Kategorie: Politik

  • Kleine Anfrage: Beschaffung von Fahrzeugen der Landespolizei

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Innenminister

    Beschaffung von Fahrzeugen der Landespolizei

    Der Presseberichterstattung lässt sich entnehmen, dass 25 neu beschaffte Einsatzfahr-zeuge der Polizei nachgerüstet werden müssen, weil die vorhandenen Lautsprecher für den Einsatzzweck nicht geeignet sind.

    1. Was ist der konkrete Grund für die vorläufige Außerdienststellung der neuen
    Fahrzeuge?

    Antwort: Betroffen sind ausschließlich 25 Funkstreifenwagen des Herstellers Mercedes-Benz, Modell E 250 CDI-T, für die Autobahnpolizeidienststellen. Am 16.12.2013 wurde das erste Fahrzeug dieser Serie dem Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Oldesloe übergeben. Nach ersten Streifenfahrten beanstandete diese Dienststelle, dass bei Geschwindigkeiten ab 120 Km/h und den dann vorhandenen Fahrgeräuschen der Funkverkehr nicht mehr zu verstehen ist.
    Das betroffene Fahrzeug wurde deshalb am 17.12.2013 in die Polizeiwerkstatt zu-rückgeholt. Weitere Fahrzeuge wurden nicht ausgeliefert.

    2. Wann wurden die betroffenen Fahrzeuge bestellt?

    Antwort: Die Fahrzeuge wurden im Juni 2013 bestellt.
    Drucksache 18/1450 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode

    3. Wann wurden die betroffenen Fahrzeuge geliefert?

    Antwort: Die Fahrzeuge wurden Mitte November 2013 fristgerecht geliefert.

    4. Welche Arbeiten (zur Mangelbehebung und sonstige) werden durch welche Stellen an den Fahrzeugen vorgenommen und mit welchen Kosten wird hierbei jeweils gerech-net? Es wird ebenfalls die Angabe der voraussichtlich erforderlichen Personalkapazitä-ten erbeten.

    Antwort: Nach Rücksprache mit dem Hersteller/Fahrzeugausbaubetrieb und durch Initiative der Funkwerkstatt des Landespolizeiamtes wurden unverzüglich Lösungen zur Mängelbe-seitigung entwickelt. Um diese umzusetzen, wurde ein Adapterkabel des Herstellers benötigt, das schnellstmöglich zum Jahresbeginn 2014 geliefert wurde. Im Ergebnis ist der Funkverkehr seitdem nicht mehr aus dem Lautsprecher der Fahrertür, sondern nach dem Einbau des Adapterkabels aus dem zentralen Lautspre-cher im Armaturenbrett zu hören. Unter Einbeziehung der Nutzerdienststellen erfolgte am 09.01.2014 eine Erprobung mit fünf umgerüsteten Fahrzeugen. Die technische Lö-sung wurde in vollem Umfang als praxistauglich bewertet. Entsprechend werden alle 25 betroffenen Fahrzeuge durch Beschäftigte der Funkwerkstatt umgerüstet. Der Ar-beitsaufwand eines Monteurs liegt bei ca.10 – 15 Minuten pro Fahrzeug. Für die Um-rüstung aller Fahrzeuge ist mit Personalkosten von insgesamt 100 Euro zu rechnen.

    5. Von wann bis wann werden die Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen oder standen sie nicht zu Verfügung?

    Antwort: Das betroffene Fahrzeug stand dem Polizeivollzugsdienst seit dem 17.12.2013 nicht zur Verfügung. Die umgerüsteten Fahrzeuge werden den vorgesehen Polizeidienst-stellen ab der 3. Kalenderwoche 2014 sukzessive übergeben.

    6. Welchen Umfang hatte der betroffene Beschaffungsvorgang für die Landespolizei ins-gesamt? Es wird um die Angabe der Gesamtzahl an Fahrzeugen gruppiert nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp, der Kosten je Fahrzeug und weiterer Kosten sowie der Ge-samtkosten des Beschaffungsvorgangs gebeten.

    Antwort: Betroffen sind ausschließlich 25 Funkstreifenwagen des Herstellers Mercedes-Benz, Modell E 250 CDI-T. Kosten je Fahrzeug: 47.736 € (brutto), Gesamtkosten: 1.193.400 € (brutto).

    7. Wie viele Fahrzeuge sind – bezogen auf die Frage zu 3 – von dem Mangel betroffen?

    Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
    Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1450

    8. Versorgt der Hersteller und oder der Lieferant nach Kenntnis der Landesregierung regelmäßig (nicht nur aber auch die Schleswig-Holsteinische) Polizei mit Fahrzeugen? Wenn ja: Seit wann ist der zur Nachrüstung zwingende Mangel Bestandteil der Anfor-derungen an Fahrzeuge der Polizei?

    Antwort: Der Hersteller liefert Fahrzeuge auch an die Polizeien anderer Bundesländer. Funkausrüstung ist ein obligatorisches Ausstattungsmerkmal aller Dienstkraftfahrzeu-ge. Bei dem vorliegenden Mangel handelt es sich nicht um eine Nachrüstung, sondern lediglich um das technische Ansteuern eines anderen bereits im Fahrzeug vorhande-nen Lautsprechers.

    9. Waren die Lautsprecher im Innenraum in den Ausschreibungsunterlagen als Anforde-rung beschrieben? Wenn ja, wie? Wenn nein, wie konkret war der Inhalt der Aus-schreibung im Hinblick auf die Ausstattung der zu bestellenden Fahrzeuge?

    Antwort: Eine genaue Spezifikation der zu verwendenden Komponenten ist unüblich, da eine Umsetzung fahrzeugspezifisch oft gar nicht möglich ist. Die Anbieter sind gehalten, entsprechend der technischen Daten der vorgegebenen Funkanlagen und der fahr-zeugtechnischen Möglichkeiten Lösungen vorzuschlagen, welche dann entsprechend bewertet werden.

