Kleine Anfrage: Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in Schleswig- Holstein

Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in Schleswig-Holstein

Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa

1. Wie viele Entscheidungen der Gerichte Schleswig-Holsteins wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in der Landesrechtsprechungsdatenbank (http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de) veröffentlicht? Es wird – soweit diese Daten vorliegen – darum gebeten, eine Aufschlüsselung nach Gerichten sowie nach Gerichtszweigen vorzunehmen.

Antwort:
332, Aufschlüsselung für jedermann über folgenden Link verfügbar:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1ixn/page/bsshoprod.psml/js_peid/Suchportlet2/media-type/htmlformhaschangedvalue=yes&eventSubmit_doSearch=suchen&action=portlets.jw.MainAction&deletemask=no&wt_form=1&form=jurisExpertSearch&desc=text&query=&desc=date&query=date&dateFrom=2010&dateTo=2012&desc=court_author&query=&desc=filenumber&query=&standardsuche=suchen

2. Wie viele Entscheidungen sind durch Schleswig-Holsteinische Gerichte in den Jahren 2010, 2011 und 2012 insgesamt ergangen? Es wird – soweit diese Daten vorliegen – darum gebeten, eine Aufschlüsselung nach Gerichten sowie nach Gerichtszweigen vorzunehmen.

Antwort:
Gerichtliche Entscheidungen – Urteile und Beschlüsse (einstweiliger Rechtsschutz, Einstellung nach Vergleich, Klagrücknahme oder sonstiger Erledigung), prozessleitende Verfügungen, mündliche Entscheidungen in der Sitzung – werden nicht statistisch erfasst.

3. Wie erfolgt die Auswahl der zu veröffentlichenden Entscheidungen durch die Gerichte?

Antwort:
Die zuständige Richterin / der zuständige Richter bzw. das Kollegialorgan ent-scheidet über die Veröffentlichung.

4. Erbringt die Landesregierung für die Veröffentlichung von Entscheidungen und Gesetzen durch die juris GmbH eine Gegenleistung? Wenn ja, welche?

Antwort:
Das Land Schleswig-Holstein unterhält mit der juris GmbH – Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland – einen „Vertrag Entscheidungen der Gerichte des Landes Schleswig-Holsteins als Bürgerservice“. Das Land zahlt für die laufende Pflege, den Betrieb und das Hosting des Informationssystems eine Vergütung (Pflegepauschale).

5. Werden die Daten an die juris GmbH in einem abgestimmten Format übermittelt? Wenn ja, werden die Daten auch anderen Personen aus Wunsch in diesem Format zur Verfügung gestellt?

Antwort:
Für die Erfassung, ggfls. Anonymisierung, Kennzeichnung und Übersendung der für den Bürgerservice bestimmten Entscheidungen stellt juris den Gerichten des Landes ein von juris entwickeltes elektronisches Werkzeug – das juris Metadaten-Tool – zur Verfügung.

6. Hält es die Landesregierung für denkbar, auch andere Datenbanken, insbesondere solche, die von den Nutzern kein Entgelt verlangen, regelmäßig mit Urteilen zu versorgen?

Antwort:
Datenbanken können die Gerichtsentscheidungen, die sie veröffentlichen wollen, von den Gerichten anfordern. Sie unterfallen Ziff. 5 der Anlage zu § 1 Abs. 2 LJVKostG SH (GVOBl. 1992, 439) – Überlassung einer gerichtlichen Ent-scheidung auf Antrag nicht am Verfahren beteiligter Dritter: 12,50 Euro je Entscheidung. Die Landesrechtsprechungsdatenbank ist für alle Nutzer kostenlos.

7. Wie beurteilt die Landesregierung die Veröffentlichungspraxis von Gerichtsentscheidungen in Schleswig-Holstein?

Antwort:
Eine Beurteilung steht der Landesregierung nicht zu, da es sich um Entscheidungen der unabhängigen Richterinnen und Richter handelt (s. Frage 3).

8. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Rechtsanwendung und Rechtsverständnis oftmals ohne Kenntnis der zugehörigen Rechtsprechung nicht oder nur schwer möglich ist?

Antwort:
Ja.

Drucksache 18/798