungskostenordnung getroffen?
    a) Wenn ja, wie viele Entscheidungen wurden auf Grundlage der jeweiligen Vereinbarung in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zur Verfügung gestellt?
    b) Wenn ja, wie hoch war je Vereinbarung jeweils die erbrachte Gegenleistung?
    Soweit erforderlich, können die Vertragspartner anonymisiert werden.

    Antwort zu 8 a:
    Nein.
    Anmerkung zu Fragen 7 und 8: Das LJVKostG wird an das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz angepasst (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizverwaltungskostengesetzes und weiterer Gesetze -Drucksache 18/1469-). § 7a Abs. 1 Justizverwaltungskostenordnung entspricht nunmehr (seit dem 1. Au-gust 2013) § 20 Justizverwaltungskostengesetz.

    Drucksache 18/1524

  • Antrag: Einheitliche Kennzeichnung bei Scripted Reality Formaten

    Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN
    Einheitliche Kennzeichnung bei Scripted Reality Formaten
    zu der Drucksache 18/1477

    Der Landtag wolle beschließen:

    Der Landtag Schleswig-Holstein begrüßt die Initiative des Medienrats der Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH), die Programmveranstalter zur einheitlichen Kennzeichnung von Fernsehsendungen im Tagesprogramm im Vor und Nachspann, die mittels dramaturgischer Inszenierung fiktiver Handlungen den Anschein einer Dokumentation oder Reportage erwecken sollen (Scripted Reality).
    Darüber hinaus hält er die Kennzeichnung auch während der gesamten Sendezeit für erforderlich und bittet die Landesmedienanstalt, dies im Rahmen ihrer Iniative zu berücksichtigen.
    Soweit die Programmveranstalter der Aufforderung zur einheitlichen Kennzeichnung von Scripted Reality Formaten im Vor-,
    Nachspann und während der gesamten Sendezeit auf freiwilliger Basis nicht nachkommen, wird die Landesregierung gebeten, eine entsprechende staatsvertragliche Regelung mit den anderen Bundesländern zu vereinbaren.

    Begründung:

    Die Kennzeichnung lediglich am Anfang und Ende der Sendung bewirkt nur einen geringen Informationseffekt, da oftmals zwischen den gleichzeitig laufenden Sendungen hin- und hergeschaltet wird. Auch verliert sie ihre Wirkung bereits dann, wenn der Zuschauer ein paar Minuten zu spät einschaltet.

    Status: Im Ausschuss

  • Kleine Anfrage: Beschaffung von Fahrzeugen der Landespolizei

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Innenminister

    Beschaffung von Fahrzeugen der Landespolizei

    Der Presseberichterstattung lässt sich entnehmen, dass 25 neu beschaffte Einsatzfahr-zeuge der Polizei nachgerüstet werden müssen, weil die vorhandenen Lautsprecher für den Einsatzzweck nicht geeignet sind.

    1. Was ist der konkrete Grund für die vorläufige Außerdienststellung der neuen
    Fahrzeuge?

    Antwort: Betroffen sind ausschließlich 25 Funkstreifenwagen des Herstellers Mercedes-Benz, Modell E 250 CDI-T, für die Autobahnpolizeidienststellen. Am 16.12.2013 wurde das erste Fahrzeug dieser Serie dem Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Oldesloe übergeben. Nach ersten Streifenfahrten beanstandete diese Dienststelle, dass bei Geschwindigkeiten ab 120 Km/h und den dann vorhandenen Fahrgeräuschen der Funkverkehr nicht mehr zu verstehen ist.
    Das betroffene Fahrzeug wurde deshalb am 17.12.2013 in die Polizeiwerkstatt zu-rückgeholt. Weitere Fahrzeuge wurden nicht ausgeliefert.

    2. Wann wurden die betroffenen Fahrzeuge bestellt?

    Antwort: Die Fahrzeuge wurden im Juni 2013 bestellt.
    Drucksache 18/1450 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode

    3. Wann wurden die betroffenen Fahrzeuge geliefert?

    Antwort: Die Fahrzeuge wurden Mitte November 2013 fristgerecht geliefert.

    4. Welche Arbeiten (zur Mangelbehebung und sonstige) werden durch welche Stellen an den Fahrzeugen vorgenommen und mit welchen Kosten wird hierbei jeweils gerech-net? Es wird ebenfalls die Angabe der voraussichtlich erforderlichen Personalkapazitä-ten erbeten.