    10. Gab es Gespräche mit dem Hersteller und/oder Lieferanten der Fahrzeuge über die dem Verwendungszweck entsprechende Nachrüstung und der Kostentragung hierfür?
    Wenn ja,
    a. werden der Hersteller oder der Lieferant die Kosten der Nachrüstung ganz oder teilweise tragen? Insoweit eine teilweise Kostentragung zugesagt wurde: Welche Kosten werden getragen?
    b. Welche weiteren Inhalte und Ergebnisse hatten die Gespräche?

    Antwort:
    Zu a: Bislang haben die Standardlautsprecher der Hersteller immer den An forderun-gen entsprochen. Dem Hersteller ist kein Versäumnis vorzuwerfen. Die erforderlichen Adapterkabel wurden als Kulanzleistung kostenlos zur Verfü-gung gestellt.
    Zu b: Zukünftig zu beschaffende Fahrzeuge werden werksseitig entsprechend konfi-guriert.

    11. Soweit der Hersteller oder Lieferant keine Kostentragung zugesagt hat,
    a. wurde diese angefordert? Wenn Nein: Warum nicht?
    b. mit welcher Begründung wurde die Kostentragung verweigert?

    Antwort: Siehe Antwort zu Frage 10 a.

    Drucksache 18/1450

  • Digitale Preisschilder – ein Problem für den Verbraucher?

    Digitale Preisschilder – ein Problem für den Verbraucher?

    In Kiel hat am 19.12.2013 am Dreiecksplatz ein neuer REWE-Markt eröffnet. Dieser verwendet kleine E-Ink-Displays, um die Preise für die Waren darzustellen. Diese können zu erheblichen Problemen für die Markttransparenz aus Sicht der Verbraucher führen.

    Rewe digitale Preisschilder

    Vorteile für den Verbraucher

    Zunächst einmal fallen die Displays durch sehr gute Lesbarkeit positiv auf. Die Kilo/100g Preise sind sauber und gut erkennbar dargestellt. Auch treten keine Fälle von Überlappungen mit Preisschildern von anderen Produkten auf.

    Vorteile für den Händler, Nachteile für den Verbraucher

    Der Vorteil für den Händler liegt daran, dass er für eine Preisänderung kein Personal mehr mit dem Umetikettieren beschäftigen muss. Jeder einzelne Preis kann in Sekundenschnelle vollautomatisch geändert werden. Ähnlich, wie man das von Tankstellen kennt. Dies eröffnet ganz neue Möglichkeiten. So kann der Händler zum Beispiel ab 19 Uhr, die Preise für Drogerieartikel erhöhen, da die Kunden keine Möglichkeit mehr haben auf den benachbarten Drogeriemarkt, welcher bereits um 19 Uhr schließt, auszuweichen. Ab 20 Uhr, wenn der Discounter schließt, könnte er dann die Preise für die günstigen Eigenmarkenprodukte anheben, da auch diese Konkurrenz für den Rest des Tages weggefallen ist. Am nächsten Tag, wenn die anderen Geschäfte wieder eröffnen, werden die Preise dann wieder gesenkt.

    Dynamische Preisanpassungen

    Es sind aber noch deutlich komplexere Varianten denkbar. So könnte das Kassensystem die Preise, ähnlich wie bei der Börse, anhand der Nachfrage automatisch regeln. Es ist einfach einen Algorithmus zu entwickeln, der die Schmerzgrenze der Verbraucher in Abhängigkeit von Tag und Uhrzeit, bezogen auf ein Produkt ermittelt und diese knapp unterschreitet. Die benötigten Daten werden heute schon bei jedem Einkauf erfasst. Bisher war es jedoch aufwendig, die Mitarbeiter alle paar Minuten die Preise ändern zu lassen.

    Gewinn für den Händler, Verlust für den Verbraucher

    Bei häufigen Preisanpassungen hat der Verbraucher keine Chance mehr Preise zu vergleichen, da sich die Preise stetig ändern. Ihm wird damit ein wichtiges Instrument genommen, mit welchem er Druck auf die Händler ausüben kann.

    Hacker

    Spannend wird auch die Frage, wie lange es dauert, bis die E-Ink-Displays gehackt werden. Hier ist sehr viel Schabernack denkbar. Angefangen damit, offensichtlichen Blödsinn auf den Displays darzustellen, könnten auch einfach nur einzelne Preise gesenkt werden. Da diese im Warenwirtschaftssystem aber noch korrekt hinterlegt wären, würden die Kunden dies dann an der Kasse monieren, wenn es ihnen auffällt. Es dürfte für den Händler schwer werden, gegen seine eigenen Preisschilder zu argumentieren.

    Transparenz notwenig

    Wenn sich diese dynamische Preisanpassungen durchsetzt, brauchen wir Instrumente um die Markttransparenz für den Verbraucher zu erhalten. Denkbar wäre hier beispielsweise eine Markttransparenzstelle, wie wir sie für Tankstellen schon haben. Auch eine Beschränkung der Anzahl der Preisänderungen wäre eine Möglichkeit.

    Verlässlichkeit

    Das Einzige, was die Händler davon abhalten könnte seine Preise all zu exessiv Achterbahn fahren zu lassen, ist, dass Verbraucher einfache Preise, die man sich merken kann, mögen. Wenn die Kunden einmal zu oft von einer Preiserhöhung kalt überrascht werden, schauen sie sich nach Alternativen um.

    Fazit

    Wir leben in einem freien Land, in dem ein Händler frei darin ist, seinen Kunden Angebote zu machen, wie er möchte. Es liegt aber auch in der Freiheit für uns Kunden, die Angebote anzunehmen oder abzulehnen. Ich für meinen Teil werde diesen REWE-Markt in Kiel genau im Auge behalten.

