Kategorie: Antrag

  • Antrag: Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein stärken, nicht abbauen

    Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein stärken, nicht abbauen zu der Drucksache 18/1528 (Zukunftsfähigkeit der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein sichern)

    Änderungsantrag der Piratenfraktion

    Der Landtag wolle beschließen:
    Die Landesregierung wird aufgefordert, durch Aufstockung der institutionellen Landesförderung der Verbraucherzentrale das vor dem Jahr 2014 bestehende Beratungsangebot wiederherzustellen und entsprechend den steigenden Beratungsbedarfen auszubauen. Darüber hinaus ist die institutionelle Landesförderung in Zukunft regelmäßig der Entwicklung von Personalkosten und Beratungsbedarf anzupassen.

    Begründung:

    Die Förderung der Verbraucherzentrale durch das Land Schleswig-Holstein ist in den vergangenen 10 Jahren ungeachtet steigender Beratungsbedarfe und trotz gestiegener Personal- und Sachkosten (+ 18%) nicht entsprechend angepasst worden. Vielmehr wurde 2012 die institutionelle Landesförderung der Verbraucherzentrale von zuvor 758.000 € jährlich auf 699.400 € gekürzt. In der Folge musste die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Anfang 2014 Personal in den Beratungsstellen abbauen und die Öffnungszeiten ihrer Beratungsstellen in Kiel, Lübeck, Norderstedt, Heide und Flensburg einschränken. Dabei konnte schon mit den früheren Kapazitäten jeder dritte Anruf in den Beratungsstellen nicht mehr entgegen genommen werden. Über 18.000 Ratsuchenden konnte 2013 nicht geholfen werden.In der gleichen Zeit haben sich die Verbraucherthemen in ihrer Tiefe und Breite stark ausgeweitet, beispielsweise im Bereich der privaten Altersvorsorge, des Finanzmarkts, der Telekommunikation und neuen Medien. Verminderte Beratung führt auch zu geringeren Eigeneinnahmen der Verbraucherzentrale. So droht eine Abwärtsspirale. Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW heißt es: „Wir wollen das bestehende Beratungsangebot der Verbraucherzentralen im Land erhalten und optimieren. Wir wollen den steigenden Beratungsbedarfen bei der Insolvenzberatung und Finanzprodukte/Finanzdienstleistungen sowie bei Internet- und Telefondienstleistungen Rechnung tragen.“ Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, das Versprechen einzulösen, das vorhandene Beratungsangebot zu erhalten und anzupassen. Die Finanzierung könnte aus dem Etat der Wirtschaftsförderung erfolgen. Projektmittel sind nicht geeignet, die Kapazität in den Beratungsstellen zu erhalten. Die Beratungsstellen vor Ort sind kein Projekt, sondern Daueraufgabe: Eine unabhängige Verbraucherberatung gibt den Bürgerinnen und Bürgern die nötige Sicherheit, sich in Zeiten komplexer Märkte für Produkte und Leistungen zu entscheiden. Außerdem gewährleistet sie die Bedingungen eines fairen Wettbewerbs und schützt seriöse Unternehmen.

    Uli König Torge Schmidt und Fraktion

    Drucksache 18/1608

  • Antrag: Recht auf anonymes Fernsehen – Massenüberwachung von Zuschauern verhindern

    Antrag der Fraktion der PIRATEN:

    Der Landtag wolle beschließen:
    Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für die Durchsetzung des Rechts der Bürger auf anonyme Nutzung des deutschen Rundfunkangebotes auch mit „Smart-TV“-Geräten einzusetzen.
    Insbesondere darf der Einsatz von Cookies oder Tracking Technologien nur mit der ausdrücklichen freiwilligen und informierten Einwilligung des Nutzers erfolgen.
    Gegen Verstöße muss wirksam vorgegangen werden.

    Begründung:

    Moderne Smart-TVs mit Internetanschluss rufen im Hintergrund Daten von den Sendeanstalten ab. Dies ermöglicht es den Sendern, das Fernsehverhalten einzelner Nutzer zu verfolgen. Dies ist nicht akzeptabel.