    Antwort: Nach Rücksprache mit dem Hersteller/Fahrzeugausbaubetrieb und durch Initiative der Funkwerkstatt des Landespolizeiamtes wurden unverzüglich Lösungen zur Mängelbe-seitigung entwickelt. Um diese umzusetzen, wurde ein Adapterkabel des Herstellers benötigt, das schnellstmöglich zum Jahresbeginn 2014 geliefert wurde. Im Ergebnis ist der Funkverkehr seitdem nicht mehr aus dem Lautsprecher der Fahrertür, sondern nach dem Einbau des Adapterkabels aus dem zentralen Lautspre-cher im Armaturenbrett zu hören. Unter Einbeziehung der Nutzerdienststellen erfolgte am 09.01.2014 eine Erprobung mit fünf umgerüsteten Fahrzeugen. Die technische Lö-sung wurde in vollem Umfang als praxistauglich bewertet. Entsprechend werden alle 25 betroffenen Fahrzeuge durch Beschäftigte der Funkwerkstatt umgerüstet. Der Ar-beitsaufwand eines Monteurs liegt bei ca.10 – 15 Minuten pro Fahrzeug. Für die Um-rüstung aller Fahrzeuge ist mit Personalkosten von insgesamt 100 Euro zu rechnen.

    5. Von wann bis wann werden die Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen oder standen sie nicht zu Verfügung?

    Antwort: Das betroffene Fahrzeug stand dem Polizeivollzugsdienst seit dem 17.12.2013 nicht zur Verfügung. Die umgerüsteten Fahrzeuge werden den vorgesehen Polizeidienst-stellen ab der 3. Kalenderwoche 2014 sukzessive übergeben.

    6. Welchen Umfang hatte der betroffene Beschaffungsvorgang für die Landespolizei ins-gesamt? Es wird um die Angabe der Gesamtzahl an Fahrzeugen gruppiert nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp, der Kosten je Fahrzeug und weiterer Kosten sowie der Ge-samtkosten des Beschaffungsvorgangs gebeten.

    Antwort: Betroffen sind ausschließlich 25 Funkstreifenwagen des Herstellers Mercedes-Benz, Modell E 250 CDI-T. Kosten je Fahrzeug: 47.736 € (brutto), Gesamtkosten: 1.193.400 € (brutto).

    7. Wie viele Fahrzeuge sind – bezogen auf die Frage zu 3 – von dem Mangel betroffen?

    Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
    Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1450

    8. Versorgt der Hersteller und oder der Lieferant nach Kenntnis der Landesregierung regelmäßig (nicht nur aber auch die Schleswig-Holsteinische) Polizei mit Fahrzeugen? Wenn ja: Seit wann ist der zur Nachrüstung zwingende Mangel Bestandteil der Anfor-derungen an Fahrzeuge der Polizei?

    Antwort: Der Hersteller liefert Fahrzeuge auch an die Polizeien anderer Bundesländer. Funkausrüstung ist ein obligatorisches Ausstattungsmerkmal aller Dienstkraftfahrzeu-ge. Bei dem vorliegenden Mangel handelt es sich nicht um eine Nachrüstung, sondern lediglich um das technische Ansteuern eines anderen bereits im Fahrzeug vorhande-nen Lautsprechers.

    9. Waren die Lautsprecher im Innenraum in den Ausschreibungsunterlagen als Anforde-rung beschrieben? Wenn ja, wie? Wenn nein, wie konkret war der Inhalt der Aus-schreibung im Hinblick auf die Ausstattung der zu bestellenden Fahrzeuge?

    Antwort: Eine genaue Spezifikation der zu verwendenden Komponenten ist unüblich, da eine Umsetzung fahrzeugspezifisch oft gar nicht möglich ist. Die Anbieter sind gehalten, entsprechend der technischen Daten der vorgegebenen Funkanlagen und der fahr-zeugtechnischen Möglichkeiten Lösungen vorzuschlagen, welche dann entsprechend bewertet werden.