  • Rede: Keine PKW – Maut/ Europarechtskonforme- PKW- Maut

    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

    Herr Arp, ich habe in letzter Zeit von Ihnen selten so eine dünne Argumentation wie gerade in Ihrer Rede gehört. Das fand ich recht traurig. Herr Stegner, wenn Sie wirklich gegen eine Pkw- Maut sind und nicht nur nach irgendwelchen Ausflüchten suchen, warum das wegen irgendwelcher Bedingungen nicht kommen soll, dann stimmen Sie einfach für unseren Antrag. Wenn Sie ernsthaft gegen eine Pkw-Maut sowohl für Ausländer als auch für Inländer sind, dann stimmen Sie für unseren Antrag. Seien Sie doch so ehrlich. Im Grunde ist es schon erstaunlich, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit populistischem Wahlkampfgetöse auseinandersetzen muss. Aber das sind wohl die Kosten der sich bildenden Großen Koalition auf Bundesebene. Wir sollten uns hier sachlich mit dem Thema auseinandersetzen. Ich möchte mich deshalb bei den Kollegen der FDP ausdrücklich für den Antrag bedanken.

    Selbstverständlich lehnen die PIRATEN die Pkw- Maut ab, und zwar unabhängig von Nationalität und Wohnort.

    Zur Sache: Unsere Verkehrsinfrastruktur hat Sanierungsbedarf. Das kann man mittlerweile mit bloßem Auge erkennen. Unabhängig davon, ob die dafür erforderlichen Gelder aus rechtlich fraglichen Sondervermögen oder aus dem normalen Haushalt verbucht werden, geht es hier um die Quelle der zu verwendenden Gelder. Natürlich ist es naheliegend, die Nutzer in Anspruch zu nehmen. Damit verhindert man, dass Teile der Bevölkerung für Leistungen bezahlen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen oder nicht in Anspruch nehmen können. Durch anständige Gesetzgebungen und durch eine anständige Politik überprüft man aber vorher die Folgen seines Handelns, man ignoriert diese nicht. Jene Folgen sind es, die eine Einführung der Pkw- Maut indiskutabel machen. Ein Maut-System muss in irgendeiner Form die Kosten und den Umfang der Nutzung festmachen. Das setzt eine Erfassung der Nutzung voraus. Millionen von Menschen pendeln täglich zu ihrer Arbeit, fahren zu Familie und Freunden oder einfach irgendwo anders hin. All diese Bewegen würden mit einer Pkw-Maut erfasst, wenn sie nutzungsbezogen ist. Die Ingenieure sagen immer, dass die letzten 20 % der Lösung eines Problems am teuersten sind. Liebe CDU, wollen Sie für die Erfassung von 11 % der ausländischen Pkw auf unseren Straßen, eine Überwachungsinfrastruktur schaffen, die ihresgleichen sucht, statt mit der 80-%-Lösung und damit der datensparsamen Finanzierung über die Mineralölsteuer vorlieb zu nehmen? Durch die Verbindung von Vorratsdatenspeicherung der Bestandsdatenauskunft, Funkzellenabfragen und stillen SMS ist das Bewegungsprofil schnell ein Sozialprofil; wohlgemerkt ein Sozialprofil eines jeden Bürgers. Bürgerliche Freiheit und soziales Leben sehen anders aus. Die Profile sind dem Staat grundsätzlich verschlossen und haben ihn nicht zu interessieren. Jedes einzelne dieser Mittel gibt dem Staat schon zu viele Befugnisse, in unser Grundrecht einzugreifen. Zusammengenommen bilden sie aber die Perversion eines Rechtsstaates; eines Rechtsstaates, der sich zur Wahrung des Rechts nicht mehr für den Schutz des Soziallebens und der Freiheit seiner Bürger interessiert, eines Staates, der nur schützt, was moralisch ist. Wie schnell Moral sich wenden kann, das sollte allen von Ihnen bewusst sein. Der Rechtsstaat lebt gerade davon, dass er nicht im Vertrauen auf den aktuell guten Zustand agiert, sondern in Erwartung des Missbrauchs der Befugnisse. Daher darf man bestimmte Strukturen gar nicht erst aufbauen. Nein, ich will nicht warten, bis der nächste Anlass kommt, um auch noch die Bewegungen von Fußgängern aufzuzeichnen, um das Profil zu komplettieren.

    Aber auch für diejenigen, die eine Generalüberwachung der Bevölkerung für nahezu jeden Zweck für sinnvoll erachten, und das sind wohl maßgeblich die CDU und Teile der SPD, sehe ich keinen sinnvollen Grund für diese Maut.

    – Dann stimmen Sie doch für unseren Antrag, wenn Sie wirklich dagegen sind!

    – Wer hier von der Finanzierung der Straßen redet, der muss auch die Investitionen berücksichtigen. Wie schwachsinnig ist es, zur Heranziehung von 11 % der Nutzer ein Erfassungssystem aufzubauen, das alle erfassen muss? – Erinnern Sie sich an die Kosten von Toll Collect! Ich meine die öffentlichen Kosten und auch die Kosten für die Wirtschaft, denn jeder einzelne Lkw musste nachgerüstet werden. Wer hier Wirtschaftlichkeit vermutet, dem gehört jegliche Finanzverantwortung sofort entzogen. Das Projekt wird nicht einmal das vermeintliche Ziel erreichen. Dafür wird es jedoch noch mehr Überwachungsmöglichkeiten schaffen, die nicht hinnehmbar sind. Deshalb lehnen wir die Maut in jedem Gesichtspunkt ab. – Vielen Dank.