    Status: offen

    Drucksache: 18/1566

     

  • Antrag: Einheitliche Kennzeichnung bei Scripted Reality Formaten

    Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN
    Einheitliche Kennzeichnung bei Scripted Reality Formaten
    zu der Drucksache 18/1477

    Der Landtag wolle beschließen:

    Der Landtag Schleswig-Holstein begrüßt die Initiative des Medienrats der Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH), die Programmveranstalter zur einheitlichen Kennzeichnung von Fernsehsendungen im Tagesprogramm im Vor und Nachspann, die mittels dramaturgischer Inszenierung fiktiver Handlungen den Anschein einer Dokumentation oder Reportage erwecken sollen (Scripted Reality).
    Darüber hinaus hält er die Kennzeichnung auch während der gesamten Sendezeit für erforderlich und bittet die Landesmedienanstalt, dies im Rahmen ihrer Iniative zu berücksichtigen.
    Soweit die Programmveranstalter der Aufforderung zur einheitlichen Kennzeichnung von Scripted Reality Formaten im Vor-,
    Nachspann und während der gesamten Sendezeit auf freiwilliger Basis nicht nachkommen, wird die Landesregierung gebeten, eine entsprechende staatsvertragliche Regelung mit den anderen Bundesländern zu vereinbaren.

    Begründung:

    Die Kennzeichnung lediglich am Anfang und Ende der Sendung bewirkt nur einen geringen Informationseffekt, da oftmals zwischen den gleichzeitig laufenden Sendungen hin- und hergeschaltet wird. Auch verliert sie ihre Wirkung bereits dann, wenn der Zuschauer ein paar Minuten zu spät einschaltet.

    Status: Im Ausschuss

  • Antrag: Informationsfreiheit im NDR-Staatsvertrag regeln

    Veröffentlicht am: 6. November 2013

    Antrag der Fraktion der PIRATEN

    Informationsfreiheit im NDR-Staatsvertrag regeln

    Der Landtag wolle beschließen:
    Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, sich bei der nächsten Novelle des NDR-Staatsvertrages für eine feste Regelung zur Informationsfreiheit im NDR einzusetzen.
    Es wird vorgeschlagen, nach § 41 NDR-Staatsvertrag einzufügen:

    § 41a Informationsfreiheit und Transparenz
    „Das HmbTG vom 19. Juni 2012, das am 6. Oktober 2012 in Kraft getreten ist (Hamburgisches
    Gesetz- und Verordnungsblatt HmbGVBl Nr. 29) findet auf den NDR Anwendung, es sei denn, dass journalistisch-redaktionelle Informationen betroffen sind.“

    Begründung:

    Durch die Rotation der Rechtsaufsicht ist ungeklärt, welches Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz anzuwenden ist. Das Justiziariat des NDR schreibt dazu:
    „Unabhängig davon ist weiter festzustellen, dass die Vorschriften des Hamburgischen Transparenzgesetzes auf den NDR keine Anwendung finden. In § 2 Absatz 5 HmbTG ist geregelt, dass auskunftspflichtige Stellen die in § 2 Absatz 3 HmbTG bezeichneten Behörden sowie die der Aufsicht der Freien und Hansestadt unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind. Der Norddeutsche Rundfunk ist bekanntlich eine Vier-Länder-Anstalt. Seine wesentliche Rechtsgrundlage ist der zwischen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgeschlossene Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk vom 17./18. Dezember 1991. Folgerichtig führen die Regierungen dieser Länder die Rechtsaufsicht über den NDR im Wechsel von jeweils 18 Monaten (§ 37 Absatz 1 NDR-Staatsvertrag).
    Zwar wird in der Begründung des an die Bürgerschaft gerichteten Antrages auf Erlass eines Hamburgischen Transparenzgesetzes (Drucksache 20/4466 vom 12. Juni 2012) die Auffassung vertreten, dass bei einer Mehrländerbehörde – und entsprechend bei einer Mehrländeranstalt – „mangels Spezialregelung“ auf das Sitzland abzustellen sei (Begründung zu § 2 Absatz 5 – Drucksache 20/4466 Seite 14). Diese Auffassung ist unseres Erachtens nicht richtig, da eine solche Entscheidung nur die Träger einer Mehrländeranstalt gemeinschaftlich treffen können und es insoweit einer „Spezialregelung“ aller Länder bedarf; einem Land allein fehlt es dafür an der Gesetzgebungszuständigkeit. So haben sich beispielsweise die NDR-Staatsvertragsländer 1991 entschieden, dass neben einigen Spezialregelungen im NDR-Staatsvertrag auf den Norddeutschen Rundfunk das Hamburgische Datenschutzgesetz Anwendung finden soll. Einer solchen Regelung hätte es nicht bedurft, wenn automatisch das Recht des Sitzlandes Anwendung finden würde. Mangels einer Einigung der NDR-Staatsvertragsländer geht deswegen der NDR in Übereinstimmung mit den Staats- und Senatskanzleien der ihn tragenden Länder davon aus, dass er nicht zu den auskunftspflichtigen Stellen im Sinn von § 2 Absatz 3 HmbTG gehört.“ (Quelle: https://fragdenstaat.de/a/2559 )
    Die vorgeschlagene Regelung stellt sicher, dass es zu keinen rechtlichen Unsicherheiten mehr kommen wird und führt zur Transparenzerhöhung beim NDR. Es wird dadurch Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen an den NDR hergestellt.