    10. Gab es Gespräche mit dem Hersteller und/oder Lieferanten der Fahrzeuge über die dem Verwendungszweck entsprechende Nachrüstung und der Kostentragung hierfür?
    Wenn ja,
    a. werden der Hersteller oder der Lieferant die Kosten der Nachrüstung ganz oder teilweise tragen? Insoweit eine teilweise Kostentragung zugesagt wurde: Welche Kosten werden getragen?
    b. Welche weiteren Inhalte und Ergebnisse hatten die Gespräche?

    Antwort:
    Zu a: Bislang haben die Standardlautsprecher der Hersteller immer den An forderun-gen entsprochen. Dem Hersteller ist kein Versäumnis vorzuwerfen. Die erforderlichen Adapterkabel wurden als Kulanzleistung kostenlos zur Verfü-gung gestellt.
    Zu b: Zukünftig zu beschaffende Fahrzeuge werden werksseitig entsprechend konfi-guriert.

    11. Soweit der Hersteller oder Lieferant keine Kostentragung zugesagt hat,
    a. wurde diese angefordert? Wenn Nein: Warum nicht?
    b. mit welcher Begründung wurde die Kostentragung verweigert?

    Antwort: Siehe Antwort zu Frage 10 a.

    Drucksache 18/1450

  • Digitale Preisschilder – ein Problem für den Verbraucher?

    Digitale Preisschilder – ein Problem für den Verbraucher?

    In Kiel hat am 19.12.2013 am Dreiecksplatz ein neuer REWE-Markt eröffnet. Dieser verwendet kleine E-Ink-Displays, um die Preise für die Waren darzustellen. Diese können zu erheblichen Problemen für die Markttransparenz aus Sicht der Verbraucher führen.

    Rewe digitale Preisschilder

    Vorteile für den Verbraucher

    Zunächst einmal fallen die Displays durch sehr gute Lesbarkeit positiv auf. Die Kilo/100g Preise sind sauber und gut erkennbar dargestellt. Auch treten keine Fälle von Überlappungen mit Preisschildern von anderen Produkten auf.

    Vorteile für den Händler, Nachteile für den Verbraucher

    Der Vorteil für den Händler liegt daran, dass er für eine Preisänderung kein Personal mehr mit dem Umetikettieren beschäftigen muss. Jeder einzelne Preis kann in Sekundenschnelle vollautomatisch geändert werden. Ähnlich, wie man das von Tankstellen kennt. Dies eröffnet ganz neue Möglichkeiten. So kann der Händler zum Beispiel ab 19 Uhr, die Preise für Drogerieartikel erhöhen, da die Kunden keine Möglichkeit mehr haben auf den benachbarten Drogeriemarkt, welcher bereits um 19 Uhr schließt, auszuweichen. Ab 20 Uhr, wenn der Discounter schließt, könnte er dann die Preise für die günstigen Eigenmarkenprodukte anheben, da auch diese Konkurrenz für den Rest des Tages weggefallen ist. Am nächsten Tag, wenn die anderen Geschäfte wieder eröffnen, werden die Preise dann wieder gesenkt.

    Dynamische Preisanpassungen

    Es sind aber noch deutlich komplexere Varianten denkbar. So könnte das Kassensystem die Preise, ähnlich wie bei der Börse, anhand der Nachfrage automatisch regeln. Es ist einfach einen Algorithmus zu entwickeln, der die Schmerzgrenze der Verbraucher in Abhängigkeit von Tag und Uhrzeit, bezogen auf ein Produkt ermittelt und diese knapp unterschreitet. Die benötigten Daten werden heute schon bei jedem Einkauf erfasst. Bisher war es jedoch aufwendig, die Mitarbeiter alle paar Minuten die Preise ändern zu lassen.

    Gewinn für den Händler, Verlust für den Verbraucher

    Bei häufigen Preisanpassungen hat der Verbraucher keine Chance mehr Preise zu vergleichen, da sich die Preise stetig ändern. Ihm wird damit ein wichtiges Instrument genommen, mit welchem er Druck auf die Händler ausüben kann.

    Hacker

    Spannend wird auch die Frage, wie lange es dauert, bis die E-Ink-Displays gehackt werden. Hier ist sehr viel Schabernack denkbar. Angefangen damit, offensichtlichen Blödsinn auf den Displays darzustellen, könnten auch einfach nur einzelne Preise gesenkt werden. Da diese im Warenwirtschaftssystem aber noch korrekt hinterlegt wären, würden die Kunden dies dann an der Kasse monieren, wenn es ihnen auffällt. Es dürfte für den Händler schwer werden, gegen seine eigenen Preisschilder zu argumentieren.