    Quelle im Plenarprotokoll

  • Antrag: Informationsfreiheit im NDR-Staatsvertrag regeln

    Veröffentlicht am: 6. November 2013

    Antrag der Fraktion der PIRATEN

    Informationsfreiheit im NDR-Staatsvertrag regeln

    Der Landtag wolle beschließen:
    Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, sich bei der nächsten Novelle des NDR-Staatsvertrages für eine feste Regelung zur Informationsfreiheit im NDR einzusetzen.
    Es wird vorgeschlagen, nach § 41 NDR-Staatsvertrag einzufügen:

    § 41a Informationsfreiheit und Transparenz
    „Das HmbTG vom 19. Juni 2012, das am 6. Oktober 2012 in Kraft getreten ist (Hamburgisches
    Gesetz- und Verordnungsblatt HmbGVBl Nr. 29) findet auf den NDR Anwendung, es sei denn, dass journalistisch-redaktionelle Informationen betroffen sind.“

    Begründung:

    Durch die Rotation der Rechtsaufsicht ist ungeklärt, welches Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz anzuwenden ist. Das Justiziariat des NDR schreibt dazu:
    „Unabhängig davon ist weiter festzustellen, dass die Vorschriften des Hamburgischen Transparenzgesetzes auf den NDR keine Anwendung finden. In § 2 Absatz 5 HmbTG ist geregelt, dass auskunftspflichtige Stellen die in § 2 Absatz 3 HmbTG bezeichneten Behörden sowie die der Aufsicht der Freien und Hansestadt unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind. Der Norddeutsche Rundfunk ist bekanntlich eine Vier-Länder-Anstalt. Seine wesentliche Rechtsgrundlage ist der zwischen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgeschlossene Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk vom 17./18. Dezember 1991. Folgerichtig führen die Regierungen dieser Länder die Rechtsaufsicht über den NDR im Wechsel von jeweils 18 Monaten (§ 37 Absatz 1 NDR-Staatsvertrag).
    Zwar wird in der Begründung des an die Bürgerschaft gerichteten Antrages auf Erlass eines Hamburgischen Transparenzgesetzes (Drucksache 20/4466 vom 12. Juni 2012) die Auffassung vertreten, dass bei einer Mehrländerbehörde – und entsprechend bei einer Mehrländeranstalt – „mangels Spezialregelung“ auf das Sitzland abzustellen sei (Begründung zu § 2 Absatz 5 – Drucksache 20/4466 Seite 14). Diese Auffassung ist unseres Erachtens nicht richtig, da eine solche Entscheidung nur die Träger einer Mehrländeranstalt gemeinschaftlich treffen können und es insoweit einer „Spezialregelung“ aller Länder bedarf; einem Land allein fehlt es dafür an der Gesetzgebungszuständigkeit. So haben sich beispielsweise die NDR-Staatsvertragsländer 1991 entschieden, dass neben einigen Spezialregelungen im NDR-Staatsvertrag auf den Norddeutschen Rundfunk das Hamburgische Datenschutzgesetz Anwendung finden soll. Einer solchen Regelung hätte es nicht bedurft, wenn automatisch das Recht des Sitzlandes Anwendung finden würde. Mangels einer Einigung der NDR-Staatsvertragsländer geht deswegen der NDR in Übereinstimmung mit den Staats- und Senatskanzleien der ihn tragenden Länder davon aus, dass er nicht zu den auskunftspflichtigen Stellen im Sinn von § 2 Absatz 3 HmbTG gehört.“ (Quelle: https://fragdenstaat.de/a/2559 )
    Die vorgeschlagene Regelung stellt sicher, dass es zu keinen rechtlichen Unsicherheiten mehr kommen wird und führt zur Transparenzerhöhung beim NDR. Es wird dadurch Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen an den NDR hergestellt.

    Drucksache 18/1288

  • Kleine Anfrage: Transparenz bei Rüstungsforschung an den Hochschulen

    Veröffentlicht am: 2013-10-22

    Transparenz bei Rüstungsforschung an den Hochschulen

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft

    1. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden an den Hochschulen (die einzelnen Hochschulen bitte aufschlüsseln) im Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jahren in welchem Zeitrahmen und finanziellen Umfang durchgeführt mit den Unternehmen a) Rheinmetall Defence Electronics? b) ATLAS Elektronik? c) EADS CASSIDIAN? d) Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH (HDW)? e) ggf. weiteren Unternehmen, welche Produkte im Sinne des Kriegswaffenkon-trollgesetzes (KWKG) produzieren?

    Antwort: Nach Angaben der Universitäten Flensburg, Kiel und Lübeck sowie der Fachhoch-schulen Flensburg, Kiel, Lübeck, Westküste und der privaten Hochschulen AKAD (Pinneberg), Nordakademie Elmshorn und der Fachhochschule Wedel keine. Die FH Flensburg merkt zu e) an, dass Studierende auch unter der Betreuung eines Professors im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten an Projekten der Flensburger Fahr-zeugbau Gesellschaft (FFG) beteiligt sind. Ein Geschäftsfeld der FFG ist die Son-derausrüstung von gepanzerten Fahrzeugen.

    2. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden unter Beteiligung des Bundesverteidigungsministeriums an den Hochschulen (die einzelnen Hoch-schulen bitte aufschlüsseln) im Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jahren in welchem Zeitrahmen und finanziellen Umfang durchgeführt?

    Antwort: In dem Zeitraum von 2006 bis 2013 wurden an der CAU 14 Forschungsvorhaben durchgeführt, die vom Bundesministerium für Verteidigung gefördert wurden. Die Fördersumme betrug insgesamt 3.175.958 Euro. Bei den Projekttiteln handelt es sich um sensible Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen und daher nicht veröffentlicht werden können. Die Laufzeit der einzelnen Projekte war sehr unterschiedlich und lag zwischen einem Monat und sechs Jahren. Drittmittelprojekte, die vor 2006 bewilligt wurden, sind in keiner Datenbank elektronisch erfasst und konnten daher nicht ein-bezogen werden. Die CAU weist ergänzend darauf hin, dass sie sich mit den ethischen Fragen zu mili-tärisch intendierter Forschung intensiv befasst und „Grundsätze zu Forschungsfrei-heit und Forschungsrisiken“ verabschiedet hat, die den ethischen Rahmen für die Forschungsaktivitäten an der CAU bilden und die die Einrichtung einer Ethikkommis-sion für diese Fälle vorsehen. Die Universitäten Lübeck und Flensburg haben keine Projekte gemeldet, ebenso wenig die übrigen unter 1. genannten Hochschulen.