    Drucksache 18/1288

  • Antrag: Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (PRISM)

    Antrag der Fraktion der PIRATEN Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (PRISM)

    Der Landtag wolle beschließen:

    Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

    1.unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen des Landes und der Nutzung ihrer elektronischen Informationsdienste durch das Angebot einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet wird.

    2.auf eine Anpassung aller internationaler Abkommen auf deren Grundlage oder in deren Anwendungsbereich Datenübermittlungen in andere Länder stattfinden hinzuwirken, die sicherstellt, dass der Zugriff auch durch ausländische Stellen nur unter gleichen Bedingungen wie in Deutschland möglich und wirksamer Rechtsschutz möglich ist.

    3.bis zum 19. September 2013 schriftlich über die Nutzung von Daten, die aus den Programmen PRISM, Tempora und anderen vergleichbaren oder hiermit in Beziehung stehenden Programmen stammen, durch Schleswig-Holsteinische Behörden zu berichten. Ferner ist darzustellen, in welcher Form Schleswig-Holsteinische Stellen über Herkunft und Art und Weise der Erhebung von Daten informiert werden und wie in Zukunft eine Verwendung von Daten ausgeschlossen werden soll, die nach deutschen Recht nicht hätten erhoben werden dürfen. Der Bericht hat sich in einen öffentlichen Teil und einen nicht öffentlichen Teil zu untergliedern, welcher unter Berücksichtigung der Stellung und Aufgabe der Abgeordneten auch solche Daten erfasst, die aus Gründen des Geheimschutzes der Öffentlichkeit nicht bekannt werden dürfen.

    Begründung:

    In Anbetracht aktueller Berichterstattungen über eine umfassende Ausforschung und Überwachung elektronischer Kommunikation durch US-Geheimdienste wird wieder einmal deutlich, dass ohne den Einsatz von Verschlüsselung eine vertrauliche Kommunikation im Internet kaum möglich ist.
    Im Rahmen des Projekts PRISM soll die National Security Agency (NSA) Zugriff auf nahezu jegliche elektronische Kommunikation haben. Sie wäre so in der Lage jede Form der Kommunikation im Internet an der Quelle einzusehen und nachzuvollziehen. Auch die besonders schutzwürdige Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holstein, die oft sensible Lebensbereiche betrifft und die Kommunikation der öffentlichen Stellen untereinander ist davon betroffen. Gleiches gilt für die Nutzung von Informationsdiensten des Landes im World Wide Web. Dabei ist eine schlüsselbasierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu wählen, um den Zugriff von Dritten zu vermeiden und die Integrität der Daten zu gewährleisten. Dazu ist kein entsprechender neuer Dienst von Nöten, da bereits geeignete Softwarelösungen allgemein zugänglich sind. Einige öffentliche Stellen, wie z. B. das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein oder das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin), bieten entsprechende Dienstleistungen schon seit längerer Zeit an. DE-Mail stellt keine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dar und kommt somit nicht in Betracht. Durch internationale Abkommen ist sicherzustellen, dass das vergleichsweise hohe deutsche Datenschutzniveau nicht aufgrund der internationalen Datenverarbeitungen umgangen und damit langfristig geschädigt wird. Dieser raise-to-the-bottom-Effekt ist zwingend zu vermeiden und es bedarf besonderer Anstrengung, um statt dessen das deutsche Datenschutzniveau zu exportieren. Hierbei ist insbesondere sicherzustellen, dass in anderen internationalen Verträgen den Betroffenen von rechtswidrigen Datenzugriffen oder -verwendungen durch private oder staatliche Stellen eine wirksame Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung steht.
    Über die Nutzung von Daten aus den bekannt gewordenen Programmen zur Überwachung in der Vergangenheit ist durch die Landesregierung kurzfristig zu berichten. Wie sich aus der Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Dudda ergibt, werden derartige Daten verwendet (Drs. 18/1011). Hierüber muss zwingend eine öffentliche Aufklärung erfolgen. Dazu gehört auch eine Darstellung der behördeninternen Strukturen, welche die Wahrung der Rechte der Betroffenen bei den so erlangten Daten sicherstellen, und der Möglichkeiten, diesen Schutz auszubauen. Aus Gründen des Geheimschutzes werden hierzu möglicherweise nicht alle Daten im Rahmen eines öffentlichen Berichtes erteilt werden können. Dennoch müssen alle Abgeordneten so weitgehend wie möglich informiert werden, um sich selbstständig über erforderliche gesetzliche Änderungen ein Bild machen zu können.