    Transparenz notwenig

    Wenn sich diese dynamische Preisanpassungen durchsetzt, brauchen wir Instrumente um die Markttransparenz für den Verbraucher zu erhalten. Denkbar wäre hier beispielsweise eine Markttransparenzstelle, wie wir sie für Tankstellen schon haben. Auch eine Beschränkung der Anzahl der Preisänderungen wäre eine Möglichkeit.

    Verlässlichkeit

    Das Einzige, was die Händler davon abhalten könnte seine Preise all zu exessiv Achterbahn fahren zu lassen, ist, dass Verbraucher einfache Preise, die man sich merken kann, mögen. Wenn die Kunden einmal zu oft von einer Preiserhöhung kalt überrascht werden, schauen sie sich nach Alternativen um.

    Fazit

    Wir leben in einem freien Land, in dem ein Händler frei darin ist, seinen Kunden Angebote zu machen, wie er möchte. Es liegt aber auch in der Freiheit für uns Kunden, die Angebote anzunehmen oder abzulehnen. Ich für meinen Teil werde diesen REWE-Markt in Kiel genau im Auge behalten.

  • Rede: Keine PKW – Maut/ Europarechtskonforme- PKW- Maut

    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

    Herr Arp, ich habe in letzter Zeit von Ihnen selten so eine dünne Argumentation wie gerade in Ihrer Rede gehört. Das fand ich recht traurig. Herr Stegner, wenn Sie wirklich gegen eine Pkw- Maut sind und nicht nur nach irgendwelchen Ausflüchten suchen, warum das wegen irgendwelcher Bedingungen nicht kommen soll, dann stimmen Sie einfach für unseren Antrag. Wenn Sie ernsthaft gegen eine Pkw-Maut sowohl für Ausländer als auch für Inländer sind, dann stimmen Sie für unseren Antrag. Seien Sie doch so ehrlich. Im Grunde ist es schon erstaunlich, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit populistischem Wahlkampfgetöse auseinandersetzen muss. Aber das sind wohl die Kosten der sich bildenden Großen Koalition auf Bundesebene. Wir sollten uns hier sachlich mit dem Thema auseinandersetzen. Ich möchte mich deshalb bei den Kollegen der FDP ausdrücklich für den Antrag bedanken.

    Selbstverständlich lehnen die PIRATEN die Pkw- Maut ab, und zwar unabhängig von Nationalität und Wohnort.

    Zur Sache: Unsere Verkehrsinfrastruktur hat Sanierungsbedarf. Das kann man mittlerweile mit bloßem Auge erkennen. Unabhängig davon, ob die dafür erforderlichen Gelder aus rechtlich fraglichen Sondervermögen oder aus dem normalen Haushalt verbucht werden, geht es hier um die Quelle der zu verwendenden Gelder. Natürlich ist es naheliegend, die Nutzer in Anspruch zu nehmen. Damit verhindert man, dass Teile der Bevölkerung für Leistungen bezahlen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen oder nicht in Anspruch nehmen können. Durch anständige Gesetzgebungen und durch eine anständige Politik überprüft man aber vorher die Folgen seines Handelns, man ignoriert diese nicht. Jene Folgen sind es, die eine Einführung der Pkw- Maut indiskutabel machen. Ein Maut-System muss in irgendeiner Form die Kosten und den Umfang der Nutzung festmachen. Das setzt eine Erfassung der Nutzung voraus. Millionen von Menschen pendeln täglich zu ihrer Arbeit, fahren zu Familie und Freunden oder einfach irgendwo anders hin. All diese Bewegen würden mit einer Pkw-Maut erfasst, wenn sie nutzungsbezogen ist. Die Ingenieure sagen immer, dass die letzten 20 % der Lösung eines Problems am teuersten sind. Liebe CDU, wollen Sie für die Erfassung von 11 % der ausländischen Pkw auf unseren Straßen, eine Überwachungsinfrastruktur schaffen, die ihresgleichen sucht, statt mit der 80-%-Lösung und damit der datensparsamen Finanzierung über die Mineralölsteuer vorlieb zu nehmen? Durch die Verbindung von Vorratsdatenspeicherung der Bestandsdatenauskunft, Funkzellenabfragen und stillen SMS ist das Bewegungsprofil schnell ein Sozialprofil; wohlgemerkt ein Sozialprofil eines jeden Bürgers. Bürgerliche Freiheit und soziales Leben sehen anders aus. Die Profile sind dem Staat grundsätzlich verschlossen und haben ihn nicht zu interessieren. Jedes einzelne dieser Mittel gibt dem Staat schon zu viele Befugnisse, in unser Grundrecht einzugreifen. Zusammengenommen bilden sie aber die Perversion eines Rechtsstaates; eines Rechtsstaates, der sich zur Wahrung des Rechts nicht mehr für den Schutz des Soziallebens und der Freiheit seiner Bürger interessiert, eines Staates, der nur schützt, was moralisch ist. Wie schnell Moral sich wenden kann, das sollte allen von Ihnen bewusst sein. Der Rechtsstaat lebt gerade davon, dass er nicht im Vertrauen auf den aktuell guten Zustand agiert, sondern in Erwartung des Missbrauchs der Befugnisse. Daher darf man bestimmte Strukturen gar nicht erst aufbauen. Nein, ich will nicht warten, bis der nächste Anlass kommt, um auch noch die Bewegungen von Fußgängern aufzuzeichnen, um das Profil zu komplettieren.