    3. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden unter Beteiligung ande-rer Verteidigungsministerien bzw. Armeen an den Hochschulen (die einzelnen Hochschulen bitte aufschlüsseln) im Land Schleswig-Holstein in den vergange-nen 10 Jahren in welchem Zeitrahmen und finanziellen Umfang durchgeführt?

    Antwort: Keine.

    4. An welchen Forschungs- und Entwicklungsprojekten an Hochschulen (die ein-zelnen Hochschulen aufschlüsseln) in anderen Bundesländern, die militärischen Zwecken dienen oder für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar verwendet werden können, war das Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jah-ren finanziell beteiligt?

    Antwort: Fehlanzeige.

    5. An welchen Forschungseinrichtungen, die Forschungsprojekte durchführen, welche militärischen Zwecken dienen oder für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar verwendet werden können, war das Land Schleswig-Holstein in den vergangenen 10 Jahren beteiligt?

    Antwort: Das Land beteiligt sich an der Finanzierung außeruniversitärer Forschungseinrich-tungen, wovon acht ihren Sitz ganz oder teilweise in Schleswig-Holstein haben. For-schungsprojekte dieser Einrichtungen, die militärischen Zwecken dienen oder für ei-ne militärische Nutzung verwendet werden können, sind der Landesregierung nicht bekannt. Das Land ist über die Fachhochschule Kiel an der Forschungs- und Entwicklungs-zentrum Fachhochschule Kiel GmbH beteiligt, die vereinzelt mit Firmen, die unter Frage 1 aufgeführt sind, Geschäftsbeziehungen unterhält.

    Drucksache 18/1224

  • Kleine Anfrage: Datenweitergabe im Raumordnungsverfahren FFBQ

    Datenweitergabe im Raumordnungsverfahren FFBQ

    Kleine Anfrage der Abgeordneten Uli König und Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung Ministerpräsident

    Vorbemerkung der Fragesteller:
    Die Presse berichtet darüber, dass im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zur
    Festen Fehmarnbeltquerung die persönlichen Daten sämtlicher Bürger, die in dem
    Verfahren Stellungnahmen abgegeben haben, an die Deutsche Bahn AG weitergegeben
    worden seien.

    Wir fragen die Landesregierung:

    1. Welche und wie viele Daten von wie vielen Bürgern wurden auf welcher Rechtsgrundlage an die Deutsche Bahn AG weitergegeben?

    Antwort:
    Es wurden sämtliche 8271 Stellungnahmen (darunter 8070 Stellungnahmen Privater), die bei der Landesplanungsbehörde eingegangen sind, in vollem Wortlaut an die DB ProjektBau GmbH übermittelt. Rechtsgrundlage für die Übermittlung
    war § 15 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 11 Abs. 1 Nr. 3, 13 Abs. 2 S. 1 LDSG.

    2. Wann erfolgte die Übermittlung an wen konkret und zu welchem Zweck? (diese beiden Fragen müssen vollständig dokumentiert sein, § 15 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 3 LDSG)

    Antwort:
    Die Übermittlung erfolgte im Zeitraum vom 11.2.2013 bis zum 22.4.2013 an den für das Projekt „Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zuständigen Projektleiter der DB ProjektBau GmbH, um dieser Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zweck war, die Landesplanungsbehörde dadurch in die Lage zu versetzen, bei der Abwägung für ein entsprechendes Endergebnis alle individuellen Betroffenheiten für einen optimierten Trassenverlauf zu berücksichtigen.

    3. Welches rechtliche Interesse hat die Deutsche Bahn AG vorgetragen, welches eine Übermittlung legitimiert? Es wird um eine vollständige Wiedergabe des entsprechenden Antragstextes sowie der in der Akte enthaltenen Begründung nebst Angabe der Daten des Antragseingangs und der Entscheidung sowie der hierfür zeichnenden Person gebeten.

    Antwort:
    Die Weitergabe an nichtöffentliche Stellen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 LDSG erfordert, anders als § 15 Abs. 1 Nr. 1 LDSG, weder ein rechtliches Interesse noch dessen Glaubhaftmachung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

    4. Wie hat die Deutsche Bahn AG das rechtliche Interesse glaubhaft gemacht?

    Antwort:
    Vergleiche dazu Antwort zu Frage 3.

    5. Führt das Land eine eigenständige Bewertung der Betroffenheit bei jeder einzelnen Eingabe durch? Welchen Zweck erfüllt die grundsätzlich unternehmensinterne Bewertung durch die Deutsche Bahn AG in diesem Zusammenhang? Wird die vollständige Bewertung der Deutschen Bahn AG, also eine vollständige Einsicht in deren Akte, den Landesbehörden zur Verfügung gestellt?

    Antwort:
    Die raumordnerische Beurteilung des Vorhabens wird ausschließlich von der Landesplanungsbehörde vorgenommen. Diese nutzt dabei alle ihr zu Verfügung stehenden Gutachten, um die Prüfung der Raumverträglichkeit des Vorhabens durchzuführen. Dazu gehören die Eingaben der Öffentlichkeit selbst,aber auch Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu den Eingaben sowie Gutachten aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das Raumordnungsverfahren
    ist ein vorhabenbezogenes Verfahren. Die Stellungnahme der DB ProjektBau GmbH ist insofern relevant als sie der Landesplanungsbehörde zusätzliche Informationen zum Vorhaben übermittelt; im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Stellungnahme der DB ProjektBau GmbH erfolgt in aggregierter Form und wird vollständig an die Landesplanungsbehörde übermittelt. Eine vollständige Einsicht in die Projektakte der DB Projekt- Bau GmbH durch die Landesplanungsbehörde erfolgt nicht.