    Uli König und Fraktion

    Drucksache 18/936

  • Änderungsantrag: Hochschulgesetz

    Vorlage für die Sitzung des Bildungsausschusses am 15. August 2013

    Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes

    Der Ausschuss möge beschließen:
    Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag, dem Gesetzentwurf mit folgender Maßgabe zuzustimmen:
    Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/710) wird wie folgt geändert:

    In § 9 Abs. 1 wird folgender Satz 5 angefügt:
    „Das Ministerium kann durch Verordnung mit Zustimmung des Finanzministeriums im Einzelfall die dem Land nach den Sätzen 1 und 3 obliegenden Aufgaben projektbezogen ganz oder teilweise auf das Klinikum oder einzelne Hochschulen übertragen, soweit hierdurch die Aufgaben nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ebenso gut oder besser wahrgenommen werden können.“

    Daniel Günther und Fraktion Christopher Vogt und Fraktion Uli König und Fraktion

    Umdruck 18/1606

  • Antrag: Mietanstieg bremsen, bezahlbaren Wohnraum sichern

    Antrag der Fraktion der PIRATEN

    Mietanstieg bremsen, bezahlbaren Wohnraum sichern

    Der Landtag wolle beschließen:
    Die Landesregierung wird aufgefordert, den bundesgesetzlichen Spielraum zur Begrenzung des Mietanstiegs (§ 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) voll auszuschöpfen und die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in solchen Gemeinden und Städten auf 15% abzusenken, in denen die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet ist. Dies ist gegenwärtig insbesondere in den Städten und Gemeinden im Hamburger Umland, in Kiel und Lübeck sowie auf Sylt der Fall.

    Begründung:

    Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein ist gefährdet, wo deutlich über dem Landesdurchschnitt liegende Mietsteigerungen, Miethöhen und Unterschiede zwischen Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen vorzufinden sind. Dies ist nach den Erkenntnissen der Landesregierung insbesondere auf der Insel Sylt, im Hamburger Umland und – jedenfalls bezogen auf Wohnungen unter 40 qm – auch in den Universitätsstädten Kiel und Lübeck der Fall. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum trifft Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen (z.B. Studierende, Rentenbezieher, Empfänger sozialer Transferleistungen) und kinderreiche Familien in besonderem Maße. Er wird verschärft, wenn ursprünglich bezahlbare Mieten stark erhöht werden. Starke Mieterhöhungen treffen gerade Menschen und Lebensgemeinschaften, die sich nur eine günstige Wohnung leisten können. Da der Vermieter die Wohnung günstig vermietet hat, kann er jedenfalls in Gefährdungsgebieten nicht erwarten, die Miete kurzfristig massiv erhöhen zu dürfen. Eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen schützt das Vertrauen des Mieters auf die vereinbarte Miethöhe und gibt ihm Zeit, sich auf steigende Mieten einzustellen, ohne seine Wohnung aufgeben zu müssen. Auf der anderen Seite kann der Vermieter durch angemessene Mieterhöhungen der allgemeinen Kosten- und Preisentwicklung Rechnung tragen, solange nicht die ortsübliche Miete für vergleichbaren Wohnraum überschritten wird. Das mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP verabschiedete Mietrechtsänderungsgesetz aus diesem Jahr ermöglicht es den Landesregierungen, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20% auf 15% innerhalb von drei Jahren in solchen Gemeinden und Städten abzusenken, in denen die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet ist. Wenngleich diese Regelung erkennbar unzureichend ist, um den Mietanstieg wirksam zu begrenzen, muss die Landesregierung Länder haben von der Möglichkeit zur Absenkung der Kappungsgrenze bereits vor Monaten Gebrauch gemacht oder bereiten entsprechende Regelungen vor. In Schleswig-Holstein sind Mieterhöhungen um über 5% jährlich zwar auch in den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht die Regel. Gerade deshalb ist es aber nicht hinzunehmen, wenn einzelne Vermieter außergewöhnlich starke Mieterhöhungen vornehmen wollen, beispielsweise nach der Übernahme von Objekten durch Finanzinvestoren. Zu starke Mieterhöhungen drohen Menschen aus preisgünstigen, bezahlbaren Wohnungen zu vertreiben und damit ihrem Lebensumfeld zu entreißen, was verhindert werden muss.