    Aber auch für diejenigen, die eine Generalüberwachung der Bevölkerung für nahezu jeden Zweck für sinnvoll erachten, und das sind wohl maßgeblich die CDU und Teile der SPD, sehe ich keinen sinnvollen Grund für diese Maut.

    – Dann stimmen Sie doch für unseren Antrag, wenn Sie wirklich dagegen sind!

    – Wer hier von der Finanzierung der Straßen redet, der muss auch die Investitionen berücksichtigen. Wie schwachsinnig ist es, zur Heranziehung von 11 % der Nutzer ein Erfassungssystem aufzubauen, das alle erfassen muss? – Erinnern Sie sich an die Kosten von Toll Collect! Ich meine die öffentlichen Kosten und auch die Kosten für die Wirtschaft, denn jeder einzelne Lkw musste nachgerüstet werden. Wer hier Wirtschaftlichkeit vermutet, dem gehört jegliche Finanzverantwortung sofort entzogen. Das Projekt wird nicht einmal das vermeintliche Ziel erreichen. Dafür wird es jedoch noch mehr Überwachungsmöglichkeiten schaffen, die nicht hinnehmbar sind. Deshalb lehnen wir die Maut in jedem Gesichtspunkt ab. – Vielen Dank.

    Quelle im Plenarprotokoll

  • Dudenkorrektor für Linux wird eingestellt!

    Dudenkorrektor für Linux wird eingestellt!

    Der Dudenkorrektor ist meiner Meinung nach die einzige gute Rechtschreibprüfung, die unter Linux verfügbar ist. Der Dudenkorrektor 9 funktioniert jedoch nur bis LibreOffice Version 3.6.6.2 in der x86 variante, die heute nicht mehr Zeitgemäß ist.

     

    Auf Nachfrage teile mir der Dudenverlag mit:

    „Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Duden Rechtschreibprüfung 9.0 (und ältere Versionen) nicht mit OpenOffice 4.0 und LibreOffice 4.1 verwendet werden kann.

    Für OpenOffice und LibreOffice wird es bis auf weiteres, aufgrund der geringen Nachfrage, keine neue Version geben.
    Wir bedauern, Ihnen derzeit kein passendes Angebot unterbreiten zu können, bitten hierfür jedoch um Ihr Verständnis.“

    Auf die Nachfrage, ob sie denn die Quellcodes für den Dudenkorrektor freigeben könnten, erhielt ich folgende Antwort:

    „Zur Zeit gibt es noch keine Entscheidung, ob und in welcher Form eventuell die Quellcodes freigegeben werden können. Es werden aber alle Möglichkeiten überprüft.“

    Ich finde es sehr schade, dass der Dudenverlag dieses Produkt eingestellt, anstatt es weiter zu entwickeln. Mit der Veröffentlichung der Quellcodes könnte man zumindest die Rechtschreibprüfung auf dem aktuellen Niveau an die aktuelle Technik anpassen und weiterverwenden. Auch eine Portierung auf andere Software wäre möglich. Ich hoffe der Dudenverlag tut das richtige.