    6. Warum ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Information über die beabsichtigte und laut Ministerium übliche Übermittlung an Dritte entgegen § 26 Abs. 1 Nr. 6 LDSG nicht erforderlich gewesen ist?

    Antwort:
    Die Landesregierung hat diese Auffassung nicht vertreten. Eine Information der betroffenen Bürger nach § 26 Abs. 1 Nr. 6 hätte erfolgen müssen, was bedauerlicherweise übersehen worden ist. Die Landesplanungsbehörde wird in künftigen Fällen vorab gem. § 26 LDSG informieren.

    7. Wird die Landesregierung die betroffenen Bürger nachträglich informieren?
    Wenn ja, wann?

    Antwort:
    Die Landesplanungsbehörde wird kurzfristig eine entsprechende Information auf der Internetseite der Staatskanzlei zum Raumordnungsverfahren veröffentlichen.

    8. In welchen weiteren Raumordnungsverfahren der letzten 5 Jahre wurden die persönlichen Daten von Bürgern an nichtöffentliche Stellen übermittelt?

    Antwort:
    In den letzten 5 Jahren wurden keine Raumordnungsverfahren durchgeführt. Für zukünftige Raumordnungsverfahren wurde zwischen der Landesplanungsbehörde und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) vereinbart, dass das ULD verfahrensrechtliche Vorschläge zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Raumordnungsverfahren erarbeitet.

    Drucksache 18/1196

  • Kleine Anfrage: Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft

    Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung

    Vorbemerkung des Fragestellers:
    Am 12. September 2013 stellte Frau Ministerin Wende die Reform der Lehrerinnen und Lehrerbildung vor. Am 13.09.2013 konnte den Lübecker Nachrichten entnommen werden, dass zu diesem Zweck nicht aufgebrachte Mittel aus der Exzellenz-
    Initiative an die Universität Kiel (900.000 Euro), die Universität Flensburg (500.000 Euro) und die Universität Lübeck (400.000 Euro) übertragen werden sollen.

    1) Stimmen die in den Lübecker Nachrichten genannten Zahlen mit den Planungen der Landesregierung überein? Wenn nein, in welcher Höhe sollen den Universitäten jährlich, bis zu welchem Jahr, zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden?

    Antwort:
    In der Presseberichterstattung, sowohl in den Lübecker Nachrichten als auch in an deren schleswig-holsteinischen Tageszeitungen, werden unterschiedliche Kosten für die Neustrukturierung der Lehramtsausbildung genannt. Die Planungen der Landesregierung sehen folgendes vor: Für die Grundschullehrerausbildung und den Ausbau einiger Fächer auf dem Niveau der Sekundarstufe II soll die Universität Flensburg ausgehend von dem Budget 2013 ab 2014 445 TEUR zusätzlich im Globalbudget sowie eine Verstärkung durch abgeordnete Lehrkräfte erhalten. Die Musikhochschule Lübeck soll entsprechend einem Evaluationsgutachten 300 TEUR für die Musiklehrerausbildung erhalten. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) sind bereits alle Fächer auf dem Niveau der Sekundarstufe II vorhanden; daher wird es für die Lehramtsausbildung keinen finanziellen Aufwuchs geben. Die Muthesius Kunsthochschule soll zur Stärkung der Lehramtsausbildung im Fach Kunst im Rahmen der Kooperation mit der CAU eine W 2 – Professur für Kunstpädagogik erhalten.

    2) Ist es zutreffend, dass die Aufstockung der Etats der Universitäten aus dem Haushaltstitel 0720 68520 (Exzellenz- und Strukturbudget) vollzogen werden soll? Wenn ja: Welcher Anteil des Rückgangs dieses Titels um 4.258.200 Euro (Haushaltsentwurf 2014) ist auf die Aufstockung der Etats der Universitäten zurückzuführen? Worin begründet sich der restliche Rückgang? Wenn nein: Aus welchem Titel soll die Aufstockung vollzogen werden?

    Antwort:
    Der Ausbau der Fächer im Rahmen der Reform der Lehramtsausbildung ist eine Daueraufgabe, die die lehrerbildenden Hochschulen wahrnehmen. Daher ist eine Finanzierung aus dem Struktur- und Exzellenzbudget, das für die Umsetzung innovativer Programme und einzelner Vorhaben an den Hochschulen eingerichtet ist, nicht sinnvoll und auch nicht vorgesehen. Die Landesregierung plant – entsprechend der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anpassung der Hochschulbudgets an die Aufgaben – die Hochschuletats um ca. 5 Mio. EUR zu erhöhen.

    3) In welcher Höhe ergeben sich durch die Aufstockung der Jahresetats im Haushaltsvollzug 2013 außer- oder überplanmäßigen Ausgaben?

    Antwort:
    Im Haushaltsjahr 2013 ergeben sich keine außer- oder überplanmäßigen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung stehen. Vorbemerkung des Fragestellers zu Frage 4: Der Haushaltsentwurf 2014 sieht gegenwärtig eine Erhöhung der Zuschüsse an die Universität Kiel von 1.339.400 Euro, der Zuschüsse an die Universität Lübeck von 111.600 Euro und der Zuschüsse an die Universität Flensburg von 1.030.900 Euro
    vor.

    4) Sind in diesen Veränderungen bereits die in Frage 1 genannten, zusätzlichen Mittel verrechnet worden?
    Wenn ja: Worin begründet sich die Differenz zu den absoluten Werten aus Frage 1? Wenn nein: a) Plant die Landesregierung diese Änderung im Zuge der Nachschiebeliste zu vollziehen? b) Ist die Landesregierung bereits der Aufforderung zur Eingabe der zwangsläufigen Änderungen gefolgt? Wann erfolgte die Eingabe durch welches Ministerium
    und welche Stelle?