    Drucksache 18/1049

     

  • Antrag: Netzneutralität stärken

    Antrag der Fraktion der PIRATEN Netzneutralität stärken

    Der Landtag wolle beschließen:
    1. Der Landtag erkennt an, dass die Wahrung der Netzneutralität zwingende Voraussetzung zur Nutzung der Potenziale des Internets für die Gesellschaft ist.

    2. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Erlass einer Verordnung nach § 41a Abs. 1 TKG zur Sicherung der Netzneutralität hinzuwirken. Diese Verordnung soll

    • eine grundsätzliche Verpflichtung für Internetzugangsanbieter beinhalten, alle übermittelten Datenpakete während der Übertragung unabhängig von Herkunft, Ziel, Inhalt oder Tarif zu behandeln;
    • klarstellen, dass den Zugangsanbietern keine Einsicht und kein Eingriff in die Inhalte von Datenpaketen („Deep Packet Inspection“) erlaubt ist;
    • Ausnahmen nur dann zulassen, wenn dies technisch zur Qualitätssicherung notwendig ist oder rechtlich erforderlich;
    • Zugangsanbieter verpflichten, alle von ihnen in diesem Sinne durchgeführten Netzwerkeingriffe offenzulegen, ihre Notwendigkeit nachprüfbar darzulegen und sie in ihren Kundenverträgen festzuschreiben;
    • auch im Bereich des mobilen Internets die Netzneutralität in gleichem Maße sichern;
    • eine wirksame Rechtsdurchsetzung gewährleisten und dabei neben individuellen Rechtsansprüchen auch eine Aufsichtsbehörde einsetzen, die die Einhaltung der obigen Regelungen kontinuierlich prüft und Sanktionen verhängen kann;
    • die Erfahrungen anderer Länder mit gesetzlicher verankerter Netzneutralität wie den Niederlanden, Slowenien und diverser lateinamerikanischer Staaten berücksichtigen.

    3. Die Landesregierung wird ferner aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Breitbandausbau in Schleswig-Holstein nur durch solche Anbieter durchführen zu lassen, die eine Diskriminierung von Nutzern und Inhalteanbietern anhand der o.g. Merkmale ausschließen. Bei vertikel integrierten Breitbandbetreibern ist zu prüfen, ob diese von einer Förderung generell ausgenommen werden können, wenn sie als Zugangsanbieter keine Gewähr dafür bieten, die Netzneutralität zu wahren.

    4. Der Landtag lehnt die Vermarktung verkappter Volumentarife als Flatrate ab. Wo Flatrate draufsteht, muss auch ein unbeschränkter Netzzugang ohne Zusatzkosten enthalten sein. Eine Drosselung auf eine nichtfunktionale Geschwindigkeit nach Verbrauch eines Inklusivvolumens stellt keine Flatrate dar. Der Landtag spricht sich gegen Kundenverträge mit Zugangsanbietern aus, die Kunden die Verwendung bestimmter Hardware oder Software an ihrem Anschluss vorschreiben bzw. verbieten.

    Begründung:

