Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Innenminister
Beschaffung von Fahrzeugen der Landespolizei
Der Presseberichterstattung lässt sich entnehmen, dass 25 neu beschaffte Einsatzfahr-zeuge der Polizei nachgerüstet werden müssen, weil die vorhandenen Lautsprecher für den Einsatzzweck nicht geeignet sind.
1. Was ist der konkrete Grund für die vorläufige Außerdienststellung der neuen
Fahrzeuge?
Antwort: Betroffen sind ausschließlich 25 Funkstreifenwagen des Herstellers Mercedes-Benz, Modell E 250 CDI-T, für die Autobahnpolizeidienststellen. Am 16.12.2013 wurde das erste Fahrzeug dieser Serie dem Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Oldesloe übergeben. Nach ersten Streifenfahrten beanstandete diese Dienststelle, dass bei Geschwindigkeiten ab 120 Km/h und den dann vorhandenen Fahrgeräuschen der Funkverkehr nicht mehr zu verstehen ist.
Das betroffene Fahrzeug wurde deshalb am 17.12.2013 in die Polizeiwerkstatt zu-rückgeholt. Weitere Fahrzeuge wurden nicht ausgeliefert.
2. Wann wurden die betroffenen Fahrzeuge bestellt?
Antwort: Die Fahrzeuge wurden im Juni 2013 bestellt.
Drucksache 18/1450 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode
3. Wann wurden die betroffenen Fahrzeuge geliefert?
Antwort: Die Fahrzeuge wurden Mitte November 2013 fristgerecht geliefert.
4. Welche Arbeiten (zur Mangelbehebung und sonstige) werden durch welche Stellen an den Fahrzeugen vorgenommen und mit welchen Kosten wird hierbei jeweils gerech-net? Es wird ebenfalls die Angabe der voraussichtlich erforderlichen Personalkapazitä-ten erbeten.
Antwort: Nach Rücksprache mit dem Hersteller/Fahrzeugausbaubetrieb und durch Initiative der Funkwerkstatt des Landespolizeiamtes wurden unverzüglich Lösungen zur Mängelbe-seitigung entwickelt. Um diese umzusetzen, wurde ein Adapterkabel des Herstellers benötigt, das schnellstmöglich zum Jahresbeginn 2014 geliefert wurde. Im Ergebnis ist der Funkverkehr seitdem nicht mehr aus dem Lautsprecher der Fahrertür, sondern nach dem Einbau des Adapterkabels aus dem zentralen Lautspre-cher im Armaturenbrett zu hören. Unter Einbeziehung der Nutzerdienststellen erfolgte am 09.01.2014 eine Erprobung mit fünf umgerüsteten Fahrzeugen. Die technische Lö-sung wurde in vollem Umfang als praxistauglich bewertet. Entsprechend werden alle 25 betroffenen Fahrzeuge durch Beschäftigte der Funkwerkstatt umgerüstet. Der Ar-beitsaufwand eines Monteurs liegt bei ca.10 – 15 Minuten pro Fahrzeug. Für die Um-rüstung aller Fahrzeuge ist mit Personalkosten von insgesamt 100 Euro zu rechnen.
5. Von wann bis wann werden die Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen oder standen sie nicht zu Verfügung?
Antwort: Das betroffene Fahrzeug stand dem Polizeivollzugsdienst seit dem 17.12.2013 nicht zur Verfügung. Die umgerüsteten Fahrzeuge werden den vorgesehen Polizeidienst-stellen ab der 3. Kalenderwoche 2014 sukzessive übergeben.
6. Welchen Umfang hatte der betroffene Beschaffungsvorgang für die Landespolizei ins-gesamt? Es wird um die Angabe der Gesamtzahl an Fahrzeugen gruppiert nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp, der Kosten je Fahrzeug und weiterer Kosten sowie der Ge-samtkosten des Beschaffungsvorgangs gebeten.
Antwort: Betroffen sind ausschließlich 25 Funkstreifenwagen des Herstellers Mercedes-Benz, Modell E 250 CDI-T. Kosten je Fahrzeug: 47.736 € (brutto), Gesamtkosten: 1.193.400 € (brutto).
7. Wie viele Fahrzeuge sind – bezogen auf die Frage zu 3 – von dem Mangel betroffen?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1450
8. Versorgt der Hersteller und oder der Lieferant nach Kenntnis der Landesregierung regelmäßig (nicht nur aber auch die Schleswig-Holsteinische) Polizei mit Fahrzeugen? Wenn ja: Seit wann ist der zur Nachrüstung zwingende Mangel Bestandteil der Anfor-derungen an Fahrzeuge der Polizei?
Antwort: Der Hersteller liefert Fahrzeuge auch an die Polizeien anderer Bundesländer. Funkausrüstung ist ein obligatorisches Ausstattungsmerkmal aller Dienstkraftfahrzeu-ge. Bei dem vorliegenden Mangel handelt es sich nicht um eine Nachrüstung, sondern lediglich um das technische Ansteuern eines anderen bereits im Fahrzeug vorhande-nen Lautsprechers.
9. Waren die Lautsprecher im Innenraum in den Ausschreibungsunterlagen als Anforde-rung beschrieben? Wenn ja, wie? Wenn nein, wie konkret war der Inhalt der Aus-schreibung im Hinblick auf die Ausstattung der zu bestellenden Fahrzeuge?
Antwort: Eine genaue Spezifikation der zu verwendenden Komponenten ist unüblich, da eine Umsetzung fahrzeugspezifisch oft gar nicht möglich ist. Die Anbieter sind gehalten, entsprechend der technischen Daten der vorgegebenen Funkanlagen und der fahr-zeugtechnischen Möglichkeiten Lösungen vorzuschlagen, welche dann entsprechend bewertet werden.
10. Gab es Gespräche mit dem Hersteller und/oder Lieferanten der Fahrzeuge über die dem Verwendungszweck entsprechende Nachrüstung und der Kostentragung hierfür?
Wenn ja,
a. werden der Hersteller oder der Lieferant die Kosten der Nachrüstung ganz oder teilweise tragen? Insoweit eine teilweise Kostentragung zugesagt wurde: Welche Kosten werden getragen?
b. Welche weiteren Inhalte und Ergebnisse hatten die Gespräche?
Antwort:
Zu a: Bislang haben die Standardlautsprecher der Hersteller immer den An forderun-gen entsprochen. Dem Hersteller ist kein Versäumnis vorzuwerfen. Die erforderlichen Adapterkabel wurden als Kulanzleistung kostenlos zur Verfü-gung gestellt.
Zu b: Zukünftig zu beschaffende Fahrzeuge werden werksseitig entsprechend konfi-guriert.
11. Soweit der Hersteller oder Lieferant keine Kostentragung zugesagt hat,
a. wurde diese angefordert? Wenn Nein: Warum nicht?
b. mit welcher Begründung wurde die Kostentragung verweigert?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 10 a.