    Antwort:
    Die Aufwüchse für die Reform der Lehramtsausbildung sind in der Erhöhung des Hochschuletats enthalten. Hierdurch erklären sich jedoch nicht die Veränderungen bei der Zuschusshöhe der jeweiligen Hochschulen: Aktuell verhandelt die Landesregierung über die „Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den Hochschulen in Schleswig-Holstein (Hochschulvertrag)“ für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2018. In diesen Hochschulvertrag ist ein neues
    System zur Hochschulfinanzierung eingebettet. Im Rahmen der gemeinsamen Gespräche mit den Hochschulen haben sich gegenüber dem aktuellen Haushaltsentwurf 2014 Änderungen ergeben, welche im Rahmen der Nachschiebeliste Berücksichtigung finden werden.

    5) Inwieweit erfolgten bereits Absprachen im Kabinett über die zusätzlich bereitgestellten Mittel? Es wird um Angabe des Datums und der Teilnehmer gebeten.

    Antwort:
    Die Beratungen des Kabinetts sind vertraulich.

    6) Unterliegen die zusätzlichen Mittel einem Finanzierungsvorbehalt, insbesondere aber nicht ausschließlich in Folge des Ergebnisses der Novembersteuerschätzung?

    Antwort:
    Die zusätzlichen Mittel für die Reform der Lehramtsausbildung unterliegen keinem direkten Finanzierungsvorbehalt. Die Gesamtzuschüsse an die Hochschulen unterliegen jedoch generell folgenden Zustimmungsvorbehalten des Landtages:
    · Der Landtag beschließt im Rahmen seines Budgetrechts über den Haushaltsplan des Landes. Insofern unterliegt das daraus für die Hochschulen vorgesehene Budget jeweils im Rahmen der Verabschiedung der Haushalte der Zustimmung
    des Landtags. · Vor dem Abschluss des Hochschulvertrages und der Einzelzielvereinbarungen ist die Zustimmung des Landtages einzuholen. · Nach dem Hochschulvertrag soll die Bindungswirkung des Hochschulvertrages und der Einzelzielvereinbarungen entfallen, wenn der Gesetzgeber die finanziellen Grundlagen des Hochschulvertrages wesentlich einschränkend verändert. In diesem Falle müssen das Land und die Hochschulen den Hochschulvertrag und die einzelnen Ziel- und Leistungsvereinbarungen neu verhandeln.

    7) Plant die Landesregierung die Bildung einer Verpflichtungsermächtigung für
    den Zeitraum bis 2018 oder darüber hinaus?

    Antwort:
    Nein, da im Hochschulvertrag ein Haushaltsvorbehalt berücksichtigt ist.

    Drucksache 18/1178

  • Kleine Anfrage: Neuvergabe der Telefondienstleistungen

    Neuvergabe der Telefondienstleistungen

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerpräsident

    1. Wie viele Bieter haben sich an der Ausschreibung über die Festnetznutzung des Landes für den Zeitraum ab April 2013 beteiligt?

    Antwort:
    Es haben sich vier Bieter beteiligt.

    2. In welcher Form wurden von der Landesregierung zum Zwecke der Ausschreibung Kompetenzen an Dataport übergeben?

    Antwort:
    Dataport hat im Auftrag des Landes das Vergabeverfahren durchgeführt.

    3. Welcher Anforderungskatalog wurde der Ausschreibung zu Grunde gelegt?

    Antwort:
    Die Anforderung dieser Ausschreibung basiert auf einer Telefongebühren-Flatrate. Der hier zu Grunde gelegte Anforderungskatalog entspricht im Wesentlichen dem der vorangegangenen Ausschreibung.

    4. Wie viele Bieter konnten alle Anforderungen erfüllen? In welchen Fällen gab es mindestens eine Abweichung? Wie äußerten sich die Abweichungen jeweils?

    Antwort:
    Alle vier Bieter konnten die Anforderungen im Wesentlichen erfüllen. Ein Bieter konnte alle Anforderungen erfüllen. Bei drei Bietern gab es Abweichungen bezüglich technischer Details und der Rechnungslegung.

    5. Welcher Anbieter erhielt den Zuschlag?

    Antwort:
    Die Firma Versatel erhielt den Zuschlag.

    6. Welches Leistungsangebot (Flatrate, verbrauchsabhängige Abrechnung) umfasst der neu geschlossene Vertrag? In welcher Form unterscheidet sich dieses von dem vorherigen Vertrag mit der Fa. Versatel? Welche Laufzeit besitzt der neu geschlossene Vertrag? Besteht die Möglichkeit der Nachverhandlung?

    Antwort:
    Der neue Vertrag basiert auf einer Telefongebühren-Flatrate. Die Unterschiede zum vorangegangenen Vertrag liegen im Bereich der Rechnungslegung sowie techni-scher Details. Der neu geschlossene Vertrag hat eine Laufzeit von 30 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 15 Monaten. Bei einer Vertragsverlängerung besteht die Möglichkeit auf die Vertragsinhalte einzuwirken.

    7. In welcher Höhe ergeben sich Einsparungen gegenüber dem bis dahin geltenden Vertrag mit der Fa. Versatel?

    Antwort:
    Die Einsparungen gegenüber dem vorangegangenen Vertrag betragen etwa 25 Prozent.

    8. Wie schlüsseln sich die im Haushaltstitel 1402 511 01 019 (Telefongebühren) bereitgestellten Mittel auf die monatlichen Festnetzkosten der Landesdienststellen auf? Welche weiteren Ausgaben werden aus dem Haushaltstitel be-dient?

