o tempora, o mores – Rede zur Funkzellenabfrage in Schleswig-Holstein

Anrede,

o tempora, o mores!!!

Die Behörden unseres Landes überwachen ihre Bürger ohne jedes Maß.

Was man bisher nur aus totalitären Systemen kannte, ist auch hier und heute allgegenwärtig.

In den letzten vier Jahren waren hiervon, neben einigen wenigen potenziellen Straftätern, abertausende Anwohner genau so betroffen wie zufällige Passanten, friedliche Demonstranten, Journalisten, Abgeordnete, Rechtsanwälte und Notare.

Bei dem durch unsere Anfrage öffentlich gewordenen, massiven staatlichen Ausspähen privater Daten durch Landesbehörden sehen wir nicht nur Hinweise darauf, dass in Schleswig-Holstein Grundrechte generell vernachlässigt werden. Wir gehen weiter:

Die Grundrechte der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und des Telekommunikationsgeheimnisses sind verletzt worden. Privatheit ist zum Luxusgut geworden.

Wer kann denn ausschließen, dass in einem Bereich in dem wieder eine maßlose Funkzellenabfrage stattfand, nicht auch eine Gewerkschaftsgruppe getagt hat und somit gegen Artikel 9 des Grundgesetzes verstoßen wurde? Wer kann denn ausschließen, dass nicht Journalisten mit ihrem Gesprächspartnern ausgespäht wurden und somit gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen wurde?

Wer kann den ausschließen, dass nicht auch Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften in einem Überwachungsbereich stehen und somit gegen Artikel 4 des Grundgesetzes verstoßen wurde?

Nun man sollte meinen, dass ein Innenminister, der seinen Auftrag ernst nimmt, nach dem Bekanntwerden Besserung gelobt und diese Verstöße für die Zukunft verhindert. Insbesondere dann, wenn wie hier, die Verstöße vorwiegend nicht in die eigene Amtszeit fallen.

Was aber macht unser Innenminister, Andreas Breitner?

DerInnenminister dieser Landesregierung, der unter anderem für den Schutz der Bürger zuständig ist, verteidigt das Ganze auch noch öffentlich. Aber was soll man erwarten?

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Herr Breitner:

Mancher aufrechte Sozialdemokrat wird sich im Grabe umdrehen.

Aber kommen wir gleich zu dem, was die Schlüsse aus der Antwort der Landesregierung aus Sicht der Piraten sind.

Diese Ergebnisse lassen sich nicht nur leicht nachvollziehen, nein, sie sind offensichtlich.

Sie sind auch kein Ruhmesblatt für das sozialdemokratisch geführte Innenministerium.

Das Tun des Innenministeriums innerhalb der derzeitigen Landesregierung ist im Wesentlichen von zwei Merkmalen geprägt. Diese beiden Merkmale sind: nicht können und nicht wollen.

Aber ich will auch gleich ein Lob an die Landesregierung richten: Addieren können sie. Jedenfalls oftmals. Damit hätten wir aber auch schon das Positivste an dieser Antwort erwähnt.

Denn sonst ist so ziemlich alles grottig, was sie uns dort präsentiert haben.

Als wir nach den Behörden des Landes fragten, welche die Funkzellenabfrage nutzen, meinten wir natürlich alle Behörden. Ich bin mir sicher, dass sie die Frage verstehen konnten.

Nun wurden also alle Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein säuberlich aufgereiht; immerhin vier. Aber mir fiel sofort auf, dass eine Behörde fehlt. Das Landesamt für Verfassungsschutz. Dies kann nur bedeuten, dass sie es entweder vergessen oder verschwiegen haben.

Wie ich bereits sagte, zwei Merkmale: nicht können oder nicht wollen.

Keiner von uns glaubt hier ernsthaft, dass das Landesamt für Verfassungsschutz die Funkzellenabfrage nicht nutzt. Wäre dies aber so, wäre das gesamte Instrument der Funkzellenabfrage in Frage zu stellen.

Denn, wenn dieses Instrument nicht genutzt wird, um unsere Verfassung zu schützen, um unser Land vor verfassungsfeindlichen Straftaten zu schützen, dann ist dieses Instrument gleich ganz unnötig.

Oder kann es sein, dass das Landesamt für Verfassungsschutz noch viel mehr überwacht? Dass die Zahlen der Staatsanwaltschaften nur die Spitze des Eisbergs sind. Eines Eisbergs, der zum Großteil unter der Oberfläche  gehalten werden soll, was ja eine allgemein bekannte und erwartete Eigenschaft eines Eisbergs ist.

Herr Breitner, wir haben weitere Fragen.

Kommen wir nun zur Fehlerhaftigkeit in den einzelnen Antworten. Ich will das beste und gleichzeitig erschreckendste Beispiel nehmen. Sie haben in Ihrer Antwort geschrieben, dass in einem Fall 120.000 Handys getrackt wurden. Dazu wurden angeblich 70.000 Datensätze übermittelt. Nun ist jedem klar, dass die Übermittlung der Tatsache, dass ein einzelnes Handys erfasst wurde, auch einen Datensatz darüber erfordert. Wo, zum Teufel, sind die übrigen 50.000 Datensätze? Wir müssen wieder feststellen, dass es dabei bleibt, entweder sie können nicht oder sie wollen nicht.

Dazu kommt noch, dass viele der mitgeteilten Daten natürlich nicht nachvollziehbar sind, weil die Daten nur teilweise noch vollständig sind. Wie und nach welchen Kriterien allerdings Daten gelöscht werden oder aber bis in alle Zeiten gespeichert werden, bleibt das Geheimnis der Landesregierung und des Innenministeriums. Dazu mal ganz nebenbei: wenn sie und die Ihnen unterstehenden Behörden den Datenschutz etwas ernster nehmen würden, hätte diese Anfrage kein nennenswertes Ergebnis gebracht.