    Die Nutzung des Internets ist schon heute ein nicht mehr Weg zu denkender Bestandteil der menschlichen Kommunikation. Über das Internet findet ein Austausch von Menschen statt, der auf herkömmlichen Weg nicht oder nur sehr beschränkt möglich gewesen wäre. Die daraus resultierenden Potenziale haben Bedeutung auf allen Ebenen des menschlichen Miteinanders. Durch den Zusammenschluss hunderte von Kilometern entfernter Künstler werden kulturelle Werte geschaffen, während Erwerbstätige sich einen breiten Markt an Arbeitsplätzen aber auch beruflicher Fort- und Weiterbildung erschließen können. Wirtschaftliche Entwicklung ohne breitbandigen Zugang zum Internet ist schon aufgrund der fehlenden Werbeplattformen kaum noch denkbar. Die darüber hinausgehenden Möglichkeiten der internen Kommunikation und Organisation machen einen breitbandigen Zugang zu einem erheblichen Standortfaktor für die Wirtschaft. Aus diesem Grund müssen sowohl Bürger als auch Wirtschaft ohne Diskriminierung die Vorteile des Internets nutzen können. Durch Beschränkungen der Bandbreite für den Großteil der Inhalte, wie sie derzeit von der Telekom geplant werden, führt unmittelbar zu einer Benachteiligung derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die einen Vertrag über die bevorzugte Behandlung ihrer Inhalte nicht geschlossen haben. Dabei wird es sich gerade um Newcomer, StartUps aber mit dem Mittelstand auch um das Rückgrat der deutschen Wirtschaft handeln. Soziale Teilhabe, gleich ob kultureller, politischer oder anderer Art und Weise, wird mit einer Drosselung auf ca. 0,77 % der zugesagten Bandbreite zu einem Luxusgut, welches sich nur Personen mit hinreichendem Einkommen leisten können. Bei der angebotenen Bandbreite sind viele Angebote im Internet faktisch nicht mehr nutzbar. Dieser praktische Ausschluss von einem wichtigen sozialen und kulturellen Medium führt daher zu einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung derjenigen Menschen, die nicht über ein hinreichendes Einkommen verfügen, um die Erhöhung des Volumens zu finanzieren. Diese Bürger werden dann auch von der Nutzung der umfangreichen medialen Angebote der Volksvertretungen (z.B. Bundestag, Europäisches Parlament) im Internet ausgeschlossen, obwohl diese gerade zur Bürgerinformation vorgehalten werden. Die europäische Union verfolgt bis 2020 eine Abdeckung von 100% bei Breitbandanschlüssen mit 30 MBit/s und 50% bei Anschlüssen mit 100 MBit/s. Bei der Drosselung von Bandbreiten nach kurzer Zeit aufgrund der genutzten Inhalte wird dieses Ziel zu einer leeren Phrase, welches keinen Mehrwert für die Nutzer bedeutet. Die bloß technische Bereitstellung einer bestimmten Bandbreite, die faktisch aber kaum genutzt werden kann, erfüllt daher nicht die Anforderungen der europäischen Union an den Breitbandausbau. Sie ist auch eine Täuschung der Verbraucher und der Öffentlichkeit. Die Möglichkeiten des Landes selbst sind aufgrund der Bundeskompetenz begrenzt. Dennoch muss auch die Landesregierung Verantwortung zeigen und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen und nutzen. Hierzu könnte die Bevorzugung von Anbietern gehören, die sich gegen eine Diskriminierung aussprechen und die Umsetzung verbindlich zusagen. Ebenso kann der Ausschluss aus Förderungen bei der Diskriminierung angedacht werden. Gerade bei volumenabhängig gedrosselten Anschlüssen, sei es im Fest- oder Mobilfunknetzbereich, stellt die Bewerbung dieser Anschlüsse als Flatrate, unabhängig von der konkreten Bezeichnung, eine Täuschung der Verbraucher dar. Diesem muss bei einer Flatrate eine gleichbleibende Leistung dauerhaft gegen eine Pauschale angeboten werden.

    Uli König Torge Schmidt und Fraktion

    Drucksache 18/852

     

  • Dringlichkeitsantrag: Ausstellerbefragung zu Husum WindEnergy

    Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW

    Ausstellerbefragung zu Husum WindEnergy veranlassen

    Der Landtag wolle beschließen:
    Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Hamburger Bürgerschaft, auf den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg dahingehend einzuwirken, dass dieser die Messegesellschaft Hamburg veranlasst, eine Ausstellerbefragung, wie von der Husumer Messegesellschaft vorgeschlagen, zuzustimmen und das Ergebnis zu respektieren.

    Wolfgang Kubicki und Fraktion

    Johannes Callsen und Fraktion

    Dr. Ralf Stegner und Fraktion

    Eka von Kalben und Fraktion

    Uli König und Fraktion

    Lars Harms und die Abgeordneten des SSW

    Drucksache 18/228

     

  • Wahlvorschlag: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums

    Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums

    Wahlvorschlag der Fraktion PIRATEN
    Der Landtag wolle beschließen:
    Für die Dauer der 18. Wahlperiode gehören dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Verfassungsschutzes an:
    Als Mitglied: Uli König
    Als Stellvertreter: Wolfgang Dudda
    Torge Schmidt und Fraktion

    Drucksache 18/17