    Antwort:
    Aus dem Titel werden die Festnetzkosten aller Landesdienststellen zentral durch die Staatskanzlei beglichen.
    Die Ausgaben gehen zu etwa 70% an die Fa. Versatel und zu etwa 23% an T-Systems. Etwa 7% der Mittel dienen der Begleichung von Einzelrechnungen.

    Drucksache 18/1169

     

  • Kleine Anfrage: Funkzellenabfragen durch den Verfassungsschutz

    Funkzellenabfragen durch den Verfassungsschutz

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Innenminister

    Anschließend an die große Anfrage der Piratenfraktion „Ortung von Bürgern durch nicht-individualisierte Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein “ (Drs. 18/244) und die Antwort der Landesregierung (Drs. 18/1021) frage ich die Landesregierung:

    1. Ist der Landesverfassungsschutz rechtlich in der Lage, Funkzellenabfragen anzuordnen bzw. durchzuführen?

    Antwort:
    Ja, die Landesbehörde für Verfassungsschutz ist rechtlich in der Lage, gem. § 8 a LVerfSchG Funkzellenabfragen durchzuführen. Die Anordnung erfolgt gem. § 8 b Abs. 1 LVerfSchG durch die Innenministerin oder den Innenminister.

    2. Wenn ja:

    3. Es wird um die Beantwortung der Fragen der großen Anfrage im Hinblick auf den Landesverfassungsschutz gebeten.

    Antwort:
    Zu Art und Umfang operativer Maßnahmen des Verfassungsschutzes wird ausschließlich dem dafür zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium berichtet (§ 26 LVerfSchG).

    Drucksache 18/1131

  • Kleine Anfrage: Nachfrage zu Ortung von Bürgern durch nicht individualisierte Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein: Aufgeklärte Fälle durch Funkzellenabfragen

    Nachfrage zu Ortung von Bürgern durch nicht individualisierte Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein:
    Aufgeklärte Fälle durch Funkzellenabfragen

    Kleine Anfrage der Abgeordneten Uli König, Dr. Patrick Breyer und Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa

    Vorbemerkung der Antragssteller:
    Es wird darum gebeten, je Verfahren / Verurteilung die hierfür durchgeführten Funkzellenabfragen unter Referenzierung auf die jeweilige Antwort in der großen Anfrage (unter Angabe der Staatsanwaltschaft, Jahr und Nummer in der Tabelle) sowie die weiteren Antworten darzustellen. Soweit eine tabellarische Beantwortung möglich ist, wird darum gebeten. Auf die Einhaltung der Beantwortungsfrist wird zu Gunsten einer vollständigen Beantwortung verzichtet. Eine Mitteilung über den ungefähren Zeitbedarf wird erbeten.

    1. Wann wurden die in der Antwort der Landesregierung auf die Fragen Nr. 13, 14 der Großen Anfrage der Piratenfraktion „Ortung von Bürgern durch nichtindividualisierte Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein“ (Drs. 18/1021, 18/244) mitgeteilten Funkzellenabfragen jeweils durchgeführt?

    Antwort zu Frage 1.:
    Die jeweiligen Funkzellenabfragen wurden im Zeitraum 2009 bis 2012 durchgeführt.

    2. Unter welchen Voraussetzungen hat die Landesregierung ein Verfahren als aufgeklärt i.S.d. Frage Nr. 13 angesehen?

    Antwort zu Frage 2.:
    Die Landesregierung trifft keine Entscheidung darüber, ob ein Verfahren als aufgeklärt gilt oder nicht. Diese Entscheidung treffen die unabhängigen Gerichte im Rahmen des Strafprozesses.

    3. Wegen welcher Anlassstraftaten wurden die einzelnen Funkzellenabfragen jeweils durchgeführt?

    Antwort zu Frage 3.:
    Die jeweiligen Anlassstraftaten sind der Antwort der Landesregierung auf
    Frage 7 zur Landtagsdrucksache 18/1021 zu entnehmen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen im Sinne der Fragestellung vor.

    4. Wegen welcher Straftatbestände erfolgte jeweils die Verurteilung in den Ver-fahren, die in der Antwort auf Frage 14 genannt werden?

    Antwort zu Frage 4.:
    Über die jeweils einzelnen Verfahren liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen im Sinne der Fragestellung vor.

    5. Wurden die in den Jahren 2009-2012 durchgeführten Funkzellenabfragen von einem Gericht als rechtswidrig erachtet?

    Antwort zu Frage 5.:
    Grundsätzlich entscheidet ein Gericht in richterlicher Unabhängigkeit über die Anordnung einer Funkzellenabfrage nach § 100g Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 100b Absatz 1 Satz 1 StPO. Besteht „Gefahr im Verzug“ ergeht eine Eilanordnung der Staatsanwaltschaft nach § 100g Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 100b Absatz 2 Satz 2 StPO, die im Anschluss richterlich bestätigt wird. Insoweit wird auch auf die Antwort zu Frage 16 der Landtagsdrucksache 18/1021 verwiesen. Der Landesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse über nachträgliche gerichtliche Ent-scheidungen in Bezug auf eine etwaige Rechtswidrigkeit einer durchgeführten Funkzellenabfrage vor.

    6. Wurde das Ergebnis der in der Antwort auf Frage 14 genannten Funkzellenab-fragen jeweils durch die Gerichte als Beweis verwertet, in anderer Form verwertet, erbrachten sie neue Ermittlungsansätze oder aus welchem sonstigen Grund wurden die Funkzellenabfragen als kausal für die Verurteilung bewertet?

    Antwort zu Frage 6.:
    Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 14 und 15 der Landtagsdrucksache 18/1021 verwiesen.

    7. Es wird darum gebeten, sämtliche Gerichtsentscheidungen, in die Erkenntnisse aus den mitgeteilten Funkzellenabfragen eingeflossen sind, anonymisiert der Antwort beizufügen.

    Antwort zu Frage 7.:
    Die Entscheidungen der Gerichte liegen der Landesregierung nicht vor.

    Drucksache 18/1117