Also halten wir fest, dass die gelieferten Daten mit Sicherheit fehlerhaft sind. Wieder stellt sich die Frage: können sie nicht oder wollen sie nicht?

Ich will aber die von Ihnen behauptete Notwendigkeit, Herr Minister, zum Anlass nehmen und Ihnen mal etwas ins Pflichtenheft schreiben.
Belegen sie das endlich!

Belegen sie, dass keine andere, die Grundrechte weniger einschränkende Maßnahme zum Erfolg geführt hätte.

Wir würden Ihnen doch mit Freude zustimmen, wenn sie das könnten.

Aber nein, es bleibt bei Ihrer immer gleichen, unbelegten Schutzbehauptung.

Wir möchten endlich den nutzen dieser Eingriffe belegt haben.

Es ist doch eine Selbstverständlichkeit menschlichen Handelns, dass jemand überprüft, ob das was er tut, richtig ist.

Dies nennt sich Evaluation.

Ein Vorgang, der so alt ist, wie die Menschheit selbst.

Nur im Innenministerium Schleswig-Holstein scheint er nicht bekannt zu sein.

Müssen denn ausgerechnet wir Piraten Ihnen erklären wie Sicherheitsarbeit funktioniert?

Wir brauchen endlich einen Nachweis dafür, dass das was sie dort im Geheimen tun, einen Nutzen stiftet. Dazu gleich vorweg:

Benutzen sie die von uns geforderte Evaluation nicht, um ihre politische Entscheidung im Nachhinein zu rechtfertigen.

Denn das finden wir dann auch heraus.

Was wir fordern, dient übrigens nicht nur dem Selbstzweck innerhalb des politischen Handelns. Es kann auch dazu führen, dass die Prozesse innerhalb der einzelnen Ermittlungsbehörden verbessert
werden.

Denn es muss doch auch Ihnen merkwürdig vorkommen, dass in Flensburg die Funkzellenabfrage nur selten angewandt wird, in Kiel aber exzessiv. Weder ist Flensburg nun als paradiesischer Hort des Verbrechens
bekannt, noch gibt es Hinweise darauf, dass es in Kiel keinerlei Straftaten mehr gibt.

Wir wollen wissen, ob in Ihren Behörden die Verhältnismäßigkeit einer Funkzellenabfrage nicht nur streng geprüft wird, nein, wir wollen auch, dass die Überprüfung überprüft werden kann. Wir wollen, dass die Bedingungen des §100 eingehalten werden. Immer!

Wir wollen, dass nicht nur des Ermittelns wegen ermittelt wird, wir wollen Ergebnisse sehen, die besser sind, als das, was sie bisher abgeliefert haben. Denn das ist dürftig, grottig, unterirdisch.

Zur Erinnerung einige Zahlen:

Über 850 Funkzellenabfragen seit 2009.

Sie erinnern sich? Das letzte Mittel.

Dabei wurden nur 64 Verfahren eröffnet.

Das heißt, das fast 800 Funkzellenabfragen keinen Hinweis liefern konnten. Fast 800 von über 850. Dies führte wiederum nur zu 36 Verurteilungen.

Nur 36.

Unser Schluss: die Funkzellenabfrage ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger, der noch dazu nichts bringt.

Bis zum Beweis durch sie, Herr Minister, bleibt das das gültige Ergebnis.

Da können sie rumlamentieren, wie sie wollen, alle anderen, die nicht blind oder verblendet sind, sehen das so.

Ein Schurkenstück ist aber die Behauptung, dass die Überwachten kein Interesse an einer Benachrichtigung über die Überwachung hätten. Nicht nur, dass es völlig unerheblich ist, was sie denken, denn das Gesetz schreibt diese Benachrichtigung vor. Nein, sie haben auch ganz offensichtlich keinen Schimmer davon, was die Bürger wollen.

Das tritt hier offen zutage. Ändern sie das.

Ändern sie ihre verquere Denke!

Das vorgeschobene Argument, dass eine Benachrichtigung der Betroffenen ein unverhältnismäßig großer Aufwand wäre, das können sie sich gleich abschminken.

Es würde eine SMS reichen, die den Betroffenen nach der, wahrscheinlich erfolglosen, Überwachungsmaßnahme zugesendet wird.

Im Einzelfall betragen die Kosten für eine solche SMS durch den Provider unter 1 Cent. Eine SMS-all-net-Flat gibt es für unter 10 Euro.

Das ist weder unverhältnismäßig teuer, noch ist das Versenden einer SMS ein durch den Provider ein übergroßer Arbeitsaufwand.

Wir Piraten fordern neben der bereits beschriebenen Evaluation ab sofort:

  • eine Benachrichtigung der Betroffenen,
  • eine unverzügliche Reduzierung des gespeicherten Datenbestandes in den Arbeitsdateien sowie die Löschung der zur Strafverfolgung nicht erforderlichen Daten,
  • die Sperrung der Rohdaten
  • keine weitere Speicherung der Funkzellendaten für Gefahrenabwehrzwecke
  • zukünftig eine genaue Bezeichnung der Rechtsgrundlagen in Anträgen an das Gericht,
  • die Schaffung untergesetzlicher Handlungsanweisungen im Land Schleswig-Holstein,
  • aber auch die Präzisierung der derzeitigen gesetzlichen Grundlagen.

Zum Abschluss noch die Übersetzung für die Nicht-Lateiner unter uns: o tempora, o mores bedeutet so viel wie: was für Zeiten, was für Sitten!